Die Energiewende ist beschlossen. Nach der Atomkatastrophe von Fukushima war der gesellschaftliche Rückhalt für Nuklearenergie dramatisch geschwunden, die schwarz-gelbe Bundesregierung musste die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke wieder kassieren. Es folgte ein zähes Ringen um Positionen. Verbände aus Industrie sowie Energie- und Immobilienwirtschaft haben ihre derweil klar gemacht: Es geht ums Geld.
Eines wird bei der aktuellen Diskussion um die Energiewende deutlich: Noch sind die Fragezeichen, wie die Energieversorgung aus regenerativen Ressourcen tatsächlich funktionieren und langfristig gesichert sein soll, groß, die Investitionen beträchtlich. Die Netze müssen ausgebaut und auf Spannungsschwankungen besser ausgelegt werden. Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärmenetze werden in Zukunft besser genutzt werden müssen. Die vor Jahren geächteten Kohlekraftwerke erleben nun als Brückentechnologie möglicherweise ihr Revival. Wobei sich die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung – ausgegeben im Energie- und Klimakonzept – so nicht erreichen lassen. Gas- und Dampfkraftwerke, Biogas und Biomasse, Sonnen- und Windkraft und vor allem neue Speichertechnologien werden hier künftig ihren Beitrag leisten. Teilweise müssen dafür allerdings erst neue Lösungen entwickelt werden.
Sonnenenergie vor Einschnitten?
Die Bundesregierung hat daher eines erkannt: Ohne staatliche Anreize wird es nicht gehen. Umso erstaunlicher, dass bereits vorhandene Technologien wie die Solartechnik nicht weiter gefördert werden sollen: Obwohl der Anteil der Solarenergie an der Stromversorgung in Deutschland von derzeit 3 Prozent bis zum Jahr 2020 verdreifacht werden könnte, soll die finanzielle Förderung für die Errichtung neuer Solarstromanlagen je nach Wachstum des Photovoltaikmarkts jährlich um bis zu 24 Prozent reduziert werden. „Einer der unschlagbaren Vorteile der Solarenergie liegt in ihrer Verbrauchsnähe. Es ist für uns deshalb schleierhaft, warum die Bundesregierung ausgerechnet die Anreize für den Eigenverbauch einschränken und nicht verbessern will“, wundert sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Unterstützung erhält er von den unionsregierten Bundesländern, die sich gegen weitere Einschnitte bei der Solarstromförderung stellen und im Bundesrat Nachbesserungen im Gesetzentwurf zur Energiewende fordern.
Gebäudesanierung im Fokus
Neben neuen Energietechnologien rückt aber auch ein anderer Faktor in den Mittelpunkt der politischen Überlegungen: die Energieeffizienz. Schließlich ist eingesparte und nicht verbrauchte Energie die beste Lösung. Mit einem Anteil von 40 Prozent am Gesamtenergieverbrauch hat der Gebäudesektor nun die zweifelhafte Ehre, im politischen Rampenlicht zu stehen. Die energetische Sanierung soll Fahrt aufnehmen. Schließlich liegt die jährliche Sanierungsquote derzeit bei mageren 0,9 Prozent. „Deutschland muss raus aus dem energetischen Sanierungsstau“, fordert Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (Dena), mit seiner neu gegründeten „Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz“ aus Verbänden, Industrie und Forschungseinrichtungen. Die Allianz fordert, die Energieeinsparverordnung um bis zu 30 Prozent zu verschärfen, den Energieausweis zu optimieren und Bauexperten kontinuierlich zu qualifizieren.
KfW-Programm aufgestockt
Doch bereits heute ist die Wohnungswirtschaft, die seit Jahren in die energetische Sanierung ihres Bestands investiert, mit den immer weiter steigenden Anforderungen am Rande ihrer Kapazitäten angekommen – erst recht, nachdem im letzten Jahr die Fördermittel zur Gebäudesanierung und Städtebauförderung drastisch zusammengestrichen wurden. Mit den Ereignissen in Japan hat die Politik hierzulande aber nicht nur eine Energiewende, sondern auch eine Kehrtwende in der Förderpolitik beschlossen: „Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, entwickeln wir einen Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand. Dieser soll einen Orientierungsrahmen für Investitionen vorgeben, um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 zu erreichen“, erklärt Jan Mücke, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Daher wird das KfW-Gebäudesanierungsprogramm auf jährlich 1,5 Milliarden Euro wieder aufgestockt – allerdings zunächst nur für die nächsten drei Jahre. Das Geld soll aus dem Energie- und Klimafonds kommen, in den die bei den Energieversorgern erhobene Brennelementesteuer einfließen soll. Die haben dagegen allerdings schon Klage angekündigt. Bis zur Klärung müssen die Mittel voraussichtlich aus dem Bundeshaushalt kommen.
Fördermittel reichen nicht
Den Beschluss, das KfW-Gebäudesanierungsprogramm wieder aufzustocken, wertet Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, zwar als Schritt in die richtige Richtung. Dennoch müsste im Haushalt mehr Geld für die Gebäudesanierung bereitgestellt werden, wenn die im Energiekonzept der Bundesregierung geforderte Sanierungsrate von 2 Prozent pro Jahr erreicht werden soll. Dafür wären mittelfristig 5 Milliarden Euro notwendig. Das sieht auch der Bundesrat so: Er hat die Bundesregierung aufgefordert, die Finanzmittel auf diese Summe für die Jahre 2012 bis 2014 aufzustocken, die zusätzlichen Mittel solle der Bund tragen. Laut Gedaschko ist außerdem eine langfristige Verstetigung der bereitgestellten Mittel über das Jahr 2014 hinaus entscheidend. Dies sei dringend notwendig, damit die Unternehmen Planungssicherheit erhielten. Darüber hinaus komme es auch darauf an, die Fördereffekte so zu gestalten, dass Bauen und Sanieren zur Erreichung höherer energetischer Standards attraktiv sei und auch nachgefragt werde.
Wirbel um Abschreibung
So fordert die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) auch für den Ersatzneubau KfW-Förderkriterien und steuerliche Anreize: „Das ist dann notwendig, wenn ein Altbau sich – insbesondere unter energetischen und altersgerechten Gesichtspunkten – nicht mehr wirtschaftlich sanieren lässt“, erklärt Ronald Rast. Nach Angaben des Geschäftsführers der DGfM ist dies bei mehr als jedem zehnten Wohnhaus in Deutschland der Fall. „Ohne einen Steueranreiz scheuen Hausbesitzer, Erben und institutionelle Investoren jedoch den Abriss und einen anschließenden Neubau genauso wie eine unwirtschaftliche Vollmodernisierung“, ist sich der DGfM-Geschäftsführer sicher. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und zur Beschleunigung der energetischen Sanierung auch eine steuerliche Förderung vorgesehen: So sollen Sanierungsmaßnahmen künftig über zehn Jahre mit einem Abschreibungssatz von 10 Prozent pro Jahr gefördert werden. Voraussetzung: Das Wohngebäude wurde vor 1995 gebaut und wird mindestens nach dem KfW-Standard Effizienzhaus 85 saniert.
Und genau an dieser steuerlichen Maßnahme setzen Kritik und Verbesserungsvorschläge aus unterschiedlichen Lagern an: Der BSW-Solar sieht die steuerliche Abschreibung von Gebäudesanierungsmaßnahmen zwar grundsätzlich als richtigen Ansatz, sie greife aber zu kurz. Denn: Der überwiegende Teil möglicher energetischer Modernisierungsansätze komme nach Ansicht des Solarverbands nicht in ihren Genuss. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der Einbau von Solarheizungen nur dann steuerabzugsfähig wird, wenn zeitgleich eine Vielzahl anderer Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Dies geht an der Realität vorbei“, beklagt Körnig. Die DGfM sieht die Anforderungen als zu hoch an und fordert niedrigere Standards als Voraussetzung für steuerliche Anreize zur Altbausanierung: „Das Energieeffizienzhaus 115 wäre attraktiv“, regt Rast an. GdW und Bundesrat sehen zusätzlich zur steuerlichen Förderung eine Altschuldenregelung als dringend erforderlich an.
Die Verordnung soll nach dem Willen des Bundesrats so geändert werden, dass alle Wohnungsunternehmen mit Altverbindlichkeiten beim Abriss von Wohngebäuden ab dem Baujahr 1919 einen Entlastungsbetrag von 55 Euro je Quadratmeter abgerissener Wohnfläche erhalten, sofern der Entlastungsbetrag in gleicher Höhe vollständig in die Sanierung von Wohngebäuden in der Innenstadt auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts investiert wird. Die Regelung soll für Abrisse ab dem 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2019 gelten. Das geht dem GdW jedoch nicht weit genug: „Wir bitten jedoch den Bundesrat und die Bundesregierung, die vorgeschlagene Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren so zu konkretisieren, dass die Reinvestition des Entlastungsbetrags grundsätzlich in alle zukunftsfähigen Wohnquartiere auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts erfolgen kann. Außerdem sollte die vorgeschlagene Regelung bereits für Abrisse seit dem 1. Januar 2010 zur Anwendung kommen“, resümiert Gedaschko.
Gegenwind für die steuerlichen Entlastungspläne kommt auch aus den Bundesländern: Sie befürchten durch die geplante Abschreibung Steuerausfälle in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, von denen sie 57,5 Prozent tragen, und fordern eine Gegenfinanzierung. Die Abschreibungsregelung soll in den Vermittlungsausschuss, eine Lösung noch vor der Sommerpause gilt dann als unwahrscheinlich. Die Baubranche befürchtet schon den nächsten Investitionsstau: „Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden muss jetzt verabschiedet werden, damit es noch in diesem Jahr seine Wirkung entfalten kann“, fordert Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
ems
Bild: Die Energiewende setzt auf Windkraft, Solar- und Bioenergie. Die Bundesregierung will die Erneuerbaren fördern. Doch auch die energetische Sanierung steht bei der Verteilung der Fördergelder im Fokus. Wer hat am Ende mehr im Sparschwein? (Pixelio, Thorben Wengert)

