Gemeinschafts- und Sondereigentum und Wohngebäude

Verwalterverträge sind überarbeitet

Verwalterverträge sind überarbeitetDer DDIV hat für Mitgliedsunternehmen die Verwalterverträge überarbeitet und der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Dabei wurden die Verträge zur Verwaltung von Sondereigentum und über die Verwaltung von Wohngebäuden neu gefasst. Ebenso aktualisiert wurde der Vertrag über die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum. Neben einer Langfassung gibt es nun zusätzlich auch eine Kurzfassung, die viele Immobilienverwalter seit Langem erwarten.

Allein beim Vertrag über die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum beziehungsweise für Wohnungseigentumsanlagen musste aufgrund der neuesten Rechtsprechung eine Aktualisierung bei mehr als 20 Ziffern vorgenommen werden.
 
Die Verträge stehen ab sofort unter www.ddiv.de im internen Bereich allen Mitgliedsunternehmen kostenfrei zur Verfügung. Ein entsprechendes Passwort kann über die Landesverbände oder beim DDIV angefordert werden.

Damit stellt der DDIV einmal mehr sicher, dass eine Mitgliedschaft in den zehn Landesverbänden in mehrfacher Weise lohnenswert ist. Nicht nur kommt es damit zu einer teilweisen Rückvergütung der Verbandsbeiträge, sondern vor allem auch zu einem Wissens- und Wettbewerbsvorsprung innerhalb eines weiter zunehmenden und umkämpften Markts. Frei nach dem Motto „Qualität setzt sich durch“ will der DDIV damit Hilfestellung leisten.
 
Immobilienverwaltungen, die bisher noch kein Mitglied eines DDIV-Landesverbands sind, müssen die Verträge käuflich über den Online-Shop erwerben:

  • Verwaltung von Sondereigentum: 59 Euro brutto,
  • Verwaltung von Wohngebäuden: 59 Euro brutto,
  • Vertrag über die Verwaltung

von Gemeinschaftseigentum  (Lang- und Kurzfassung): 94 Euro brutto.

red
Bild: Die Experten im DDIV haben die Verwalterverträge überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. (ROLF VAN MELIS/PIXELIO)