Im fünften Teil unserer Serie über Schimmelpilze in Wohnungen geht es um die Sanierung. Hierbei muss unterschieden werden, ob die Ursachen beseitigt (Sanierung) oder die Symptome kaschiert (Kosmetik) werden. Besondere Aufmerksamkeit muss dem sichtbaren und dem nicht sichtbaren sowie verdeckten Befall geschenkt werden. Außerdem werden teilweise Produkte eingesetzt, von denen unter Umständen mehr Gesundheitsgefahren ausgehen, als von den Schimmelpilzen selbst je ausgegangen wären.
Bei der Schimmelpilzsanierung muss unterschieden werden, ob mit den Maßnahmen die Ursachen (Feuchtigkeitsquelle) beseitigt oder nur die Symptome (mikrobieller Befall) bekämpft werden. Bei sichtbarem Befall muss weiterhin berücksichtigt werden, dass trotzdem (oder auch gerade deshalb) oftmals auch ein versteckter/nicht sichtbarer Befall vorliegen kann. Wird dieser nicht saniert – weil man sich nur auf den sichtbaren Befall konzentriert hat –, kann es trotz „erfolgreicher“ Sanierung zu unangenehmen Gerüchen kommen. Ein weiteres Indiz für eine „nicht ausreichende Sanierung“ kann sich darin zeigen, dass die gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner nicht abklingen oder nach kurzer Zeit wieder auftreten.
Außerdem differenzieren zum Beispiel die Merkblätter des Umweltbundesamts zwischen der Beseitigung von Sekundärbefall (kleiner Umfang unter 0,5 Quadratmern/oberflächiger Befall) und Primärbefall. In jedem Fall muss die Ursache erkannt und beseitigt werden. Diese Maßnahme muss der mikrobiellen Sanierung immer vorausgehen. Hinzu kommt, dass eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen nicht ausreicht. Denn auch von abgetöteten Schimmelpilzen können allergische und reizende Wirkungen ausgehen. Infolgedessen wäre vor der eigentlichen Sanierung eine mikrobielle Voruntersuchung notwendig, die sich nicht nur mit dem eigentlichen Befall auseinandersetzen darf (Art und Konzentration der Schimmelpilzspezies und deren gesundheitliche Auswirkungen), sondern auch mit den Bewohnern (Einstufung in eine Risikogruppe).
Kategorien für den Primärbefall
Beim Primärbefall weisen die betroffenen Stellen einen mittleren bis großen Umfang und/oder ein mittleres bis großes Gesundheitsrisiko auf. In der Regel handelt es sich um einen sichtbaren Befall, der aber auch einen verdeckten/nicht sichtbaren Befall zusätzlich nicht ausschließt. Unterschieden wird der Primärbefall der Kategorie II (mittlerer Schaden/durchschnittliches Risiko) und Kategorie III (großer Schaden/hohes Risiko). Das Ausmaß der sichtbar befallenen Flächen beträgt in der Kategorie II zirka 0,5 bis maximal 3 Quadratmeter. Der mikrobielle Befall ist darüber hinaus maximal 5 Millimeter tief in den Untergrund (Substrat) eingedrungen. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Bewohner keiner besonderen Risikogruppe angehören und ein gutes bis maximal durchschnittliches Immunsystem aufweisen. Im Gegensatz dazu stellt eine sichtbar befallene Fläche über 3 Quadratmeter automatisch eine Kategorie III dar – unabhängig von den weiteren Kriterien. Zu diesen zählen, wie tief der mikrobielle Befall eingedrungen ist (mehr als 5 Millimeter) sowie die Nutzung der Räume und der Gesundheitszustand der Bewohner.
Risikogruppen bei Bewohnern
Zu den relevanten Risikogruppen gehören Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, alte und/oder kranke Menschen sowie Allergiker und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Liegt nach Umfang und Größe sowie Art der Räume ein Schimmelpilzbefall der Kategorie II vor, aber die Bewohner gehören einer der genannten Risikogruppen an, verschiebt sich die Eingruppierung automatisch in die Kategorie III. Das gleiche Prinzip gilt bei dem Vorfinden eines verdeckten/nicht sichtbaren Befalls. Wird der sichtbare Befall beispielsweise der Kategorie I (Sekundärbefall, Kleinflächen) zugeordnet, weil die Fläche kleiner als 0,5 Quadratmeter ist, und bei der Sanierung ein verdeckter nicht sichtbarer Befall entdeckt, verschiebt sich die Kategorie automatisch in die nächst höhere Kategorie II. Dies kann auch auf die Kategorie II übertragen werden, die sich in diesem Fall in die Kategorie III verschieben würde.
Gefährdung richtig beurteilen
Ein wichtiger Bestandteil der Schimmelpilzsanierung stellt die Gefährdungsbeurteilung während der Sanierung dar. Bei einem Gesamtumfang der Tätigkeit unter einer Stunde wird unter normalen Bedingungen (sehr geringe Sporenbelastung) davon ausgegangen, dass keine besondere Gefährdung vorliegt. Bei einer Dauer der Tätigkeit zwischen einer und maximal zwei Stunden liegt bei einer schwachen bis mäßigen Sporenbelastung eine Gefährdungsklasse oder Belastungsstufe 1 vor. Hierzu zählen zum Beispiel das fachgerechte Entfernen von alten Beschichtungen, Farben, Putzen und Tapeten sowie Fugendichtstoffen im Nass- oder Sanitärbereich. Eine mäßige bis starke Sporenbelastung und eine Tätigkeit über zwei Stunden wird der Gefährdungsklasse oder Belastungsstufe 2 zugeordnet. Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise das Absaugen alter Putz- oder sonstiger Beschichtungen mit einer Putzfräse mit integrierter Absaugung, dem Ausbau trockener Bauteile mit mikrobiellem Befall sowie das Entfernen von Teppich-, Parkett-, Linoleum- oder Korkböden. Liegt allerdings eine starke Sporenbelastung vor, ist die Gefährdungsklasse oder Belastungsstufe 3 erreicht. Hierzu zählen mechanische Verfahren wie das Abschleifen, Abriss- und/oder Abbrucharbeiten, das Entfernen von Tapeten oder alter Dämmschichten, Schüttungen, Decken- und/ oder Fußbodenkonstruktionen. Auch das Überdruckverfahren bei der Dämmschichttrocknung führt zu einer überdurchschnittlich starken Sporenbelastung und damit in diese Kategorie. In Abhängigkeit zu den einzelnen Gefährdungsklassen beziehungsweise Belastungsstufen (1 bis 3) müssen Art und Umfang der Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Weitere Hinweise finden sich zum Beispiel in der „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Gebäudesanierung“.
Sanierungsschritte auf einen Blick
Die eigentliche Schimmelpilzsanierung gliedert sich in folgende Stufen:
- Entfernen des mikrobiell befallenen Materials (Dekontamination)
- Desinfektion und Trocknung des befallenen Untergrunds
- Feinreinigung der Wohnung oder des gesamten Objekts
- Mikrobiologische Nachuntersuchung („Erfolgskontrolle“)
In Abhängigkeit der örtlichen Bedingungen kann es erforderlich sein, Sofort- und/oder Schutzmaßnahmen durchzuführen. Hinweise hierzu finden sich in der entsprechenden Literatur. Die eigentliche Schimmelpilzsanierung wird in folgende Arbeitsschritte unterschieden: Zunächst müssen die mikrobiell befallenen Materialien komplet entfernt sowie die Oberflächen dekontaminiert werden, wenn die Materialentfernung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Danach müssen die Bauteile trocken gelegt und Gerüche gegegebenenfalls beseitigt werden. Anschließend sollten Oberflächen und/oder Hohlräume desinfiziert werden. Abschließend erfolgt die Feinreinigung.
Die Entfernung mikrobiell belasteter und/oder stark durchfeuchteter Materialien (Untergrund) hat gegenüber der Desinfektion immer Vorrang. Denn: Die möglichen Quellen zukünftiger Belastungen müssen ausgeschaltet werden. Bei der Entfernung muss darauf geachtet werden, dass eine unnötige Aufwirbelung und Freisetzung sowie Ausbreitung von Staub, Sporen und anderen mikrobiellen Partikeln vermieden wird. In der Praxis kann oft beobachtet werden, dass die mikrobiell befallenen Oberflächen (Tapeten, Putz oder Farbe) nur mit einem Besen abgefegt oder mit einer Drahtbürste abgebürstet oder abgekratzt werden. Auch das Abschaben oder Abspachteln mit einem Spachtel oder das Absaugen mit einem normalen Staubsauger oder Baustaubsauger ist unbedingt zu vermeiden.
Desinfektion und ihre Mittel
Wie bei der Dekontaminierung wird auch bei der Desinfektion zur Schimmelpilzsanierung zwischen einem oberflächlichen Befall und einer Hohlraumsanierung unterschieden. Hierfür stehen je nach Anwendung mit der handwerklichen Methode (Abflammen/Abbrennen), der chemischen Methode (Sprühen, Foggen oder Schäumen von Desinfektionsmitteln) sowie der physikalischen Methode (Entkeimung durch UV-Licht oder Heißdampfen) drei bewährte Methoden zur Verfügung. Das Einsatzgebiet sowie die Anwendungsgrenzen sind hierbei zum Teil sehr verschieden und müssen immer auf den Einzelfall abgestimmt werden. Die drei Wirkungsmechanismen unterscheiden sich dabei in der Schädigung der Nukleinsäuren durch chemische Agenzien wie zum Beispiel Wasserstoffperoxid oder durch physikalische Einwirkungen wie beispielsweise UV-Strahlung sowie der Zerstörung der Zytoplasma-Membran durch Herauslösen von Membran-Lipiden.
Am häufigsten wird die chemische Desinfektion durchgeführt. Hierfür werden verschiedene Desinfektionsmittel eingesetzt, die unterschiedliche Wirkungen besitzen. Neben den Klassikern wie Natronlauge, Alkohol, Jod oder Chlor werden auch moderne Wirkstoffe eingesetzt:
Laugen haben zwar eine desinfizierende, aber keine vorbeugende Wirkung. Alkohole wirken bakterizid und fungizid, haben aber keinerlei Wirkungen gegen Sporen. Gerade als hochprozentiger Alkohol (zum Beispiel Ethanol- oder Isopropylalkohol) hat sich dieses Desinfektionsmittel seit vielen Jahren bewährt. Eingesetzt werden Alkohol-Wasser-Gemische mit einem Alkoholanteil von 70 Prozent. Der restliche Wasseranteil wirkt quellend auf den Mikroorganismus und macht ihn damit zugänglich und anfällig für die desinfizierende Wirkung des Alkohols. Wasserfreie Alkohole wirken lediglich bakterio- und fungistatisch (also bakterien- und pilzhemmend). Aufgrund der Explosionsgefahr können Alkohole nur für kleine Flächen eingesetzt werden. Die Anwendung von Halogenen wie Chlor oder Jod ist in Fachkreisen umstritten, da das Wirkungsspektrum chlorhaltiger Desinfektionsmittel nur sehr begrenzt ist.
In zunehmendem Maß setzen sich Oxidationsmittel wie zum Beispiel Wasserstoffperoxid am Markt durch. Dieses Desinfektionsmittel wirkt bakterizid, fungizid und teilweise sporozid. Vor allem die hohe Wirksamkeit und das breite Spektrum gegen die in Innenräumen normalerweise vorkommenden Schimmelpilzspezies und Bakterienarten haben in den letzten Jahren zu einem Durchbruch der 5- bis 10-prozentigen Wasserstoffperoxidlösungen geführt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich dieses Desinfektionsmittel nach der Anwendung relativ schnell in Sauerstoff und Wasser zersetzt. Weiterentwicklungen sind Desinfektionsmittel, die aus Aktivsauerstoff und Fruchtsäuren wie zum Beispiel Peroxi-, Hydroxy- oder Dicarbonsäuren bestehen. Diese wirken bakterizid und fungizid und haben neben der keimtötenden Wirkung vor allem auch einen Präventivschutz, sodass einem Neubefall entsprechend vorgebeugt werden kann. Besonders vorteilhaft an diesem relativ starken Desinfektionsmittel ist die Haut- und Atemverträglichkeit sowie die Tatsache, dass keine Alkohole, Aldehyde oder quaternäre Ammoniumverbindungen sowie Chlor oder Hypochlorit enthalten sind. Andere Desinfektionsmittel wie beispielsweise Essig oder Essigsäure, Salzsäure sowie isothiazolinonhaltige Mittel oder auch Ammoniaklösung sind ungeeignet.
Anwendung und Richtlinien
Die Wirkungsdauer der verschiedenen Desinfektionsmittel ist unterschiedlich lang. Außerdem wirken einige Wirkstoffe fungizid (pilztötend) und andere nur fungistatisch (pilzhemmend). Deshalb müssen die Einsatzgebiete der verschiedenen Desinfektionsmittel bekannt sein und gegebenfalls beim Hersteller hinterfragt werden. Vor allem dann, wenn nach der Desinfektion einige Zeit bis zur weiteren Sanierung oder endgültigen Beschichtung vergeht, sollte der Zeitraum einer desinfizierenden Wirkung bekannt sein. Auch bei den Desinfektionsmitteln muss eine Untergrundverträglichkeit gegeben sein und sollte eine Probefläche angelegt werden.
Die Anwendung von Desinfektionsmittel erfolgt in Abhängigkeit zum Verfahren (Methode) und dem Bauteil sowie der Eindringtiefe des mikrobiellen Befalls entweder durch Einsprühen, Einstreichen, Abwaschen, Fluten, Schäumen oder Vernebeln. Während Einsprühen, Einstreichen oder Abwaschen Methoden zur Oberflächendesinfektion sind, werden das Fluten, Schäumen und Vernebeln bei der Hohlraumdesinfektion eingesetzt.
Die Schimmelpilzsanierung erfolgt nicht im rechtsleeren Raum: In Räumen mit Schimmelpilzbefall und sonstiger mikrobieller Belastung sowie im Rahmen der Schimmelpilzsanierung gelten die Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, gegegebenenfalls die Arbeitsstättenverordnung und die PSA-Benutzerverordnung. Von den technischen Regeln für Gefahrstoffe sind es vor allem die TRGS 440 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“, TRGS 500 „Schutzmaßnahmen: Mindeststandards“, TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“, TRGS 540 „Sensibilisierende Stoffe“ sowie die TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“, die bei der Schimmelpilzsanierung beachtet werden müssen.
Frank Frössel, Sachverständiger für Bautenschutz und Bausanierung sowie Schimmel- und Feuchteschäden
Bild: Abschottung eines Schwarz-Weiß-Bereichs. (Gummerum, Special-Clean)

