Hohe Erträge, langfristige Werterhaltung, Imagegewinn - wer Gewerbedächer für die Installation einer Photovoltaikanlage verpachtet, profitiert gleich mehrfach.
Kostenoptimierung, Wertsteigerung der Immobilie und attraktive Rendite ohne selbst zu investieren? Im bayerischen Röthenbach erreichte das die GRR Real Estate Management GmbH mit einer ganz einfachen Idee: Sie verpachtete das Dach eines Fachmarktzentrums für den Gebäudeeigentümer GRR AG an einen Investor. In enger Zusammenarbeit mit dem Solarunternehmen Ecostream wurde darauf Ende 2008 eine Photovoltaikanlage errichtet. Der Dacheigner steigerte so langfristig den Wert seiner Immobilie, verbesserte die CO2-Bilanz des Unternehmens und konnte zugleich eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Denn für die Bereitstellung der Dachfläche erhält die GRR regelmäßige Pachtzahlungen, die sich aus den Installationskosten und den Erträgen aus dem eingespeisten Sonnenstrom errechnen.
Der Vertrag regelt den Nutzung
Ganz gleich, ob Verwaltungsgebäude, Lager- oder Fertigungshalle – ist die Statik ausreichend, kann nahezu jede Dachfläche für die Errichtung einer Photovoltaikanlage verpachtet werden. Details regelt ein spezieller Nutzungsvertrag, den der Dachbesitzer mit dem Pächter abschließt. Demnach ist die Umsetzung des Projekts mit nur minimalem Aufwand für den Eigentümer der Immobilie verbunden: Der Investor beziehungsweise Pächter übernimmt sämtliche Kosten für Planung, Bau, Betrieb und Wartung der Anlage. Auch für eventuelle Schäden an der Anlage kommt er auf. In der Regel schließt er dafür eine Haftpflichtversicherung ab. Am Ende der Anlagenlaufzeit ist der Pächter außerdem dazu verpflichtet, den ursprünglichen Dachzustand wiederherzustellen. Im Gegenzug sollte der Verpächter die Veränderung auf seinem Dach ins Grundbuch eintragen lassen. So ist gewährleistet, dass die Solarstromanlage in jedem erdenklichen Fall – also auch bei einem Besitzerwechsel des Gebäudes – für den gesamten Nutzungszeitraum bestehen bleiben darf. Der Nutzungszeitraum beträgt in der Regel 20 Jahre – das entspricht der Zeitspanne, in der die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung gezahlt wird. Zurzeit beträgt diese für 2010 ans Netz gegangene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 Megawatt 35,23 Cent pro Kilowattstunde.
Je nach Vereinbarung erhält der Dachbesitzer die Pacht
in regelmäßigen Abschlägen oder als abgezinste Einmalzahlung. Die Höhe der Pacht liegt bei etwa 3 bis 5 Prozent des jährlichen Anlagenbetrags. Bei einem Pachtzins von 5 Prozent und einer 100-Kilowattpeak-Anlage, die jährlich rund 100.000 Kilowattstunden Sonnenstrom erzeugt und diesen für 37,8 Cent pro Kilowattstunde ins öffentliche Netz einspeist, würde der Gebäudeeigentümer demnach eine jährliche Pachtzahlung von 1890 Euro erhalten. Auf die gesamte Anlagenlaufzeit von 20 Jahren hochgerechnet, entspräche das einem Betrag von 37.800 Euro, der dem Gebäudeeigentümer als sichere Einnahme zur Verfügung steht.

Auf der Suche nach Investoren, die sich für Photovoltaik in Kombination mit einer Dachpacht interessieren, ist das Solarunternehmen Ecostream den Gebäudeeigentümern behilflich. Der Systemanbieter vermittelt Pachtverträge und kümmert sich anschließend um die komplette Projektabwicklung von der Finanzierung bis hin zu Bau und Betrieb der Anlage. So bleibt der Aufwand für alle Beteiligten minimal. Dank erfahrener Ingenieure und Partnerunternehmen aus der Branche kann das Unternehmen auch Lösungen für Dächer umsetzen, die für die zusätzliche Last einer Solaranlage eigentlich nicht ausgelegt sind.
Im bayerischen Röthenbach beispielsweise durften die Belastungen für das rund 5200 Quadratmeter große Dach des Fachmarktzentrums 10 Kilogramm pro Quadratmeter nicht überschreiten. Der Projektleiter von Ecostream schlug daher ein spezielles Montagesystem vor, das aufgrund seiner aerodynamischen Form besonders leicht ist. Es ist ähnlich geformt wie ein Heckspoiler am Auto. Dadurch verhindert das Montagesystem den durch Wind verursachten Auftrieb und nutzt stattdessen die anströmende Luft zur Standsicherheit, sodass es nicht, wie bei herkömmlichen Anlagen üblich, mit zusätzlichem Ballast beschwert werden muss.
Voraussetzungen für die Installation
Außer der Statik müssen Dächer noch eine Reihe anderer Anforderungen erfüllen, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Eine ideale Sonnenausbeute wird bei einer Dachneigung von 30 Grad erreicht, die Fläche sollte dabei nach Süden ausgerichtet sein. Aber auch Flachdächer können problemlos zum Gewinnen von Sonnenstrom genutzt werden. Die Module lassen sich mit Aufständerungssystemen in die richtige Position bringen. Optimal ist der Betrieb einer größeren Photovoltaikanlage, bei der sich auch eine Verpachtung rechnet, ab einer Dachfläche von 1500 Quadratmetern (Schrägdach) beziehungsweise 3500 Quadratmetern (Flachdach). In jedem Fall muss der Belag auf dem Dach asbest- und möglichst verschattungsfrei sein, damit die Sonnenenergie effizient eingefangen werden kann.
Das Dach des Fachmarktzentrums in Röthenbach hat eine Neigung von lediglich 15 Grad. Dank des Einsatzes sogenannter Dünnschichtmodule erzielt die Anlage aber dennoch ausgesprochen gute Erträge. Mit einer Gesamtleistung von 170 Kilowattpeak produziert sie jährlich rund 167.800 Kilowattstunden Strom – mit positiven Auswirkungen auf die Klimabilanz des Unternehmens, dem das Dach gehört. Denn Sonnenstrom ist absolut CO2-neutral. Bereits ab einer Dachfläche von 3000 Quadratmetern wird die Atmosphäre um über 60 Tonnen des klimaschädlichen CO2 entlastet.
www.pvexperten.de
www.ecostream.de
red
