METRONA Wärmemesser Union GmbH


Plädoyer für neue Heizkostenverteiler

Novellierung der Heizkostenverordnung

Moderne Heizkostenverteiler machen die Heizkosten transparenterZum 1. Januar 2009 ist die Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie ist Teil des integrierten Klimaprogramms der Bundesregierung. Das Ziel: den Ausstoß von CO2 bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken. Da knapp 40 Prozent der verbrauchten Energie in Deutschland auf den Gebäudebereich entfallen, soll die neue Heizkostenverordnung auf diesem Feld mehr Anreize zur Energieeinsparung schaffen. Das betrifft unter anderem auch die Technik zur Erfassung der Heiz- und Warmwasserkosten.

Bislang gewährte der Gesetzgeber für Heizkostenverteiler, die vor 1989 montiert wurden, einen Bestandsschutz. Seit 1. Januar 2009 ist der Bestandsschutz für Heizkostenverteiler, die nicht den aktuell gültigen Regeln der Technik entsprechen, aufgehoben. In einigen Jahren müssen dann alle Heizkostenverteiler, die vor 1. Juli 1981 montiert wurden, ausgetauscht sein.

Eine unzeitgemäße Erfassungstechnik kann dann für Vermieter schnell teuer werden: Der Mieter kann seine Nebenkosten kürzen, wenn durch veraltete Messtechnik Zweifel an der Höhe der Verbrauchsdaten entstehen. Nicht selten enden die Streitigkeiten über die Nebenkostenabrechnung bereits heute vor Gericht: Mehr als ein Fünftel aller Abrechnungen werden Jahr für Jahr gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.

Eine moderne, den Anforderungen entsprechende Erfassungstechnik garantiert dagegen Rechtssicherheit – sowohl für den Vermieter als auch den Mieter. Streitfälle durch zweifelhafte Messergebnisse oder zu alte Messtechnik werden damit vermieden. Vermieter und Hausverwalter sollten daher rechtzeitig umrüsten, besonders dann, wenn die Erfassungstechnik schon in die Jahre gekommen ist und den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr entspricht.

Häufig zu tief montierte Heizkostenverteiler
Viel zu oft werden Verbrauchserfassungen anfechtbar, wenn Heizkostenverteiler nicht der Norm entsprechend montiert wurden. Die genaueren Kenntnisse über die wärmetechnischen Abläufe in den Heizkörpern haben dazu geführt, dass der Montagepunkt von Heizkostenverteilern in den europäischen Normen seit 1994 neu festgelegt wurde. Bei Heizkörpern mit Thermostatventilen, mit denen praktisch jeder Heizkörper heute laut Energieeinsparverordnung (EnEV) betrieben werden muss, liegt der Montagepunkt im oberen Drittel bei etwa 75 Prozent der Heizkörperhöhe (EU-Norm DIN EN 834 und DIN EN 835).

Vor 20 Jahren war noch eine Montagehöhe von 55 Prozent zulässig. Da bei Heizkörpern mit Thermostatventilen aber vor allem der obere Bereich warm wird, lässt sich der tatsächliche Verbrauch mit zu tief montierten Heizkostenverteilern nicht mehr korrekt erfassen. Dies kann zur Verbrauchsverzerrung innerhalb einer Liegenschaft und damit zur Anfechtbarkeit der Nebenkostenforderung führen. Besonders kritisch ist die Situation bei älteren Erfassungsgeräten, die häufig schon 25 Jahre oder älter sind. Für sie ist eine Neumontage auf 75 Prozent der Bauhöhe des Heizkörpers zwingend erforderlich.

800.000 Öl- und Gasheizungen austauschen
Eigentümer müssen auch wegen der verschärften Abgaswerte in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) handeln: In Deutschland müssen zum Beispiel etwa 800.000 Öl- und Gasheizungen ausgetauscht oder nachgebessert werden. Sie erfüllen die strengen Grenzwerte nicht mehr. Wird in diesem Zuge auf eine Niedertemperaturheizung umgestellt, muss auch die Erfassungstechnik auf ihre Einsatzfähigkeit überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden. Die Heizkostenverordnung schreibt in Paragraf 5, Satz 4 vor, dass Geräte zur Verbrauchserfassung, also Heizkostenverteiler, Wärmezähler oder Warmwasserzähler, an das Heizungssystem angepasst sein müssen. Grundsätzlich sollte nach jeder baulichen Maßnahme überprüft werden, ob die eingesetzte Technik für das jeweilige Heizsystem geeignet ist.

Für Hauseigentümer und -verwalter, die von dieser Umrüstung betroffen sind, lohnt sich der Blick in die seit 2002 gültige Energieeinsparverordnung. Sie hat die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ersetzt. Ziel der Verordnung ist das Senken des Energiebedarfs durch den energiesparenden Betrieb von Gebäuden und Anlagen. Eine verbrauchsgerechte Erfassung selbst kleinster Energieverbräuche ist für den effizienten Umgang mit Energie unerlässlich und hilft, die Wirtschaftlichkeit der gesamten Liegenschaft zu erhöhen. Genau an diesem Punkt stoßen herkömmliche Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, an ihre Grenzen. Sie haben eine untere Einsatzgrenze von zirka 60 Grad „mittlerer Auslegungs-Heizmediumtemperatur“. Doch um Verbrauchsdaten präzise erfassen und abrechnen zu können, muss selbst die kleinste Wärmeabgabe des Heizkörpers registriert werden.

Hundertmal genauer
Messdienstleister wie Ista haben daher kostengünstige und leistungsfähige Heizkostenverteiler (HKV) entwickelt. Elektronische Heizkostenverteiler sind für den Niedertemperaturbetrieb geeignet und erfassen schon die kleinste Wärmeabgabe ab 23 Grad Heizkörperoberflächentemperatur. Neueste Geräte zeigen die Verbrauchswerte um ein Hundertfaches genauer an als Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip. Verdunster messen den Wärmeübergang am Montagepunkt des Geräts vom Heizkörper zur Messflüssigkeit. Die Messflüssigkeit in der Ampulle verdunstet abhängig von Temperatur und Zeit. Verdunster sind in der Regel für Temperaturen zwischen 60 und 110 Grad geeignet. Diese Technik wurde in den vergangenen Jahren immer mehr von elektronischen Heizkostenverteilern abgelöst. Man unterscheidet Ein- und Zwei-Fühler-Geräte. Die Ein-Fühler-Geräte erfassen, ähnlich wie die Verdunster, lediglich die Heizkörperoberflächentemperatur.

Heizkostenverteiler mit zwei Fühlern, die den Großteil der verbreiteten Geräte ausmachen, messen die Temperatur der Heizkörperoberfläche und der Raumluft. Die daraus resultierende Temperaturdifferenz ist dann der Maßstab für den Wärmeverbrauch. Statt auf einer Skala zeigen elektronische HKV die Verbrauchswerte auf einer LC-Anzeige an. Registrier- und Abrechnungszeitraum werden synchron programmiert und gespeichert. Das ermöglicht eine stichtagsgenaue Abrechnung. Die berechneten Ablesewerte auf der Abrechnung können zudem jederzeit vom Mieter am HKV überprüft werden. Geräte der neuesten Generation können auch in ein Funksystem integriert werden. So werden die Daten drahtlos auf Anforderung übertragen. Die Vorteile: Die Verbrauchsdaten werden zentral außerhalb der Wohnung abgelesen.

Der Eigentümer ist nicht gezwungen, auf elektronische HKV umzustellen. Die alten Verdunster müssen nur in bestimmten Fällen, wie beim Einbau von Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen, ersetzt werden – also dann, wenn die HKV für das jeweilige Heizungssystem nicht mehr geeignet sind. Bei einer Umstellung und insbesondere beim Anmieten von Geräten muss der Vermieter die Mieter über die entstehenden Kosten informieren. Nur wenn der Mieter zustimmt, dürfen die Kosten der angemieteten HKV anschließend auf die Nebenkosten umgelegt werden. Unter dem Strich bleiben bei einer Umstellung auf elektronische Heizkostenverteiler laut Ista viele Vorteile, sowohl für Hauseigentümer als auch für Wohnungsnutzer: Die transparenten und sicheren Verbrauchsdaten ohne Ablese- und Übertragungsfehler können zwölf Monate lang abgerufen werden.

red
Bild: Moderne Heizkostenverteiler machen die Heizkosten transparenter.