Die rasante technologische Entwicklung bringt auch für die Medienversorgung von Wohngebäuden neue Perspektiven. In einer Zeit, in der Mobiltelefone bisher unterschiedliche Geräte wie Digitalkamera, Radio, Minifernseher sowie Audio- und Videospieler in sich vereinen, kommen auch die TV- und Hörfunksignale längst nicht mehr nur über Antenne, Satellitenschüssel oder das TV-Koaxialkabel in die Wohnungen. Ebenso gilt, dass das Telefonkabel seine Monopolstellung für Telefonie und den Zugriff auf das Internet längst verloren hat.
Das derzeit vielzitierte Triple Play, also das „Dreifachspiel“ aus Fernsehen, Telefonie und Internet-Anbindung über eine Infrastruktur – kabelgebunden oder über Funk –, beschreibt eine neue Entwicklung, bei der sich die Geschäftsfelder von Betreibern unterschiedlicher Netzstrukturen immer mehr angleichen. Wenn Menschen heute über das klassische koaxiale Fernsehkabel auch telefonieren und im Internet surfen, löst dies kaum noch Staunen aus. Dagegen erschien eine andere Entwicklung bis vor rund fünf Jahren schlicht undenkbar: das Fernsehen aus der Telefonsteckdose. Dieses wird auch IPTV genannt, da es sich hierbei technisch nicht über eine kanalgebundene Übertragung von TV-Signalen, sondern um eine Datenübertragung auf Grundlage des Internet-Protokolls (IP) handelt. Auf einen einfachen Nenner gebracht: Fernsehen über die Telefonleitung ist schnelles Internet mit Datenraten von mindestens 4 Megabit pro Sekunde (Hansenet „Alice“) bis zu 16 Megabit beziehungsweise 50 Megabit pro Sekunde bei den Technikstandards ADSL2+ beziehungsweise VDSL der Deutschen Telekom („T-Home“). 
Quelle: Goldmedia 2007
So hatte T-Com, die Festnetzsparte der Deutschen Telekom, im Oktober 2006 unter dem Produktnamen T-Home die Vermarktung des TV-Angebots über die Telefonleitung (IPTV) gestartet. Der Start betraf zwölf deutsche Städte, in denen die Telekom das Netz für VDSL (Very High Data Rate Subscriber Line) aufrüsten wollte. Mit diesem Angebot über das Telefonkabel ging die Telekom in den direkten Wettbewerb zu den Angeboten der Kabelnetzbetreiber über das TV-Koaxialkabel. Der Programmumfang ist nicht vollständig mit dem Angebot der TV-Kabelnetzbetreiber identisch, beinhaltet jedoch alle wichtigen Sender einschließlich Premiere und die Fußball-Bundesliga, für die die Telekom die IPTV-Rechte erworben hat. Für den TV-Empfang über den heimischen Fernseher ist eine spezielle Set-Top-Box erforderlich, die gekauft werden muss. Diese Box wandelt die IP-Signale in für den Fernseher lesbare analoge Signale um.
Nicht zuletzt aufgrund des geringen Verkaufserfolgs vermarket die Telekom seit August 2007 ihr TV-Angebot nicht mehr ausschließlich über die schnellen VDSL-Netze (bis 50 Megabit pro Sekunde), sondern zusätzlich auch über den Standard ADSL2+ (Asymmetric Digital Subscriber Line) mit 16 Megabit pro Sekunde. Damit soll das IPTV-Angebot unter dem Markennamen T-Home statt in zwölf nunmehr in 750 Städten und Kommunen empfangbar sein. Nach Angaben der Telekom sollen seit Ende 2007 rund 8,2 Millionen Haushalte über VDSL und zusammen mit ADSL2+ insgesamt 17,2 Millionen Haushalte erreichbar sein. Die monatlichen Gebühren fallen gegenüber dem VDSL-Anschluss mit 50 Megabit pro Sekunde um rund 15 Euro monatlich geringer aus, liegen jedoch mit 60 bis 75 Euro weiterhin über dem Preisniveau vergleichbarer Angebote der Kabelnetzbetreiber. Wer IPTV über ADSL 2+ sehen will, muss auf Programme in hochauflösender Qualität (HDTV; High Definition Television) verzichten.
Schon vor der Telekom war die zur Telecom Italia gehörende Hansenet in Hamburg unter ihrer Marke Alice mit einem IPTV-Angebot in der Region Hamburg gestartet. Seit einigen Monaten werden auch Berlin und weitere Städte teilweise versorgt. Ziel der Hansenet ist es, Alice-TV in allen Regionen anbieten zu können, in denen DSL grundsätzlich verfügbar ist. Auch andere Unternehmen wie Arcor sind mittlerweile in den IPTV-Markt eingestiegen. Umgekehrt sind die Kabelnetzbetreiber mit Angeboten für Telefonie und Internet in die bisherige Domäne der Telefonnetzbetreiber eingedrungen. Deren Hauptargument: Wer über das TV-Kabel nicht nur Fernsehen schaut, sondern auch telefoniert und das Internet nutzt, kann seinen Telefon-Festnetzvertrag kündigen und spart Geld. Die Telekom-Nachfolgegesellschaften wie Kabel Deutschland (KDG) und Unity Media werben in jüngster Zeit sogar damit, dass Kunden auch ohne eine TV-Versorgung auf deren Internet- und Telefonangebote umsteigen können. Auch wenn sich diese Option in der Praxis oft als schwierig umsetzbar erweist, sind hier Kabelnetzbetreiber strukturell im Vorteil, da das TV-Angebot der Telefonnetzbetreiber technisch auf eine schnelle Internet-Anbindung beruht und somit die Angebote Internet und TV nicht getrennt werden können.
Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist diese Entwicklung differenziert zu bewerten. Zum einen könnten TV-Angebote über das Telefonkabel trotz einer derzeit fehlenden bundesweiten Verfügbarkeit, noch hoher Preise und teilweise technischer Probleme mittel- bis langfristig die führende Position der im Gebäude verlegten TV-Kabelstrukturen angreifen. Zum anderen kann das Telefonkabel auch eine willkommene strategische Alternative darstellen, sofern das Wohnungsunternehmen künftig in die Lage versetzt wird, bei der Medienversorgung seiner Wohngebäude einen fairen Wettbewerb zwischen den beiden Infrastrukturen TV-Kabel und Telefonkabel zu initiieren. Dies gilt besonders angesichts der fortschreitenden Konzentration auf dem Kabelmarkt, die den Wettbewerb massiv gefährdet. Wie die Tabelle auf der vorigen Seite zeigt, finden derzeit sowohl Unternehmensverschmelzungen zwischen den Kabelnetzebenen 3 (Straßenverteilernetz) und 4 (Gebäudenetz) als auch gegenseitige Übernahmen bei den Netzebene 4-Betreibern statt. So haben Kabel Baden-Württemberg und Unity Media als NE 3-Betreiber jeweils in ihren Gebieten die regionalen Gesellschaften der vorwiegend auf der Netzebene 4 tätigen Tele Columbus übernommen. In allen anderen Bundesländern sind seit 2006 die ehemals selbstständigen Netzbetreiber ewt und Tele Columbus unter dem Dach der Orion Cable vereint, die bereits zu dem Zeitpunkt rund 27 Prozent an der Primacom hält. Schon im Jahr 2004 hatte die ewt die Bosch Breitbandnetze GmbH übernommen, die dadurch ebenfalls zur Orion Cable gehört.
Im September 2007 haben sich Orion Cable und KDG über eine weitergehende Konsolidierung auf dem Kabelmarkt verständigt. Danach soll die KDG den zwischenzeitlich erworbenen 18,6-Prozent-Primacom-Anteil abgeben und im Gegenzug von Orion Cable 1,2 Millionen Wohneinheiten in allen verbleibenden Regionen außer Berlin/Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhalten. Damit übernimmt Orion Cable die Primacom in allen Regionen komplett, sodass sich in vielen Bundesländern vier ehemals eigenständige Betreiber (Bosch, ewt, Tele Columbus, Primacom) künftig in einer Hand befinden. Die Prüfung des Bundeskartellamts über den Erwerb der Bestände durch die KDG wird frühestens im März 2008 abgeschlossen sein.
Die Folgen: Bei Ausschreibungen findet in einigen Regionen kaum noch Wettbewerb unter den Kabelnetzbetreibern statt. Marktstarke Unternehmen wie die Telekom-Nachfolgegesellschaften werden in die Lage versetzt, zum Teil drastische Gebührenerhöhungen durchsetzen zu können. Zahlreiche Aktivitäten der Verbände gegenüber Politik, Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt zum Erhalt des Wettbewerbs auf den Kabel- und Medienmärkten haben bislang nicht zu Verhaltensänderungen auf Seiten der Behörden und der zuständigen Bundesministerien geführt.
Mit dem Eintritt der Telekommunikationsunternehmen in den Markt für die Medienversorgung von Wohngebäuden könnte eine neue Option entstehen, mittel- bis langfristig den verminderten Wettbewerb unter den TV-Kabelnetzbetreibern teilweise zu kompensieren. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Infrastrukturen gleich behandelt werden. So sollten Wohnungsunternehmen wie bei Kabel-TV-Anbietern auch gegenüber Telefonnetzbetreibern eine Durchleitung von TV-Programmen oder Internet-Diensten nur über einen separaten Vertrag gestatten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. September 2003 (VZR 319/01) kann der Betreiber eines Kabelnetzes von Anbietern digitaler Programme und Mediendienste verlangen, es zu unterlassen, gegen seinen Willen Programm- und Dienstsignale in sein Netz einzuleiten und sein Netz zur Durchleitung solcher Programme und Mediendienste zu nutzen. Dies gilt nach Rechtsauffassung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und seiner Mitgliedsverbände auch gegenüber Telekommunikationsunternehmen.
Zur Realisierung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen zwischen Kabelnetz- und Telefonnetzbetreibern wurde nach langen Verhandlungen einer wohnungswirtschaftlichen Kommission des GdW mit der Deutschen Telekom (DTAG) im Oktober 2007 ein Eckpunktepapier zwischen DTAG und GdW vereinbart, das Wahlfreiheit und Wettbewerb bei der Medienversorgung in den Wohngebäuden stärkt. Die Umsetzung des Eckpunktepapiers erfolgt individuell auf der Grundlage einzelvertraglicher Vereinbarungen zwischen Wohnungsunternehmen und der DTAG. Der GdW strebt vor dem Hintergrund einer Wettbewerbs- und Infrastrukturneutralität vergleichbare Vereinbarungen mit weiteren Telekommunikationsanbietern sowie Kabelnetzbetreibern an.
Ein kurzfristiger Strategiewechsel auf eine vollständige internetbasierte Medienversorgung über die Telefonleitung ist jedoch in der Regel weder möglich noch empfehlenswert. So ist eine alleinige Versorgung über die Telefonleitung in der Regel derzeit noch teurer, weist große Lücken in der bundesweiten Abdeckung auf und stößt auch innerhalb einer Wohnung durch oft unterschiedliche Positionen von TV-Gerät und Telefonsteckdosen auf praktische Hemmnisse. Dagegen ist eine andere Technologie seit Jahren kurzfristig und überall verfügbar: eine Versorgung über zentrale Satellitenkopfstationen. Im Zuge gesunkener Preise für solche Anlagen und zunehmender Leistungsfähigkeit lassen sich damit kleine und große Wohnanlagen zuverlässig nicht nur mit analogen und digitalen TV-Programmen, sondern ebenso mit Internet und Telefonieangeboten versorgen. Das im Haus installierte TV-Kabelnetz wird auch künftig für die gebäudeinterne Signalverteilung genutzt, muss jedoch – wie bei einer Kabel-Signalzuführung über einen Übergabepunkt einer Telekom-Nachfolgegesellschaft – für Internet- und Telefonie gegebenenfalls noch auf 862 Megahertz aufgerüstet und mit einem Rückkanal versehen werden.
Zahlreiche Wohnungsunternehmen haben diesen Weg als strategische Alternative bereits erfolgreich beschritten und so die Signalzuführung über eine Netzebene 3 einer Telekom-Nachfolgegesellschaft durch den Aufbau einer eigenen Netzebene 3, also die Verbindung zwischen zentralen Satelliten-Anlagen und den Gebäuden, ersetzt. Neben den üblichen analogen und digitalen TV- und Hörfunk-Programmen können die Mieter und Nutzer der Wohnungen über diesen Weg selbstverständlich gegen zusätzliches Entgelt auch die Fußball-Bundesliga live, die Programme des TV-Senders Premiere sowie zum Beispiel über die Satellitenplattform des Betreibers Eutelsat zudem Fremdsprachenprogramme sowie weitere Spartensender beziehen. Das Geschäftsmodell einer unabhängigen zentralen Satellitenversorgung kann hinsichtlich des Umfangs der von Wohnungsunternehmen selbst zu übernehmenden Funktionen den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. So kann der Betrieb der Kopfstation vom Wohnungsunternehmen oder von einem Dritten, in der Regel einem professionellen Kabelnetzbetreiber, übernommen werden. Entscheidet sich das Wohnungsunternehmen dafür, den Betrieb im eigenen Namen zu übernehmen, können Detailfunktionen wie Wartung und Service an Dienstleistungsunternehmen ausgegliedert werden.
In zahlreichen Veröffentlichungen des GdW und seiner Verbände ist in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen worden, dass grundsätzlich bei einer Gemeinschaftsversorgung – zumindest ab 75 Wohnungen pro Anlage – Entgelte an die Urheber der Sendeinhalte zu zahlen sind. Dabei nehmen die Gema überwiegend die Rechte aller Autorengruppen des Wort- und Bildmaterials sowie der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten und die VG Media vorrangig die Rechte privater Rundfunkanstalten einschließlich der großen Sendegruppe RTL und Pro Sieben Sat1 wahr. Diese Entgelte werden bei einem Signalbezug über eine Telekom-Nachfolgegesellschaft direkt von dieser entrichtet und sind somit bereits in die Signallieferungsgebühren einkalkuliert. Bei einem Signalbezug über Satellitenkopfstationen sind diese Gebühren vom jeweiligen Betreiber der Satellitenanlage zu zahlen und können wie beim Signalbezug über Kabel über die Betriebskosten abgerechnet werden. Sofern das Wohnungsunternehmen selbst den Betrieb der Kopfstation übernimmt, sollten zur Abgeltung der Urheberrechte die vom GdW mit Gema und VG Media abgeschlossenen Gesamtverträge genutzt werden. Diese gewähren Wohnungsunternehmen die gleichen Vergünstigungen wie professionellen Netzbetreibern.
Verunsicherung hinsichtlich der langfristigen Vorteilhaftigkeit eines zentralen Signalbezugs über Satellit haben zum Jahresende 2005 Ankündigungen der großen Privatsendergruppen RTL (RTL, RTL II, Super RTL, Vox, n-tv etc.) und Pro SiebenSat.1 (Pro Sieben, Sat.1, Kabel Eins, N 24, Neun Live) ausgelöst, ihre Programme über Satellit (SAT) künftig nur noch digital und verschlüsselt ausstrahlen und den Zuschauern zu einer monatlichen „Technikgebühr“ anbieten zu wollen. Diese Pläne führen in letzter Konsequenz nicht nur zu höheren Kosten bei Mietern und Nutzern, sondern auch dazu, dass die Sender jederzeit die technische Möglichkeit haben, einzelne Programme mit zusätzlichen Gebühren zu belegen und damit das Ende eines privaten frei empfangbaren Fernsehens (Free-TV) zu besiegeln.
Diese zunächst unter dem Namen „Dolphin“ bekannt gewordenen Pläne einer digital verschlüsselten Plattform werden seit 2006 in abgewandelter Form offiziell vom Satellitenbetreiber Astra unter dem Namen „Entavio“ kommuniziert. Zwar ist die Entavio-Plattform am 1. September 2007 offiziell gestartet, und für Entavio zertifizierte Digitalboxen sind im Handel für den Einzelempfang verfügbar. Private Free-TV-Programme werden weiterhin unverschlüsselt ausgestrahlt und sind ohne eine sogenannte Smart-Karte empfangbar. Wer jedoch zusätzlich kostenpflichtige Programme wie Premiere oder andere Sender empfangen will, muss monatlich 1,99 Euro nur für den Zugang zu dieser Plattform sowie eine einmalige Aktivierungsgebühr von 9,99 Euro zahlen. Ein geldwerter Nutzen scheint damit für viele Satellitenkunden nicht verbunden. So wird nach Medienberichten die Plattform bisher nicht angenommen, die Entavio-geeigneten Boxen sollen sich im Handel als Ladenhüter erweisen.
Im Februar 2008 haben der Kabelnetzbetreiber Tele Columbus (Orion Cable) und der Satellitennetzbetreiber Eutelsat für Mai/Juni 2008 den Start einer neuen digitalen TV-Plattform angekündigt. Auf der neuen Plattform sollen bis zu 50 digitale Privatsender sowie digitale Zusatzdienste gebündelt und über eigene Kopfstellen direkt in das Netz der Tele-Columbus-Gruppe eingespeist werden. In einer ersten Testphase der neuen Plattform sollen zunächst 20 verschlüsselte Programme deutscher Privatsender gebündelt und in die Netze der Tele Columbus und weiterer interessierter Unternehmen eingespeist werden. Was zunächst verheißungsvoll für die Betreiber von Satelliten-Gemeinschaftsanlagen klingt, wird beim Blick auf die Details getrübt. Denn die digitalen Programme sind ein kostenpflichtiges Zusatzangebot. Private TV-Programme, die in analoger Technik von der jeweiligen Kabelgebühr – nicht zu verwechseln mit der zusätzlich zu zahlenden GEZ-Gebühr – bereits abgedeckt sind, müssen dann in digitaler Technik praktisch noch einmal bezahlt werden. Dies entspricht einer grundlegenden Forderung der privaten Sendeanstalten. Geplant ist nach Angaben von Eutelsat und Tele Columbus eine Gebühr von 4,99 Euro pro Monat einschließlich der Miete für den digitalen Receiver.
Grundsätzlich gilt, dass diese Entwicklung die strategische Vorteilhaftigkeit des Signalbezugs über Satellit nach derzeitiger Kenntnis nicht vermindern wird. Denn die Verschlüsselung privater digitaler Sender beschränkt sich nicht auf den Satellitenempfang. So bieten Kabel Deutschland und Unity Media den sogenannten „Digitalen Anschluss“, der auch die Programme der Privatsender in digitaler Technik umfasst, bereits heute nur gegen Aufpreis an. Unity Media hat dabei zu einem besonderen Trick gegriffen. Um den „Digitalen Anschluss“ vergleichsweise preisgünstig erscheinen zu lassen, wurden zum Januar 2008 die Gebühren für den „Analogen Anschluss“ erhöht. Ein Free-TV im Kabel gibt es seit einiger Zeit – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – nur noch für öffentlich-rechtliche Sender. Wenn die Telekom-Nachfolgegesellschaften auch für das private Sender umfassende digitale Programmangebot weiterhin den Begriff „Digitales Free-TV“ verwenden, ist dies Teil einer Marketingstrategie, die bestimmte Entwicklungen bewusst verschleiert.
Sofern sich im Satellitenbereich die Verschlüsselung von bisherigen frei empfangbaren Programmen weiter verbreitet, werden dies die privaten Sender für ihre Programme auch beim digital-terrestrische Fernsehen (DVB-T) durchsetzen. Hier kommt es dann für die betroffenen Nutzer zu einer Doppelbelastung. Neben möglichen Gebühren für den Programmempfang müssen zunächst alle Digitalboxen ausgetauscht werden, da alle heutigen Boxen für den Empfang verschlüsselter Signale nicht ausgerüstet sind. Neben dem Signalbezug über das TV-Kabel, Satellit, Telefonleitung und terrestrische Antennen gibt es für das Produktsegment Internet- und Telefonie eine weitere Alternative für Wohnungsunternehmen. Der mit Wireless LAN (WLAN) vergleichbare aber mit größeren Reichweiten ausgestattete Funkstandard Wimax ist für Wohnungsunternehmen dann von strategischem Interesse, wenn eine Versorgung über das TV-Breitbandkabel technisch oder vertraglich nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Dies kann zum Beispiel bei noch nicht aufgerüsteten Kabelnetzen der Fall sein.
Als genereller Trend wird die Digitalisierung in der Medienversorgung weiter fortschreiten. Die regionalen Medienanstalten gehen aktuell davon aus, dass das analoge Fernsehen auch nach 2010 eine weiterhin bedeutende Rolle in der Medienversorgung einnehmen wird. Nach dem im August 2007 erschienenen Digitalisierungsbericht 2007 der von allen Landesmedienanstalten getragenen Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) werde es Sendern und Telekom-Nachfolgegesellschaften nicht gelingen, gegen den Willen der TV-Nutzer eine schnelle Abschaltung der analogen Übertragung durchzusetzen. Gründe seien die lange Lebensdauer der jetzt im Markt befindlichen TV-Geräte, die in der Regel nur über ein Zusatzgerät digitale Signale verarbeiten könnten, und der derzeitige Vorteil der analogen Übertragung, an jeder Antennensteckdose in einer Wohnung über jeden Fernseher das Programmangebot nutzen zu können. So würden auch nach 2010 deutsche Haushalte noch analoge Programme sehen wollen.
Konkrete Prognosen haben die Goldmedia-Marktforscher vorgelegt. Nach der Ende August 2007 veröffentlichten Studie „Die Zukunft der TV-Übertragung“ sollen bis Ende 2012 rund 77 Prozent der TV-Haushalte im Primärempfang mit digitalen Endgeräten ausgestattet sein. Treiber der Digitalisierung sei der Satelliten-Individualempfang. Bis 2012 soll der Satellitenempfang zu 94 Prozent digitalisiert sein. Digitale Programme im Kabel nutzten nach Goldmedia Ende 2006 erst 14 Prozent der deutschen TV-Haushalte. Bis 2012 werde das Kabel jedoch einen Digitalisierungsgrad von über 50 Prozent aufweisen. Dies bedeutet, dass erst 2012 die Hälfte der Kabelhaushalte über eine digitale Empfangsbox oder ein TV-Gerät mit integriertem Digitalempfänger verfügen. Für Wohnungsunternehmen bedeutet die Fortsetzung der analogen Nutzung, dass bisherige Vertragsmodelle mit Netzbetreibern grundsätzlich fortgesetzt werden können. Die zunehmende Digitalisierung und der damit verbundene schleichende Wechsel bei den Geschäftsmodellen zwischen Netzbetreibern und Sendern, wonach der Sender nicht mehr nur für die Einspeisung an den Netzbetreiber zahlt, sondern zunehmend der Netzbetreiber auch für Inhalte zahlen muss, zwingt dennoch zu strategischen Anpassungen.
Die immer schnelleren Umwälzungen auf den Kabel- und Medienmärkten verleihen den in den GdW-Arbeitshilfen 43 „Auslaufen von Gestattungsverträgen“ und 47 „Digitalisierung“ genannten vertraglichen Grundsätzen neue Aktualität. Unabhängig vom gewählten Geschäftsmodell sollten sich Wohnungsunternehmen das Eigentum an den Gebäudenetzen und damit eine volle Dispositionsfreiheit spätestens mit Beendigung einer Vertragslaufzeit sichern. Die Vertragslaufzeiten sollten weiterhin fünf bis zehn Jahre nicht übersteigen. Nur unter diesen und weiteren in den Arbeitshilfen genannten Voraussetzungen können Wohnungsunternehmen flexibel auf Marktentwicklungen reagieren. Zudem wird empfohlen, frühzeitig vor Auslaufen von Verträgen technische und vertragliche Gegebenheiten zu analysieren, eigene strategische Überlegungen zu starten und Gespräche mit Dienstleistern und Netzbetreibern aufzunehmen.
Schon jetzt zeichnen sich neue Trends für die folgenden Jahre ab, die eine hohe Handlungsflexibilität erfordern. Neben den in der GdW-Arbeitshilfe 54 beschriebenen Anwendungen und Technologien im Bereich des vernetzten Wohnens zählen dazu kombinierte Angebote von Triple Play und Mobilfunk, die direkte Glasfaser-Anbindung von Gebäuden (Fiber to the building – FTTB), sowie – angeregt durch internetbasierte TV-Angebote über Telefonleitungen – auf das Internet-Protokoll basierende Medienangebote über das TV-Kabel.
Dr. Claus Wedemeier
Unser Autor ist Referent für Multimedia, Statistik und Research im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der Text ist eine aktualisierte und überarbeitete Fassung eines Beitrags aus dem „Taschenbuch für den Wohnungswirt 2008“ (Hammonia-Verlag).
