Am 1. November 2011 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Dies bedeutet vor allem für Vermieter von Mehrfamilien-häusern mit zentraler Warmwasserbereitungsanlage neue und umfangreiche Pflichten. Danach ist beispielsweise die Wohnungseigentümer-gemeinschaft als rechtsfähiger Verband dazu verpflichtet, den Nutzern hygienisch einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
- Alle existierenden und neuen sowie baulich bzw. betriebstechnisch veränderten Wasserverteilungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt innerhalb enger Fristen angezeigt werden.
- Jährliche Proben, die auf Legionellen hin untersucht und an mehreren repräsentativen Stellen jeder Wasserverteilungsanlage genommen werden müssen, gehören ab November zur Pflicht der Eigentümer.
- Der Vermieter muss die Grenzwerte oder Mindestanforderungen überwachen und Abweichungen dieser Werte sowie grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers und außergewöhnliche Vorkommnisse an der Wasserverteilungsanlage unverzüglich dem Gesundheitsamt mitteilen.
- Zugabe von Aufbereitungsstoffen für das Trinkwasser müssen dem Mieter mitgeteilt werden. Verpflichtend sind überdies wöchentliche Aufzeichnungen der Konzentration des Aufbereitungsstoffes, die dem Mieter die folgenden 6 Monate bereitgehalten werden müssen.
- Die Vermieter sind verpflichtet, den Mietern auf der Grundlage der Untersuchungen jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern ab dem 1. Dezember 2013 die Mieter informieren, falls noch Leitungen aus Blei vorhanden sind.
- Wer diese Pflichten nicht befolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.
Durch die neuen Anforderungen der novellierten Trinkwasserverordnung entstehen für die Verantwortlichen (Eigentümer und Verwalter) viele Fragen, die wir mit unserer Veranstaltung beantworten.
Wie sieht es mit der praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen aus? Was gilt es in der Praxis zu beachten? Wer entnimmt die Proben? Wie genau sieht die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt aus? Können die Kosten, die im Rahmen der neuen Anforderungen entstehen, auf den Mieter umgelegt werden? Was gilt es auf dem Gebiet der Instandhaltung, Erneuerung, Sanierung oder Reparatur von Trinkwasserleitungen zu beachten? Wie wird die Trinkwasserverordnung technisch umgesetzt? Welche Möglichkeiten der Trinkwasserdesinfektion gibt es und welche Systeme kommen zum Einsatz? All diese und noch viele offene Fragen mehr, wollen wir gemeinsam mit dem Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg e.V., der Verlags-Marketing Stuttgart GmbH und den Unternehmen Kemper, Otto Kamp, Uponor und Waterchryst bei unserer Veranstaltung aufgreifen. Neuerungen werden von Experten erläutert, Zukunftsvisionen, Problemstellungen und mögliche Lösungswege aufgezeigt. Besonderes Interesse liegt dabei auf der praktischen Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung.
Hochkarätige Referenten & Themen
RA Stephan Volpp
12:30 – 13:00 Uhr
Rechtliche Aspekte der Trinkwasserverordnung
Herr Rechtsanwalt Stephan Volpp, Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht, Justiziar des Verbands der Immobilienverwalter Baden-Württemberg, stellt die juristische Grundstruktur der TrinwasserVO dar. Die Ausführungen betrachten die Neuerungen aus Sicht des Eigentümers, des Mieters sowie des Immobilienverwalters. Handlungs- und Duldungspflichten, Rechtsfolgen bei Verstössen, Haftung der handelnden Personen werden anhand praktischer Beispiele vorgestellt. Den Teilnehmern werden dabei Tipps für die Umsetzung bei Vertragsgestaltungen und bei Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung gegeben.
Klaus Höfte
13:30 – 14:00 Uhr
Einfluss der Installationsarten und Werkstoffauswahl in Bezug auf die Hygiene im Trinkwasserbereich
Klaus Höfte erläutert in seinem Vortrag, wie sich Installationsart und Werkstoffauswahl in der Praxis auf die Hygiene im Trinkwasserbereich auswirken. Praktische Beispiele fließen in seinen Vortrag mit ein und Lösungswege unter Berücksichtigung der neuen TrinkwV 2011 werden aufgezeigt. Als Dipl.-Ing. der Versorgungstechnik (TGA) hat Klaus Höfte seit über 15 Jahren Erfahrung im Sanitärund Heizungsbereich und praktische Erfahrung in Handwerk und Industrie gesammelt. Seine Themenschwerpunkte als Referent bei der Uponor Academy sind Trinkwasser-Installation-/Hygiene und Flächenheizung-/Kühlung.
Dr. Klaus Leiter
15:45 – 16:15 Uhr
Moderne Kalkschutzgeräte nach DVGW W510 – Ein wichtiger Baustein, die Anforderungen der TWV nachhaltig zu sichern
Die TrinkwV 2011 setzt zusammen mit dem Infektionsschutzgesetz, der AVBWasserV und dem Produkthaftungsgesetz einen Ordnungsrahmen für notwendige Maßnahmen bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen und Trinkwasserinstallationen, die u.a. auch in Bezug auf den Kalkschutz von Trinkwasserinstallationen ein grundsätzliches Überdenken der weitläufig geübten Praxis notwendig machen. Dr. Leiter geht in seinem Vortrag auf neue praxistaugliche Kalkschutzverfahren ein, welche die neuen Anforderungen und mehr erfüllen. Dr. Klaus Leiter ist seit 1992 an der Entwicklung von innovativen Kalkschutzgeräten der Wasseraufbereitung beteiligt. Zudem ist er als Mitarbeiter und Referent bei Expertenrunden und Veranstaltungen zu den Themen Prüfnorm nach W512, W510, Legionellenprophylaxe und modernen Kalkschutztechnologien engagiert.
Rolf Peter Stader
15:00 – 15:30 Uhr
Probenentnahme unter Berücksichtigung der neuen Trinkwassernorm
Herr Stader informiert mit seinem Vortrag über die Pflichten die sich aus der novellierten TrinkwV 2011 in Bezug auf die Probenahme ergeben. Für die Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Ihrer täglichen Praxis ist es wichtig, sich mit Neuerungen, Trends und Strömungen auseinander zu setzen und diese rechtzeitig zu erkennen. Sein Vortrag behandelt diese Regelwerke und zeigt die Neuerungen, die sich für die Probenahme ergeben auf. Herr Stader ist im Bereich Konstruktion und Entwicklung bei Kemper tätig und seit vielen Jahren als Seminarreferent für verschiedene namhafte Hersteller in der Sanitärindustrie aktiv. Seit 5 Jahren ist Herr Stader Mitglied im nationalen und europäischen DIN-Normenausschuss „Armaturen“ sowie im TK „Armaturen und Apparate“ des DVGW.
Odulf Weiß
15:30 – 16:30 Uhr
Änderungen der Trinkwasserverordnung aus Sicht des Gesundheitsamtes – Hinweise für die Wohnungswirtschaft
Odulf Weiß informiert in seinem Vortrag über die Änderungen der Trinkwasserverordnung in Bezug auf die Wohnungswirtschaft. Die verschiedenen Anzeigepflichten des Betreibers einer Trinkwasser-Installation gegenüber der Behörde, die Untersuchungspflichten im Objekt sowie die Informationspflichten gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern werden erläutert. Es wird dargestellt, welche Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen zu treffen sind. Herr Weiß ist als Gesundheitsingenieur beim Gesundheitsamt Köln für die Trinkwasserüberwachung zuständig. Er arbeitet in verschiedenen Verbänden und Gremien zur Erstellung von technischen Regelwerken mit.

