Immer mehr Wohnungsgesellschaften und Verwalter entscheiden sich, ihre Liegenschaften mit Rauchwarnmeldern auszustatten. In vielen Bundesländern sind die lebensrettenden Geräte sogar Pflicht. In Hamburg hat die Saga GWG (Saga) 27.000 Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet. Um die Warngeräte kümmert sich der Wärmemessdienstleister, der die Geräte bei der Jahresablesung wartet.
Bis 31. Dezember 2010 müssen in Hamburg alle Wohnungen, ob Neu- oder Altbau, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Diesem Termin kann die Saga gelassen entgegenblicken: Hamburgs größter Vermieter hat bereits alle Wohnungen mit den lebensrettenden Warngeräten nachrüsten lassen. „Wir investieren jährlich rund 200 Millionen Euro in die Instandsetzung und Modernisierung der Gebäude. Unsere Mieter wohnen nicht nur angenehm, sondern dank der Rauchmelder nun auch besonders sicher“, sagt Bernd Hagen, Leiter Technische Gebäudeausrüstung bei der Saga.
Zum Saga-Konzern gehört auch die GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen. Sie setzt beim Rauchmelderservice für rund 700 Liegenschaften auf ihren Wärmemessdienstleister Minol, der für die Abrechnung der Wärme- und Wasserkosten zuständig ist. „Uns war wichtig, beide Leistungen aus einer Hand zu bekommen. Das ist wirtschaftlich sinnvoll und vor allem praktisch für unsere Mieter. Sie müssen für die Wartung der Rauchmelder und die Verbrauchsablesung nur einen Termin freihalten“, erklärt Hagen.
Montage nach Art der Raumnutzung
Die Erstmontage wurde im Oktober 2009 abgeschlossen: Rund 100.000 Rauchwarnmelder wurden innerhalb von 21 Wochen in 27.000 Wohnungen installiert. Alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, sind jetzt mit den Warngeräten ausgestattet. Die Monteure reagierten flexibel auf die Gegebenheiten vor Ort: Zum Bespiel installierten sie zusätzliche Rauchwarnmelder, wenn das Wohnzimmer als Schlafraum genutzt wird, wenn es ein Durchgangszimmer gibt oder wenn die Wohnung über mehrere Flure verfügt. Insgesamt sind 20 Prozent mehr Geräte eingebaut, als es die Mindestausstattung nach Grundrissplan erfordert. Die Rauchwarnmelder haben zehn Jahre Garantie auf Gerät und Batterie. Für Hörgeschädigte gibt es eine spezielle Variante des Produkts mit Anschlussmöglichkeit für eine Blitzlampe und ein Vibrationsgerät, das nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.
Aufklärung und Information für die Mieter
Die Mieter wurden in zwei Stufen informiert: sechs Wochen vor der Montage durch einen Brief der Wohnungsgesellschaft, 14 Tage vorher durch einen Aushang des Wärmemessdienstleisters an der Haustür. Jeder Haushalt bekam eine Broschüre, die über den Umgang mit den Rauchwarnmeldern aufklärt. Für Fragen der Mieter zur Bedienung der Geräte und technische Störungen hat der Dienstleister eine Hotline eingerichtet. „Das trägt stark zur Akzeptanz der Nachrüstaktion bei und entlastet uns als Verwalter“, stellt Hagen fest. Defekte Geräte werden innerhalb von drei Arbeitstagen ausgetauscht.
Jährliche Wartung ist verbindlich
Laut DIN 14676 muss jeder Rauchwarnmelder einmal jährlich zwingend kontrolliert werden, damit er im Ernstfall sicher funktioniert. Der Wärmemessdienstleister wartet die Melder zugleich mit der Ablesung der Heizkostenverteiler an den Heizkörpern. Vorgeschrieben sind ein Funktionstest und eine Sichtprüfung: Das Gerät darf nicht mechanisch beschädigt sein, die Raucheintrittsöffnung muss frei bleiben. Deshalb entfernt der Ableser Staub und Flusen. Rauchmelder, die beispielsweise durch Farbe verschmutzt sind, werden ersetzt. Eine genaue Dokumentation rundet den Service ab. Sie sorgt für Rechtssicherheit: Minol kann belegen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden – und die Wohnungsgesellschaft kann im Schadensfall nachweisen, dass sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
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red
Bild: Die Saga hat in Hamburg 27.000 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausstatten lassen und ihre Mieter mit einer Informationsbroschüre darüber aufgeklärt, wie die Geräte funktionieren und was bei der Bedienung zu beachten ist. (Minol)

