Durch den Austausch alter Fenster lässt sich der Wohnkomfort verbessern, und die Energiekosten werden reduziert. Dabei stellt sich die Frage, ob das Fenster oder nur die Verglasung ausgetauscht werden soll. Der Austausch der Verglasung kann eine interessante Alternative zum Fenstertausch sein, wenn der Fensterrahmen und die Beschläge intakt und ausreichend tragfähig für das neue Isolierglas sind und die Verglasung nach den Regeln der Technik möglich ist. Bei einer Runderneuerung der Fenster sollte ein erfahrener Fensterbaubetrieb eingeschaltet werden, der alle notwendigen Arbeiten gewerkeübergreifend ausführen kann.
Die energetische Gebäudesanierung steht auf der Agenda von Politik und Gesellschaft ganz oben, da hier 40 Prozent der CO2-Emissionen verursacht werden und die Energiekosten für viele Eigentümer und Mieter zum großen Kostenfaktor geworden sind. Bei der energetischen Analyse des Gebäudes durch einen unabhängigen Architekten, Ingenieur oder Gebäudeenergieberater stellt sich oft heraus, dass ein Austausch alter Fenster das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bietet. Vereinfacht gerechnet, können jährlich pro U-Wert-Verbesserung eines Fensters um 0,1 W/(m²K) rund 1,2 Liter Heizöl pro Quadratmeter eingespart werden. Das sind bis zu 720 Liter bei einem Haus mit 30 Quadratmetern Fensterfläche und Fenstern mit einem Uw-Wert von 1,0 anstatt 3,0 W/(m²K). Auch der Wohnkomfort wird mit neuen Fenstern und Isoliergläsern deutlich verbessert: Denn die kalten Oberflächen alter Verglasungen und Zugerscheinungen undichter Fenster entfallen.

Wärmedurchgangskoeffizient U bei Sanierungen gemäß Bauteilverfahren nach EnEV 2009 (Quellen: IFT Rosenheim)
Oft kann nach der Sanierung auch die Raumtemperatur um 2 bis 3 Grad Celsius gesenkt werden, womit sich der Energieverbrauch pro Grad Temperaturabsenkung um bis zu 6 Prozent reduzieren lässt. Neben dem U-Wert muss aber auch der Gesamt-Energiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases beachtet werden, der die maßgebliche Kenngröße für die Solargewinne ist.Bei der Suche nach der richtigen Maßnahme taucht oft die Frage auf, ob der Austausch der Verglasungen sinnvoll ist oder besser das gesamte Fenster ausgetauscht werden soll. Für einen Glasaustausch spricht, dass dieser schneller, einfacher und ohne Beschädigung der Fassade und des Innenputzes möglich ist. Dies gilt in besonderem Maße bei Fenstern mit Dichtprofilen (Trockenverglasung), bei denen die Glashalteleisten einfach gelöst werden können. Für den Fenstertausch sprechen die besseren Dämmeigenschaften des Rahmens und luftdichte Dichtprofile, mit denen der Tauwasserausfall am Glasrand und der unerwünschte Luftzug vermieden werden. Auch der Einsatz neuer Beschläge hat Vorteile, da sie sich leichter bedienen lassen, einbruchsicherer sind und auch eine nutzerunabhängige Mindestlüftung ermöglichen – wichtig, um die Tauwassergefahr zu reduzieren.
Neben den energetischen und funktionalen Gründen sind es oft aber gestalterische Motive, die für einen Austausch des Fensters sprechen: Mit neuen Fenstern sind andere Abmessungen, Formen und Materialien realisierbar; beispielsweise lässt sich mit raumhohen Fenstern die Tageslichtvesorgung erheblich verbessern. Beim Austausch der Fenster können auch Schwachstellen des Baukörperanschlusses behoben werden, beispielsweise Wärmebrücken oder undichte Abdichtungen, sodass das Gesamtsystem „Fenster-Fassade“ sich deutlich verbessert. Die Fenstererneuerung im Bestand bedeutet aber einen erheblichen Eingriff in das vorhandene Gleichgewicht des Gebäudes. Beispielsweise ergibt sich ein reduzierter nutzerunabhängiger Luftwechsel aufgrund dichterer Fensterkonstruktion und Einbaufugen. Oder es sind zusätzliche Sonnenschutzmaßnahmen notwendig, wenn die Fensterfläche vergrößert wird. Deshalb ist eine sorgfältige Planung durch einen Architekten, einen Gebäudeenergieberater oder den Fensterlieferanten notwendig. Auch die Montage ist komplex und sollte durch qualifizierte Fachfirmen ausgeführt werden, um unliebsame Bauschäden zu vermeiden. Dabei kann der vom Ift Rosenheim erarbeitete „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren“ mit vielen Checklisten, Zeichnungen und Erläuterungen eine wertvolle Hilfe leisten.
Bewertungskriterien Fenster-/Glastausch
Als erster Schritt muss der U-Wert des Glases Ug abgeschätzt werden, um das energetische Verbesserungspotenzial zu bestimmen. Danach muss die Eignung des Fensterrahmens, der Beschläge und des Baukörperanschlusses geprüft werden. Ein Austausch alter Einfach-Verglasungen ist wegen der hohen Energieverluste und unbehaglich niedrigen Oberflächentemperaturen immer sinnvoll. Einfachglas hat einen sehr schlechten Ug-Wert von 5,8 W/(m²K). Bei Isoliergläsern muss zwischen beschichteten und unbeschichteten Isoliergläsern unterschieden werden. Die heute übliche Wärmeschutzbeschichtung auf Silberbasis führt, je nach Gasfüllung, zu einem Ug-Wert von 1,6 bis 1,0 W/(m²K). Unbeschichtete Isoliergläser wurden noch bis zur zweiten Wärmeschutzverordnung 1995 eingesetzt und haben einen U-Wert von zirka 2,7 bis 3,0 W/(m²K). Wenn keine Lieferunterlagen, Produktbezeichungen oder Informationen auf dem Abstandhalter im Scheibenzwischenraum vorhanden sind, kann man den U-Wert der Verglasung über den „Flammentest“ abschätzen. Die beschichtete Glasscheibe kann durch die Reflektion und eine andere Flammenfärbung erkannt werden. Eine Aussage zu den Eigenschaften der Beschichtung ist nicht möglich. Vorsicht ist dennoch geboten, da bei einigen Beschichtungen (etwa pyrolytische) keine Verfärbung der Flamme auftritt. Ein qualifizierter Betrieb kann jedoch mit geeigneten Messgeräten das Vorhandensein einer Beschichtung bestimmen.
Glastausch: Planung und Ausführung
Auch beim Glastausch müssen Bauphysik, Wärmebrücken und Kondensatbildung beachtet werden. Wird ein Isolierglas mit besserem U-Wert eingebaut, ist die Glasfläche nicht mehr die kälteste Fläche des Raums. Die Tauwasserbildung kann nun „unerkannt“ an anderen Flächen der Außenwand auftreten und Bauschäden verursachen. Deshalb sollte immer eine professionelle Planung und Baubegleitung erfolgen, die von der KfW mit bis zu 2000 Euro gefördert wird. Aus energetischer Sicht ist der Austausch gegen ein Dreifach-Isolierglas (Ug-Wert 0,7 W/m²K und mit einem g-Wert von mindestens 60 Prozent) am sinnvollsten. Dies erfordert jedoch eine geeignete Fensterkonstruktion, die in der Lage ist, ein Dreifach-Isolierglas mit mindestens 36 Millimetern Dicke aufzunehmen. Außerdem sind Beschläge notwendig, die das gegenüber Zweifachglas 50 Prozent höhere Glasgewicht aushalten. Aber auch mit dem Austausch gegen moderne Zweifach-Isoliergläser (Ug-Wert 1,1 W/(m²K)) können erhebliche Verbesserungen erreicht werden. Das Ersetzen von Isoliergläsern (Ug von 1,7 – 1,3 W/(m²K)) ist nur dann sinnvoll, wenn andere Gesichtspunkte wie das Alter der Verglasung, Farbneutralität oder veränderte Nutzungsanforderungen eine Rolle spielen (Sicherheit, Schallschutz). Bei der Beurteilung der Energieeinsparung sollte immer der g-Wert der Verglasung berücksichtigt werden, der über 60 Prozent liegen sollte.
Anforderungen EnEV und CE-Zeichen
Für die Renovierung bestehender Gebäude gibt es nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 zwei Nachweisverfahren. Entweder halten die ausgetauschten Bauteile die Umax-Werte ein, oder der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes und der HT’-Wert des renovierten Gebäudes übersteigen die Werte eines Neubaus um nicht mehr als 40 Prozent. Die Anforderungen sind immer dann einzuhalten, wenn die Fläche der geänderten Bauteile, also auch der Verglasung, mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes entspricht. Die einfache Reparaturverglasung fällt also nicht unter die EnEV. Falls das Fenster eine Verglasung mit einem Ug-Wert von 1,10 W/(m²K) aus technischen Gründen nicht aufnehmen kann, so kann nach Anlage 3, Abschnitt 2 auch eine Verglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von 1,30 W/(m²K) eingesetzt werden. Zu beachten sind auch die Regelungen für Sonderverglasungen in Anlage 3, Tabelle 1, Absatz 3b, beispielsweise Schallschutz- oder Verbundsicherheitsgläser (VSG).
Fenster und Außentüren müssen nach der Produktnorm DIN EN 14351-1 mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden, in der die „Spielregeln“ für die Ermittlung der Eigenschaften und technischen Kennwerte, die formalen Aspekte der Kennzeichnung sowie die Pflichten und Aufgaben des Herstellers beschrieben werden. Das CE-Zeichen gibt Planern und Fensterkäufern vergleichbare Kennwerte in übersichtlicher Form an die Hand, die durch eine Ersttypprüfung (Initial Type Test; ITT) von einer notifizierten Prüfstelle ermittelt werden müssen und in einem zusammenfassenden ITT (Produktpass) dokumentiert werden sollten. Das CE-Zeichen macht aber keinerlei Aussagen zur Qualität, weil keine Aussagen getroffen werden müssen, ob die Werte noch nach drei oder fünf Jahren erreicht werden. Qualitätsbewusste Hersteller lassen sich deshalb von neutraler Seite im Rahmen einer freiwilligen Güte- und Qualitätskontrolle „überwachen“.
Eine interessante Alternative
Der Austausch der Verglasung kann also eine interessante Alternative zum Fenstertausch sein, wenn der Fensterrahmen und die Beschläge intakt und ausreichend tragfähig für das neue Isolierglas sind, die Verglasung nach den Regeln der Technik möglich ist und der Uf-Wert des Rahmens akzeptabel ist (kleiner 1,8 W/m²K). Die Luftdurchlässigkeit des Fensters sollte mindestens Klasse 2 nach EN 12207 erreichen (also mindestens eine umlaufende, wirksame Dichtung), um die Anforderungen der EnEV erfüllen zu können.
Diplom-Ingenieur (FH) Jürgen Benitz-Wildenburg, Ift Rosenheim

