Bei kleineren Discountmärkten moderner Bauart haben niedrige Baukosten meist Vorrang vor Sicherheitsaspekten. Insbesondere die Dachkonstruktionen besitzen oft eine zu geringe Feuerwiderstandsfähigkeit und sind im Brandfall stark einsturzgefährdet. Der Einbau von Dachoberlichtern mit integrierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) kann als Brandschutzvorkehrung dazu beitragen, das Gefährdungspotenzial zu minimieren und einen Totalverlust des Gebäudes zu verhindern.
Feuerwiderstandsdauer der Dachkonstruktion
An die Feuerwiderstandsdauer der Dachkonstruktion kleiner Discountmärkte werden keine Anforderungen seitens der Bauordnung gestellt. Typisch ist ein flach geneigtes Dach (Pultdach) mit harter Bedachung (Betondachziegel), das ohne Stützen auf den Außenwänden lagert. Die Dachkonstruktion besteht aus sägerauem Bauholz, die Holzelemente werden nur mit Nagelplatten an den Knotenpunkten verbunden.
Erleichterungen im Brandschutz
Dach- und Verkaufsraum trennt in der Regel eine an dünnen Drähten abgehängte Zwischendecke. Der darüberliegende Zwischenraum dient zur Unterbringung der Klima- und Heizungstechnik sowie der Elektroinstallation. Da die Verkaufsflächen der Märkte meist nur 700 bis 1500 Quadratmeter groß sind, fallen sie nicht unter die erst ab 2000 Quadratmeter greifenden Regelungen der Verkaufsstättenverordnung. Sie gelten als Sondergebäude, für die nach Paragraf 54 der NRW-Bauordnung im Einzelfall Erleichterungen im Brandschutz gewährt werden können. Tragende Bauteile wie die Wände sowie die zum Verkaufsraum weisende Fläche der Zwischendecke sind aufgrund dieser Erleichterungen in der Brandklasse F30 ausgeführt.
Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlage fehlen
Die gesamte Dachkonstruktion einschließlich der Aufhängung für die Zwischendecke und der Deckendurchbrüche für die Technik entspricht meist nur der Brandklasse F0. Dagegen muss die Dachkonstruktion in Verkaufsstätten eine Feuerwiderstandsdauer gemäß Klasse F30-B aufweisen. Im Regelfall sind in den Discountmärkten auch keine Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlage, Rauchabzugsanlage oder Sprinkler vorhanden. Die leichten Dachkonstruktionen weisen ein problematisches Brandverhalten auf: Sie versagen im Falle eines Brands sehr schnell und stürzen häufig schlagartig ein. „Fast jede Woche brennt irgendwo in Deutschland ein Gebäude dieser Art“, so Thomas Hegger, Geschäftsführer des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz (FVLR). „Seit dem Jahr 2000 sind dabei schon viele Dächer schlagartig eingestürzt, wobei zum Teil auch Einsatzkräfte der Feuerwehr verletzt wurden.“
Gefahr eines Flash-over
Schon im Normalfall liegt die statische Auslastung der Holzkonstruktion des Dachs mehr als 80 Prozent, die Auslastung der Nagelplattenbinder beträgt sogar mehr als 90 Prozent. Daher ist eine Lastumlagerung bei Ausfall eines Dachelements kaum möglich. Für die Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden der Discountmärkte ebenso wie für die Einsatzkräfte der Feuerwehr bergen diese Gebäude im Falle eines Brands daher eine große Gefahr. Bei einem Brand im Dachraum stauen sich die heißen Brandgase wegen fehlender Rauch- und Wärmeabzüge und heizen die Bauteile auf, sodass deren Tragvermögen und Standfestigkeit vermindert werden. Sobald nur ein einziger Nagelplattenbinder versagt, kann die gesamte Dachkonstruktion einstürzen (kinematische Kette). Innerhalb kurzer Zeit bilden sich darüber hinaus unverbrannte Pyrolyseprodukte, die sich bei zusätzlicher Sauerstoffzufuhr explosionsartig entzünden können. Die Gefahr eines solchen Flash-over lässt sich wegen der Unzugänglichkeit des Dachraums von den Einsatzkräften nur sehr schwer erkennen.
Kleinbrände greifen auf Dachkonstruktion über
Die oft fehlende Abtrennung zwischen Anlieferung, Mülllager und Verkaufsstätte ist ein weiterer Schwachpunkt der gängigen Bauweise von Discountmärkten. Durch Brandstiftung oder Unachtsamkeit in der Anlieferung oder im Mülllager entstehende Kleinbrände greifen in kürzester Zeit über zahlreiche Öffnungen in der abgehängten Zwischendecke auf die ganze Dachkonstruktion über. Innerhalb weniger Minuten verliert die statisch ausgereizte Konstruktion ihre Tragfähigkeit, und das Dach stürzt mitsamt Zwischendecke in den Verkaufsraum.
Kontrollierter Abbrand des Gebäudes
Die Feuerwehr ist verpflichtet, das Bestmögliche zum Personen- und Sachschutz zu unternehmen. Sie vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass bei Verkaufsstätten, in denen sich zeitweise sehr viele Menschen gleichzeitig aufhalten, immer davon auszugehen ist, dass eine Menschenrettung durch die Feuerwehr notwendig wird. Allerdings wird kein Einsatzleiter seinen Löschzug in stark einsturzgefährdete Räume schicken, in denen die Feuerwehrleute nichts sehen können. Vor allem auch, weil bauordnungsrechtlich der Totalverlust des Brandabschnitts implizit hingenommen wird. Wenn zudem das Betreten des Dachs zu gefährlich erscheint, weil schon Rauch aus dem Dach austritt, es jederzeit zu einem Flash-over kommen kann und gesichert ist, dass sich keine Menschen mehr im Gebäudeinneren aufhalten, wird der Einsatzleiter nur noch den kontrollierten Abbrand des Gebäudes und eine Riegelstellung zur Nachbarbebauung anordnen.
Innenangriff kaum möglich
„Bei derartigen Dachkonstruktionen ist ein Innenangriff in der Regel nur möglich, wenn das Gebäude mit ausreichend dimensionierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ausgestattet ist, die den Rauch und die Wärmeenergie abziehen und die Einsturzgefahr reduzieren“, so die Einschätzung von Diplom-Ingenieur Werner Heinzelmeier, Branddirektor der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz bei der Berufsfeuerwehr Hamburg.
Häufige Brände in Discountmärkten
Nordrhein-westfälischer Erlass soll Risiko mindern Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der häufigen Brände in Discountmärkten und der Gefahr, die dabei von den Dächern ausgeht, reagiert: In einem Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 28. August 2008 an die zuständigen Bauaufsichtsämter werden bestimmte Sicherheitsansprüche an Dachkonstruktionen aus Nagelplattenbindern ohne Brandschutzanforderungen gestellt. Demnach darf das Versagen einzelner tragender Bauteile wie eines Dachbinders ohne Feuerwiderstandsfähigkeit im Brandfall nicht zum Versagen des gesamten Tragsystems wie dem Totaleinsturz des kompletten Dachs infolge einer kinematischen Kette führen.
Einbau von Wärmeabzügen zur Wärme- und Druckentlastung
Der Erlass verweist auf die in DIN 1055-100 „Grundlagen der Tragwerksplanung“ Abschnitt 4 vorgegebenen Konstruktionsregelungen und vorbeugenden Maßnahmen, um dieses Schutzziel zu erfüllen. Kann die Tragwerksicherheit nach DIN 1055-100 in Hinblick auf die Problematik einer kinematischen Kette in den Bauvorlagen nicht ausreichend nachgewiesen werden, sind laut Erlass andere Vorkehrungen zur Minderung der Gefährdung der Dachkonstruktion zu treffen. Zu diesen Vorkehrungen zählt explizit der Einbau von Wärmeabzügen zur Wärme- und Druckentlastung.
Lichtkuppeln oder Lichtbänder zur Entrauchung
Zur Entrauchung der Discountmärkte schlägt der FVLR den Einbau von Dachoberlichtern wie Lichtkuppeln oder Lichtbänder vor, die mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ausgestattet sind. Im Ernstfall werden durch sie in Verbindung mit entsprechenden Zuluftöffnungen im bodennahen Bereich des Verkaufsraums allein durch thermischen Auftrieb Rauch, heiße Brandgase und explosive Zersetzungsprodukte zügig und gezielt nach außen abgeführt. Die RWA sichern so die Fluchtwege zur Selbstrettung und ermöglichen der Feuerwehr die Fremdrettung sowie den schnellen und gezielten Löschangriff.
Flash-over verzögern
RWA verhindern oder verzögern einen Flash-over, bewirken die thermische Entlastung der Dachkonstruktion und verringern damit die Gefahr des Totaleinsturzes. Sensoren entdecken Schwelbrände sehr früh. Der pneumatisch oder elektromotorisch betriebene Öffnungs- und Schließmechanismus der RWA sollte über Rauchsensoren, die insbesondere einen Schwelbrand in der Elektroinstallation frühzeitiger als thermische Sensoren detektieren, ausgelöst werden können. Die Rauchabzüge sollten nach der Norm DIN 18 232-2 projektiert werden, damit sichergestellt ist, dass sie ausreichend dimensioniert sind. Lichtkuppeln mit integrierten RWA können auch nachträglich leicht in Bestandsbauten eingesetzt werden. Für den Bauherren rechnet sich der Einbau: Die Investitionskosten für Rauch- und Wärmeabzüge, die beispielsweise nach DIN 18 232-2 projektiert wurden, sind im Vergleich zu den gesamten Baukosten mit 5 bis 10 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche minimal. Im Brandfall bieten diese Maßnahmen, je nach Erfordernis ergänzt um Sprinkler und Brandmeldeanlagen, die Gewähr, dass der Schaden sich dann in Grenzen hält.
www.fvlr.de
red
Bild: Schnell und günstig gezimmerte Dächer von kleinen Discountmärkten können ohne Branschutzvorkehrungen leicht zur Todesfalle werden, warnt der FVLR.

