Mit dem Gutachten, das dem Phänomen des Mietnomadentums auf den Grund geht, haben das Bundesbau- und das Bundesjustizministerium einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der bisweilen von den Medien aufgeheizten Diskussion um Einmietbetrug geleistet. Dieser Vorstoß wird vom DDIV und der BSI begrüßt. Das Sondergutachten „Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sogenannte Mietnomaden“ wurde kürzlich im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung offiziell vorgestellt (siehe auch DDIV intern 10/2010).
Als eines der wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens, das von der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld unter der Leitung von Professor Florian Jakoby erstellt wurde, zeigt sich, dass private Gelegenheitsvermieter im Vergleich zu professionellen Verwaltern und Vermietern deutlich stärker von sogenannten Mietnomaden betroffen sind. Oftmals unterbleibt in diesen Fällen das Einholen von weiterführenden Informationen über potenzielle Mieter. „Nachdem das Gutachten gezeigt hat, dass der Schlüssel zur Vermeidung von Einmietbetrug zielgerichtete Erkundigungen über einen Mietinteressenten sind, fordert die BSI eine gesetzliche Klarstellung, dass die Möglichkeit zu Bonitätsauskünften über potenzielle Mieter nicht praxisfern datenschutzrechtlich eingeschränkt werden“, so der amtierende BSI-Vorsitzende Jens-Ulrich Kießling.
Der DDIV als Spitzenverband der Immobilienverwalter sieht sich daher gestärkt aus der Diskussion hervorgehen. Denn es hat sich gezeigt, dass professionell am Markt agierende Verwaltungs- und Vermietungsunternehmen Eigentum schützen und Eigentümer vor Schaden bewahren.
