Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen
Im Juli 2025 sind die beiden Norm-Entwürfe DIN 14677-1:2025-09 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen“ und DIN 14677-2:2025-09 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Mindestqualifikation und Kompetenznachweis des Instandhaltungspersonals“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm-Entwürfe können ab sofort bezogen werden und mit Frist bis 25. November 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA „Planung, Instandhaltung, Montage“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) kommentiert werden. Die Kommentierung kann auch online über das Norm-Entwurfs-Portal vom DIN erfolgen.
Die Entwürfe enthalten aktualisierte normative Verweise und präzisere Begriffsdefinitionen, überarbeitete Vorgaben zur technischen Dokumentation, neue Anforderungen an Ferndienstleister sowie klarere Regelungen für Feststellanlagen in bahngebundenen Förderanlagen.
Die anstehenden Überarbeitungen lassen sich auf einen grundlegenden Wandel im technischen Brandschutz in Deutschland zurückführen: Immer mehr Betreiber von Gebäuden und Anlagen übernehmen aktiv Verantwortung für die Sicherheit in ihren Liegenschaften vor allem beim Einsatz von Feststellanlagen (FstA) und Feuerschutzabschlüssen (FSA). Die professionelle Wartung, regelmäßige Prüfung und sachgerechte Dokumentation rücken zunehmend in den Fokus und tragen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes bei.
Seit dem Großbrand am Flughafen Düsseldorf 1996 hat sich das Bewusstsein für zuverlässige Brandschutzsysteme nachhaltig verändert. Heute setzen vor allem mittelständische und große Unternehmen vermehrt auf eigene, intern geschulte Mitarbeiter zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Feststellanlagen und Brandschutztüren. „Vor allem größere Unternehmen erkennen zunehmend, dass sie mit qualifizierten eigenen Mitarbeitern nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Brandschutzmaßnahmen erhöhen können. Der Schulungsaufwand ist überschaubar und der Nutzen hingegen enorm“, erklärt Jürgen Walter, Fachreferent für Brandschutz.
Besonders gefragt sind Schulungen für Haustechniker, Brandschutzbeauftragte und Facility Manager, um Kontrollen und Prüfungen intern durchführen zu können. Auch Fachfirmen aus dem Innenausbau sowie der Tür- und Torbranche nutzen verstärkt Weiterbildungen, da Betreiber vor der Auftragsvergabe vermehrt Zertifikate und Fachkenntnisse verlangen. Trotz positiver Entwicklungen besteht bei vielen Betreibern Unklarheit über ihre Pflichten. „Viele Unternehmen halten eine einmalige externe Prüfung für ausreichend. Dabei liegt die Verantwortung für Funktion und Sicherheit immer beim Betreiber“, so Walter.