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KfW ändert ihre Förderprogramme

Änderungen beim energieeffizienten Bauen und Sanieren zum 1. März 2011

Änderungen beim energieeffizienten Bauen und Sanieren zum 1. März 2011Die KfW hat ihre wohnwirtschaftlichen Förderprogramme geändert. Zum 1. März 2011 gibt es Änderungen in den Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Außerdem wird eine endfällige Laufzeitvariante eingeführt.

Der Bund 2011 stellt für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm insgesamt 936 Millionen Euro zur Verfügung. Davon stammen 436 Millionen aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Weitere Bundesmittel in Höhe von 500 Millionen Euro werden aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund gibt es zum 1. März 2011 folgende Änderungen in den Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren.

Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss
(Programm-Nr: 151/152 und 430)

Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) ermöglicht die KfW eine schrittweise energetische Modernisierung. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 Prozent erhöht. Bisher bezogen sich die technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand (R-Wert) des neu aufzubringenden Dämmstoffs. Bereits vorhandene Bauteile blieben dabei unberücksichtigt.

Neu: Seit dem 1. März 2011 ist das Berechnungsverfahren umgestellt und die Förderung davon abhängig gemacht, dass der von der KfW vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) für das gesamte Bauteil inklusive der neu aufzubringenden Dämmung erreicht wird. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung gegebenenfalls eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung verbindet die Förderbank diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen, analog zur Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus.

Energieeffizient sanieren – Sonderförderung
(Programm-Nr.: 431)

Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung öffnet die KfW die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Bislang war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.

Energieeffizient bauen
(Programm-Nr.: 153)

Die im Energiekonzept vorgesehene Förderung des Ersatzneubaus wird gegenwärtig hinsichtlich ihrer Ausgestaltung unter wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten intensiv geprüft. Energieeffiziente Neubauten in den jeweiligen Förderstufen des Programms Energieeffizient Bauen können auch Ersatzneubauten sein.

Alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme
(Programm-Nr.: 124/134, 141, 151/152, 153, 155)

Im Interesse eines breiteren Angebots der Finanzierungsvarianten in den Förderprogrammen führt die KfW eine endfällige Laufzeitvariante in allen wohnwirtschaftlichen Eigen- und Bundesprogrammen ein. Unter Beibehaltung der üblichen Mindestlaufzeit von vier Jahren gibt es somit endfällige Laufzeiten von bis zu acht Jahren. Die endfällige Laufzeitvariante ist mit der Maßgabe verbunden, dass bereits bei Vertragsabschluss die Vorgehensweise zur Fortführung oder Ablösung des Darlehens (zum Beispiel durch eine Anschlussfinanzierung oder Ansparen von Tilgungsersatzleistungen) grundsätzlich geregelt wird.
Die seit März gültigen Programm-Merkblätter und Formulare (Bestätigungen) können im Internet unter www.kfw.de oder aus dem Archiv des KfW-Beraterforums (www.beraterforum.de) heruntergeladen werden.

Die aktuelle Zinskonditionenübersicht gibt es im Internet und über Fax-Abruf unter Telefon 069/74 31 42 14.

red
Bild: Die KfW hat ihre wohnwirtschaftlichen Förderprogramme geändert. (Thorben Wengert/Pixelio)