DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler hat mit Volkmar Vogel, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Deutschen Bundestag, über die künftige Rolle der Verwalter, die Änderung des Mietrechts und die Förderpolitik des Bunds gesprochen.
Herr Vogel, Sie äußerten kürzlich gegenüber Vertretern des DDIV und des mitteldeutschen Verbands, dass dem Immobilienverwalter in der Zukunft eine noch größere Rolle in der Wohnungswirtschaft zukommen wird. Was hat Sie zu dieser Aussage bewogen?
Volkmar Vogel: Durch meine Arbeit im Bauausschuss des Bundestags weiß ich, dass die Angelegenheiten der energetischen Gebäudesanierung in Zukunft nicht ausschließlich durch einzelne Eigentümer bewerkstelligt werden können. Gerade bei dichter Bebauung in unseren Innenstädten müssen wir die energetische Stadtteilsanierung fördern. Eben dort brauchen wir verlässliche Strukturen, wie zum Beispiel die Immobilienverwaltung, die diese Aufgabe für die Vielzahl der Eigentümer in diesem Bereich wahrnehmen. Das Gleiche wird auf uns zukommen, wenn der Stadtumbau mit Abriss, aber – wie von uns politisch gewollt – vor allen Dingen mit der einhergehenden Aufwertung des verbleibenden Bestands die Innenstädte erreicht.
Dem steht allerdings entgegen, dass es bisher keinerlei Zugangs- oder Mindestvoraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Immobilienverwalter gibt. Der DDIV fordert seit Langem, dass die Politik hier tätig werden muss. Wie sehen Sie diese Forderung, insbesondere vor dem Hintergrund verbraucherschutzrechtlicher Aspekte?
Vogel: Ich teile diese Sorge. Es ist kein befriedigender Zustand für viele Immobilieneigentümer und insbesondere für die Eigentümergemeinschaften, wenn es darum geht, die immer anspruchsvoller werdenden Aufgaben und die immer ausgereifteren technischen Möglichkeiten, wie zum Beispiel bei der Abrechnung der Nebenkosten und bei der Einhaltung der Bauvorschriften, vertrauensvoll und mit hohem Fachwissen umzusetzen. Das beginnt meiner Meinung nach nicht erst mit der Verwaltung, sondern schon beim Bau oder der Sanierung der Immobilie. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir uns der Sache annehmen. Wir brauchen hier aber auch eine starke Verbandsstruktur, die uns dabei hilft, die Kriterien festzulegen.
Hinter den Kulissen tobt derzeit ein heftiger Kampf um Förder-Milliarden bei der energetischen Sanierung. Das Bundeskabinett hat zuletzt keine Mittel für den Haushalt 2012 eingestellt. Das letzte Wort scheint dies aber noch nicht zu sein. Wie sehen Sie diese Diskussion vor dem Hintergrund der Verstetigung von Haushaltsmitteln? Sollte die Regierung auch vor dem Hintergrund einer einfacheren Handhabung für den Eigentümer nicht stärker über neue Abschreibungsmodalitäten nachdenken?
Volkmar Vogel: Die Schuldenbremse ab 2016 sitzt uns im Nacken. Der Einsatz von Steuergeldern wird seine Grenzen haben. Nichtsdestotrotz kommt es darauf an, auch mit Steuergeldern alle möglichen energetischen Einsparpotenziale zu heben. Denn ungeachtet der CO2-Einsparpotenziale, die sich dabei erschließen lassen, setzt hier jeder eingesetzte Förder-Euro rund 8 Euro Investitionen frei. Um die ambitionierten Ziele aus unserem Energiekonzept umzusetzen, darunter die Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate von jährlich 1 auf 2 Prozent, müssen wir andererseits weitere Finanzierungsquellen heben. Hier sind wir Baupolitiker nach wie vor der Auffassung, dass die Frage der steuerlichen Begünstigung beim Einsatz von privatem Kapital eine wesentliche Rolle spielt.
Eine energetische Sanierung, wie im Energiekonzept 2050 beschlossen, bedeutet eine enorme Investition für den Eigentümer und eine hohe Verantwortung für den Verwalter. Dazu wird in Kürze ein neuer Mietrechtsänderungsentwurf erwartet. Wie stehen Sie und Ihre Fraktion in diesem Zusammenhang zum Wirtschaftlichkeitsgebot und zur Duldungspflicht bei energetischen Sanierungen?
Volkmar Vogel: Jeder sollte bereit sein, seinen Beitrag zur Verbesserung des Klimas zu leisten. Die Hauseigentümer, gleich in welcher Form – egal, ob kommunal, privat oder genossenschaftlich – haben hierfür in den letzten Jahren sehr viel geleistet. Wir erkennen in vielen Gesprächen, dass auch die Mieter bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, zumal dies für sie eine Stabilisierung der Energie- beziehungsweise Nebenkosten bewirkt. Deswegen wollen wir bei der Mietrechtsänderung dafür sorgen, die Möglichkeit des Energie-Contractings mietrechtsfest zu machen, eine angemessene Umlage der Investitionen bei energetischer Sanierung auf die Miete zu ermöglichen und bestimmte Duldungspflicht mit aufzunehmen. Denn eines muss gewährleistet sein: Jede Investition muss sich in vertretbaren Zeiträumen rechnen können. Das gilt für private Hauseigentümer ebenso wie für Vermieter. Ordnungsrecht und Anreize zur Realisierung müssen abgewogen miteinander harmonieren. Es widerspricht der in der Verfassung verankerten Eigentumsgarantie, wenn wir die Immobilieneigentümer zu Maßnahmen zwingen, die zum Verlust des Eigentums führen.
Interview: Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV
Bild: Volkmar Vogel: "Wir wollen Energie-Contracting mietrechtsfest machen, eine Umlage der energetischen Investitionen auf die Miete und bestimmte Duldungspflichten ermöglichen." (Deutscher Bundestag/ Hermann J. Müller)

