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„Begrüße ausdrücklich DDIV-Vorstoß“

Interview mit Daniela Wagner,wohnungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen

Daniela Wagner, wohnungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die GrünenVor Kurzem ist es im Deutschen Bundestag zu einem politischen Austausch zwischen der wohnungspolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Daniela Wagner, und DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler gekommen. Im Anschluss daran hat die Bundestagsabgeordnete dieses Interview gegeben.

Frau Wagner, das Energiekonzept 2050 gilt immer noch als äußerst ambitioniertes Vorhaben der Bundesregierung. Wie sehen Sie vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen die Umsetzung des Konzepts?

Die aktuelle Entwicklung bleibt in alten politischen Verhaltensmustern und wirtschaftlichen Gewohnheiten verhaftet. So werden immer noch große Energieversorgungsunternehmen und Projekte bevorzugt. Wie zum Beispiel in der EEG-Novelle. Hier werden große Windkraftanlagen auf See gegenüber Windkraftanlagen an Land bei der Vergütung bevorzugt. Die Grünen stehen für eine dezentrale, auf erneuerbaren Energien basierende Versorgung. Die Bundesregierung hat anscheinend aus Stuttgart 21 nichts gelernt, wenn sie im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes die Bürgerbeteiligung noch weiter absenken will. Die Menschen sollten nicht später von Planungen überzeugt oder ignoriert werden, sondern man muss sie im Vorfeld beteiligen und mitnehmen.

Reichen die auf den Weg gebrachten Maßnahmen, wie neue Abschreibungsmöglichkeiten oder die finanzielle Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, für 2012 aus, um die energetische Sanierung des Wohngebäudebestands voranzubringen? Was würden Sie als Bündnis-90/Die-Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag ändern wollen?

Steuerliche Förderung kann ein Instrument zur Steigerung der energetischen Sanierungsquote sein, wenn insbesondere selbstnutzende Eigentümer oder Kleinvermieter erreicht werden sollen. Die steuerliche Förderung sollte komplementär ausgestaltet sein, sodass die staatlich finanzierten Förderprogramme nicht ersetzt werden. Diese Programme fördern Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die über den EnEV-Standard für Neubauten hinausgehen. Steuerlich sollte mindestens ein Standard wie etwa KfW-Effizienzhaus 70 gefördert und von unabhängigen Sachverständigen kontrolliert werden. Doppelförderungen mit den KfW-Programmen müssen verhindert werden. Die Grünen haben eine zeitliche Begrenzung angeregt, um einen Top-Runner-Effekt zu erzielen. Da wir kein goldenes Füllhorn finanzieren wollen, bevorzugen wir eine Begrenzung der Förderung auf maximal 75.000 Euro je Einzelmaßnahme. Die Steuerersparnis sollte als Steuerermäßigung ausgestaltet werden, damit nicht überproportional höhere Einkommen profitieren. Es wäre für die Mieter wichtig, dass die Steuerersparnis von den umlagefähigen Kosten nach Paragraf 559 BGB abgezogen werden. Zur Ermittlung von Fehlsteuerungen sollte eine Evaluation und gegebenenfalls Nachsteuerung alle zwei Jahre Pflicht sein.

Die Ankündigung des Bauministers, die Mittel in 2012 für die energetische Sanierungsprogramme auf 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen, sind zu begrüßen. Die Grünen haben sich im Bundestag immer gegen die Kürzungen gestemmt und eine Mittelausstattung der Gebäudesanierungsprogramme in Höhe von 2 Milliarden Euro gefordert. Allerdings sollten diese Mittel auch klar in den Haushalt des BMVBS eingestellt und nicht über den Schattenhaushalt Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert werden. Auch dieses Hilfsinstrument zur Steigerung der Energieeffizienz sollte schon bestehende Programme ergänzen und nicht ersetzen. Die Novelle des EKF führte zur Ausweitung der Förderbereiche und der Änderung von der Soll- in eine Kann-Bestimmung. So verliert dieser Fonds erheblich an inhaltlicher Konsistenz und wird zu einer eierlegenden Wollmilchsau. Konkrete Problemlösung sieht so jedenfalls nicht aus.

Wir Grüne wollen insgesamt 5 Milliarden Euro für die Steigerung von Energieeffizienz im Gebäudesektor und bei gebäudenaher Infrastruktur. Die Summe verteilt sich auf die Gebäudesanierungsprogramme der KfW, die dringend auf mindestens 2 Milliarden erhöht werden müssen. Außerdem wollen wir einen neuen Energiesparfonds in Höhe von 3 Milliarden Euro einrichten, aus dem die energetische Sanierung in Quartieren mit hohem Anteil einkommensschwacher Haushalte, Information und Beratung sowie Stromsparmaßnahmen gefördert werden.

Vor wenigen Wochen hat das Bundesjustizministerium einen erneuten Mietrechtsänderungsentwurf vorgelegt. Die Immobilienwirtschaft hat diesen weitgehend begrüßt. Wie sehen Sie diesen Entwurf?

Bisher liegt uns leider noch nichts Offizielles vor, lediglich ein erster Entwurf, der noch mit den Verbänden abgestimmt wird, bevor er ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird. Was ich bislang gelesen habe, lässt allerdings den angekündigten großen Wurf einer Mietrechtsnovelle vermissen. Die Bundesregierung scheut sich, die künftig verstärkt aufkommenden Konflikte durch die umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestands zu lösen. Zentrale Forderungen von Experten wurden nicht aufgenommen, und die Regelungen für die sogenannten Mietnomaden halte ich für wenig zielführend. Die vorliegenden Vorschläge sind vermieterfreundlich und gehen zu Lasten der Mieter. Der Staat muss hier einen Ausgleich schaffen und darf die beiden Akteure nicht gegeneinander ausspielen. Daher setze auch ich mich für eine Dreiteilung der Lasten zwischen Staat, Mietern und Eigentümern ein.

Die Tätigkeit des Immobilienverwalters ist an so gut wie keine Zugangsvoraussetzungen gebunden, sodass mittlerweile 25.000 Immobilienverwalter am Markt sind. Vor dem Hintergrund, dass es eine der wichtigsten Aufgaben des Verwalters ist, die Altersvorsorge vieler Menschen zu pflegen und zu erhalten, fordert der DDIV Zugangskritierien oder Mindestvoraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit. Am Ende eines langen Wegs soll dann ein etabliertes Berufsbild stehen. Wie stehen Sie dazu?

Angesichts der massiven Herausforderungen des Wohnungsmarkts, also die umfassende energetische Modernisierung des Gebäudebestands und die Bereitstellung von barrierereduziertem Wohnraum, müssen auch die Immobilienverwalter zu Experten in diesen Bereichen werden. Sie sind sowohl beim Kauf als auch bei der Betreuung und Verwaltung der Immobilie die ersten Ansprechpartner für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie haben damit auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Dieser muss der gesamte Berufszweig gerecht werden. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Initiative des DDIV.

Interview: Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV
Bild: Daniela Wagner: „Was ich bislang gelesen habe, lässt allerdings den angekündigten großen Wurf einer Mietrechtsnovelle vermissen. Die vorliegenden Vorschläge sind vermieterfreundlich und gehen zu Lasten der Mieter.“ (Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen)