Wärmemessdienstleister und Energieversorger

Smart Metering in der Wohnungswirtschaft: Dienstleister

In dieser Ausgabe folgt der dritte Teil unserer Smart Metering-Serie: Diese Mal lassen wir den Blick über den Tellerrand schweifen. Denn Wärmemessdienstleister und Energieversorger sind längst nicht die einzigen, die der Wohnungswirtschaft bei Smart Metering helfen können. Besonders bei größeren Beständen könnte es sich für die Branche lohnen, das Thema selbst in die Hand zu nehmen und den Mietern entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Der Markt bietet dazu mittlerweile eine Reihe von Dienstleistern. Das Modernisierungs-Magazin hat nachgefragt: Wer hilft bei individuellen Lösungen?

1. Sie unterstützen momentan vor allem Energieversorger bei der Umsetzung von Smart Metering. Allerdings sind Ihre Dienste auch für die Wohnungswirtschaft interessant. Ist das für Sie eine Option und wenn ja, welche Lösungen bieten Sie der Wohnungswirtschaft?

Peter Heuell, CEO von Landis + Gyr Deutschland:
Peter Heuell, CEO von Landis + Gyr Deutschland „Die Wohnungswirtschaft wird insbesondere dann zu einer sehr interessanten Option, wenn sie selber zum Energielieferanten beziehungsweise zum Energiedienstleister wird: Smart Meters könnten hierzu von der Wohnungswirtschaft als Zusatzleistung zur Miete angeboten werden. Schließt die Wohnungswirtschaft einen Vertrag mit einem Energieversorger und vereinbart auf dieser Basis Unterverträge mit den Mietern, lassen sich durch die Einkaufsbündelung nicht nur Preisvorteile, sondern auch nennenswerte Synergien erzielen. Ein Service, den die Wohnungswirtschaft den Mietern unter anderen bieten könnte, wäre eine genauere Zuordnung der Kosten (zum Beispiel der Treppenhaus-Beleuchtung). Und auch das Abschalten des Stroms nach Auszug eines Mieters würde deutlich erleichtert, da dann kein persönliches Erscheinen mehr vonnöten wäre. Für Dienstleistungen dieser Art würden sich als smarter Haushaltszähler insbesondere unsere Lösung E-350-EDL-21 anbieten sowie das In-Home-Display Eco-Meter. Über dieses hat der Mieter – montiert an einer leicht zugänglichen Stelle wie zum Beispiel Flur oder Küche – jederzeit sämtliche Verbrauchsdaten im Blick.“

Johannes Alte-Teigeler, Sprecher der Geschäftsführung EVB Energy Solutions:
Johannes Alte-Teigeler, Sprecher der Geschäftsführung EVB Energy Solutions „Wir bedienen zur Zeit in erster Linie die Energieversorger, weil diese mit Smart Metering ihre internen Prozesse verbessern müssen, neue Energieversorgungs-produkte entwickeln sollten und ihren Energieeinkauf optimieren können. Selbstverständlich bieten wir als Teil der Diehl Metering auch Smart Meter für Strom, Gas, Wasser und Wärme an. Entsprechend kombinierte Produkte für den Mieter sind dann von der Wohnungswirtschaft zu entwickeln.“

Helge Meyer, Leiter Business Development Intelligent Metering Deutsche Telekom:
Helge Meyer, Leiter Business Development Intelligent Metering Deutsche Telekom„Die Deutsche Telekom bietet Dienste rund um Smart Energy für Energieversorger, Messstellenbetreiber und die Wohnungswirtschaft an. Mit 20.000 Service-Mitarbeitern, einem annähernd flächendeckenden Datennetz und 30 Rechenzentren in Deutschland können wir die komplette Dienstleistungskette anbieten: vom Einbau der Zähler und einer Kommunikationsbox über den sicheren Datentransport und auf Wunsch auch bis zur Rechnungslegung und dem Ausdruck sowie dem Versand der Rechnung.“

Thorsten Causemann, Geschäftsführer Görlitz Deutschland:
Thorsten Causemann, Geschäftsführer Görlitz Deutschland„Görlitz bietet Lösungen in Form von Zähler- und Kommunikationstechnik, Datenerfassungs- und Weiterverarbeitungs-software sowie Dienstleistungspaketen. Im Fokus stehen dabei die Energieversorger. Jedoch öffnen sich die Märkte derzeit, sodass auch neue Teilnehmer Fuß fassen werden. Daher wäre es auch durchaus denkbar, dass wir einem Anbieter in der Wohnungswirtschaft mit unseren Lösungen beistehen. Jedoch wird Görlitz nicht selbst die Marktrolle eines Messdienstleisters übernehmen.“

2. Der Endverbraucher, also der Mieter, kann seit der Liberalisierung des Messwesens darüber bestimmen, wer seine Energieverbräuche erfasst. Was passiert, wenn der Mieter auszieht?

Heuell: „Der Zähler ist Eigentum des (Strom-) Lieferanten. Für die Nutzung des Zählers wird dem Endkunden vom Versorger eine entsprechende monatliche Miete in Rechnung gestellt. Wie sich die Lage zukünftig beim Auszug des Mieters verhält, ist aktuell noch offen. Derzeit sind hier verschiedene Ansätze, wie zum Beispiel eine Rücknahmeverpflichtung von Seiten des Lieferanten, im Gespräch.“

Alte-Teigeler: „Fast alle Zähler befinden sich zur Zeit im Besitz der Energieversorger, beziehungsweise um genau zu sein bei den Netzbetreibern. Volkswirtschaftlich ist ein „vagabundierender“ Zähler aus kommerziellen und technischen Gründen nicht sinnvoll, da der Zähler ja vom Mieter in der Regel auch nicht selbst demontiert, montiert und in Betrieb gesetzt werden kann. Aber die Wohnungswirtschaft kann natürlich den Smart Meter entsprechend für den Mieter verwalten – ähnlich wie bei der Wärmemessung heute schon.“

Meyer: „Der Zähler ist dem Mieter über den Vertrag mit seinem Messstellenbetreiber zugeordnet. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass etwa bei Mieter- oder Anbieterwechsel der Zähler in ein neues Vertragsverhältnis übernommen werden kann.“

Causemann: „Der Zähler wird durch den Mieter „beauftragt“ – zumindest in der Form, dass er sich einen Messdienstleister aussuchen kann, der ihm den passenden Zähler anbietet. Der Zähler gehört aber nicht dem Endverbraucher, sondern dem Messstellenbetreiber. Was mit dem Zähler nach dem Auszug passiert, wird zwischen Messstellenbetreiber oder Messdienstleister mit dem Netzbetreiber individuell verhandelt. Es ist zum Beispiel denkbar, dass der vorhandene Zähler mit an den neuen Wohnort umzieht, dies ist aber nicht verpflichtend und abhängig vom Angebot beziehungsweise Wirkungskreis des Marktpartners.“

3. Viele große Energieversorgungsunternehmen (EVU) vermarkten gerade eigene Smart Meter. Wenn ein Mieter an einem solchen Smart Metering-Programm eines EVU teilnimmt, erhält er den dazugehörigen Zähler. Wenn der Mieter dann den Stromversorger wechselt, zieht der vormalige auch den Smart Meter wieder ein. Das ist für die Wohnungswirtschaft nicht praktikabel. Welche Lösung halten Sie hier parat?

Heuell: „Wir setzen auf einen streng modularen Aufbau unserer Zähler - ein Konzept, das sich im Bereich der Industrie- und Gewerbezähler bereits seit Jahren bewährt: So werden in unserem Haushaltszähler E-350-EDL-21 Messtechnik und schnelllebigere Weitbereichskommunikation in getrennten Geräten realisiert. Auf diese Weise kann das Kommunikationsmodul – also der zentrale Bestandteil eines Smart Meter – jederzeit ausgebaut und erneuert werden, ohne dass der komplette Zähler ausgetauscht werden muss. Dadurch, dass der E 350-EDL 21 auf offenen und interoperablen Industriestandards basiert, können darüber hinaus jederzeit auch Zusatzmodule von Drittanbietern integriert werden.“

Alte-Teigeler: „Der Smart Meter sollte der jeweiligen Wohneinheit beziehungsweise der Verbrauchsstelle zugeordnet sein – wer die Verwaltung der Smart Meter, des Smart Meter- Systems und der Daten letztendlich übernimmt, ist dann abhängig von dem wirtschaftlichen Betrieb, der jeweils möglich ist. Da die Geräte, die heute am Markt angeboten werden, interoperabel sind, ist der Austausch auch kein Problem. Alle Geräte, die dem neuen Open Metering-Standard entsprechen, sind innerhalb der sogenannten Primärkommunikationstrecke beliebig austauschbar. Die Kommunikationsinfrastruktur bleibt vom Gerätewechel unbeeinflusst.“

Meyer: „Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass der Zähler in einem solchen Fall vom nachfolgenden Messstellenbetreiber übernommen werden kann. Die Praxis sieht leider nicht immer so aus. Denn: Vielfach wird der Zähler immer noch als Differenzierungsmerkmal gesehen und nicht der dahinter liegende Service. Über den Anbieter entscheidet an dieser Stelle aber der Endverbraucher. Hier bestünde für die Wohnungswirtschaft natürlich die Möglichkeit, entsprechende Angebote für ihre Mieter zu organisieren. Gegenüber dem Tarif-Metering hat die Wohnungswirtschaft den großen Vorteil, dass die Messeinrichtungen für Heizkosten- und Wasserverteilung den Objekten zugeordnet werden und keine Abhängigkeit zu den Mietern besteht. An dieser Stelle können daher einfach Metering-Lösungen für Objekte realisiert werden.“

Causemann: „Offen gesprochen haben wir hier keine Lösung im Angebot, eben weil wir nicht in die Marktrolle des Messstellenbetreibers oder Messdienstleisters eintreten werden.“

4. Auch Wärmemessdienstleister drängen mit Smart Metering-Lösungen für die Wohnungswirtschaft auf den Markt. Werden diese Anbieter sich in der Wohnungswirtschaft durchsetzen? Was können Sie besser?

Heuell: „Einzellösungen bergen immer die Gefahr unnötiger Redundanzen. Deutlich kostengünstiger ist es, auf eine Multi Energy-Lösung zu setzen und für alle Energieträger eine einzige Kommunikationsschnittstelle zu nutzen. Unser Zähler ist hierzu mit einem entsprechenden Kommunikationsmodul ausgestattet, das als Multi Utility-Gateway nicht nur den Strom-, sondern ebenso den Gas-, Wärme- und Wasser-Verbrauch erfasst. Darüber hinaus arbeiten wir auch als Partner und Lieferant mit Wärmemessdienstleistern zusammen und stellen diesen neben Multi Energy-Lösungen auch Ultraschall-Wärmezähler zur Verfügung. Aktuell erfreut sich hier insbesondere der Ultraheat gegenüber den Flügelrad-Wärmezählern immer größerer Beliebtheit – insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Pflicht zur Nachrüstung der Brauchwassererwärmung.“

Alte-Teigeler: „Wir bieten alle Sparten - also Strom, Gas, Wasser und Wärme - ; alle Kommunikationsmöglichkeiten, Prozess- und Abrechnungs-Know-how an. Und das in der Regel zum Festpreis.“

Meyer: „Für unser Angebot spielt das gemessene Medium keine Rolle. Wir sind in der Lage, jeden auslesbaren Messpunkt in unsere Infrastruktur zu integrieren. Das gilt sowohl für heute nicht-regulierte Medien wie Sub-Metering als auch für regulierte Medien wie Tarif-Metering. Ein zweiter Vorteil ist die von uns angebotene Virtualisierung. Die Trennung von Messung, Übertragung und Abrechnung in unabhängige Teilschritte bietet der Wohnungswirtschaft künftig mehr Freiheit bei der Wahl der Dienstleister.“

Causemann: „Wir stehen in keinem direkten Wettbewerbsverhältnis mit den Wärmemessdienstleistern. Görlitz bietet Dienstleistungen für Messdienstleister an, übernimmt aber nicht selbst die Marktrolle. Unsere angepassten Lösungen, bestehend aus effizienten und ineinander greifenden Prozessen und Kommunikationskosten, stellen unseren Mehrwert dar. Während die Versorgungswirtschaft selbst eher einen 100 Prozent-Ansatz hat, also einen Zähler für alle Messstellen und angepasste Technik, setzen wir auf vorhandene Marktstandards und installieren die beste verfügbare Lösung am rechten Platz.“

5. Wie wollen Sie das Problem bei der Erfassung von Wärmeverbrauchsdaten lösen, wenn zum Beispiel eine Ölheizung in Betrieb ist? Smart Metering im Wärmebereich ist mit Verdunstern nicht möglich. Wie wollen Sie hier vorgehen? Wann und von welcher Lösung werden Verdunster abgelöst? Was kostet dies die Wohnungswirtschaft?

Heuell: „Ist für jede Wohnung eines Gebäudes ein eigener Heizkreis vorhanden, kann statt der veralteten Verdunster ein moderner Ultraschall-Wärmezähler verwendet werden. Landis+Gyr hat hier den Ultraheat XS im Programm. Dieser Zähler bietet nicht nur den Vorteil eines extrem kompakten Gehäuses, sondern er ist dank seiner fortschrittlichen Messtechnologie auch praktisch verschleißfrei. Handelt es sich dagegen um einen Altbau mit senkrechter Rohrführung, kommen als Ersatz für Verdunster nur elektronische Heizkostenverteiler in Frage.“

Alte-Teigeler: „Elektronische Funkheizkostenverteiler, die den Standards entsprechen, sind heute ebenfalls am Markt verfügbar. Diese Technologie kann ohne weiteres in ein Funksystem integriert werden. Die entscheidende Frage ist aber: Wird durch den Einsatz von Smart Metering-Systemen im Bereich der Wohnungswirtschaft die Verteilrechung noch Sinn machen? Wärmezähler, teilweise mit integrierten Kommunikationsschnittstelle, sind heute ebenfalls schon am Markt verfügbar.“

Meyer: „Stichwort Füllstandsmessung: Hierbei geht es darum, zusätzlich zu der Erfassung der Heizkosten über elektronische Heizkostenverteiler zu einem beliebigen Stichtag auch den Füllstand oder die gelieferte Heizölmenge zu erfassen und mit den Bezugskosten zu verrechnen. Die Technik hierfür steht heute bereits zur Verfügung. Sie bietet die Möglichkeit, wesentlich häufiger als heute Daten zu erfassen, etwa bei Mieterwechseln, Leerstand oder wenn der Öllieferant kommt. Das Ganze lässt sich kostenneutral gestalten, wenn die mit dieser Technik verbundenen Möglichkeiten genutzt werden, um unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden wie Leerstand, defekte Heizungen oder auch Wasserrohrbrüche.“

Causemann: „Heizkosten-Verteiler auf Funkbasis können dieses Problem lösen und durchaus in Smart Metering-Infrastrukturen integriert werden.“

ems


Zitate:

„Smart Meters könnten von der Wohnungswirtschaft als Zusatzleistung zur Miete angeboten werden.“
Peter Heuell, CEO von Landis + Gyr Deutschland

„Wir bieten alle Sparten; alle Kommunikationsmöglichkeiten, Prozess- und Abrechnungs-Know-how an. Und das in der Regel zum Festpreis.“
Johannes Alte-Teigeler, Sprecher der Geschäftsführung EVB Energy Solutions

„Die Wohnungswirtschaft hat die Chance, neue Dienstleistungen für ihre Mieter rund um den intelligenten Zähler zu organisieren.“
Helge Meyer, Leiter Business Development Intelligent Metering Deutsche Telekom

„Wir setzen auf vorhandene Marktstandards und installieren die beste verfügbare Lösung am rechten Platz.“
Thorsten Causemann, Geschäftsführer Görlitz Deutschland