In Deutschland boomt derzeit der Solarstrommarkt. Doch damit sich eine Fotovoltaikanlage im Laufe der Jahre bezahlt macht, muss sie reibungslos und ohne Störungen funktionieren. Aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen genau das Gegenteil.
Mangelhafte Qualität
Immer mehr Solarstromanlagen fallen aufgrund mangelhafter Qualität aus. Das bestätigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Insgesamt wurden 2008 rund 4200 Solarstromanlagen von den deutschen Versicherern reguliert – ein Anstieg um 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zwei Drittel aller Beschädigungen sind auf Sturm, Schneelast und Feuer zurückzuführen. Für die beschädigten Anlagen zahlten die Versicherer rund 14 Millionen Euro an ihre Kunden. „In den meisten Fällen ist der Installateur für den Schaden verantwortlich“, heißt es beim GDV.
Solarstromanlage als Zuschussgeschäft
Falsche Bauteile, Planungs- oder Installationsfehler machen eine Solarstromanlage schnell zu einem Zuschussgeschäft. „Nicht jeder, der Solarstromanlagen installiert, versteht sein Handwerk“, so der GDV. „Die Planung und Errichtung einer Solarstromanlage gehören in die Hände qualifizierter Fachbetriebe.“ Wenn eine Anlage beschädigt wird, wird es teuer: Die Versicherer zahlten für beschädigte Fotovoltaikanlagen durchschnittlich 3269 Euro an ihre Kunden.
Eigentümer von Anlagen sind Unternehmer
Verwalter sollten unbedingt ihren Wohngebäudeversicherer über die Installation einer Solarstromanlage informieren. Hintergrund: Die klassische Wohngebäudeversicherung schließt weder den Diebstahl noch den Vandalismusschaden mit ein. Die Versicherungswirtschaft bietet hierfür Zusatzbausteine, die individuell hinzugewählt werden können – sowohl für die Bauphase als auch für den laufenden Betrieb.
Schadenersatzforderungen
Wer die Sonnenenergie nicht nur für sich nutzt, sondern ins öffentliche Netz einspeist, handelt aus Sicht des Gesetzgebers als Unternehmer. Und als Unternehmer haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft für alle Schäden, die sie anderen Menschen und ihrer Umwelt zufügt. Die private Haftpflichtversicherung reicht hier nicht mehr aus. Der Verwalter sollte sich und seine Eigentümer daher über eine Betreiberhaftpflichtversicherung informieren, die sämtliche Schadenersatzforderungen übernimmt.
Der Bauherr muss sicherstellen, dass …
- die Baustelle ausreichend abgesichert ist,
- eine defekte Anlage niemanden gefährdet, beispielsweise aufgrund eines elektrischen Schlags,
- keine Anlagenteile herabstürzen,
- keine fremden Gebäudeteile beschädigt werden,
- beim Einleiten von Strom in das Netz des Energieversorgers keine Störungen entstehen und
- die Umwelt nicht geschädigt wird.
Wer diese Pflichten vernachlässigt, auf den können dem GDV zufolge hohe Schadenersatzforderungen zukommen. Übrigens: Wer eine Fotovoltaikanlage auf fremden Grundstücken und Gebäuden in Betrieb nimmt, trägt eine besondere Verantwortung: Der Betreiber kann für Schäden, die an Gebäude und Grundstück auftreten, haftbar gemacht werden.
www.gdv.de
red
Bild: Hier wäre wohl ein Statiker vonnöten gewesen. Das Dach konnte dem Schneedruck nicht standhalten.(GDV)

