Autor: Der Immobilien Verwalter

Der ImmobilienVerwalter berichtet verbandsübergreifend in den kaufmännisch/technischen Fachgebieten und erreicht Mitarbeiter von Verwaltungsbetrieben, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, kommunale Liegenschaftsämter sowie verwalterisch tätige Mitarbeiter von Maklerunternehmen.

1989 gründete Matthias Sykosch sein erstes Unternehmen, aus dem Sykosch Software hervorging. Schnell machte sich der leidenschaftliche Programmierer mit seinen Software-Lösungen in der Verwaltungsbranche einen Namen. 2006 beteiligte sich die Haufe-Gruppe am Unternehmen, 2013 übernahm sie die inzwischen zur Haufe-Lexware Real Estate umfirmierte Gesellschaft komplett. Sykosch fungierte bis Ende 2012 als Vorstandsvorsitzender und war bis 2014 im Vorstand des Unternehmens tätig. Dann folgte eine Auszeit. Jetzt ist der Unternehmer zurück und hat viele neue Ideen im Gepäck. Herr Sykosch, seit Sie zum April 2014 ihr Amt als Vorstandsmitglied der Haufe-Lexware Real Estate aufgegeben haben, war es sehr ruhig um Sie.…

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Was war passiert? In einer 343 Einheiten umfassenden Wohnungseigentumsanlage mit Namen „Ramses“ betreibt die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Kabelnetz. Über eine Gemeinschaftsantenne werden Satellitensendesignale für Fernseh- und Hörfunkprogramme abgeleitet, die über das Kabelnetz in die einzelnen Wohnungen weitergeleitet werden. Im Streit zwischen der GEMA – einer Wahrnehmungsorganisation für Urheberrechte unter anderem von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern, die zugleich das Inkasso für ein Bündel anderer Schutz- und Verwertungsgesellschaften betreibt – und der Gemeinschaft „Ramses“ geht es um die Frage, ob das Kabelweitersenderecht der von der GEMA vertretenen Urheber- und Leistungsschutzberechtigten verletzt wird. Falls ja, kommt auf die Gemeinschaft eine Rechnung über gut 7.500…

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Was war passiert? Falschparker sind ein ständiges Ärgernis, auch in Wohnungseigentumsanlagen. Gerade in Tiefgaragen ist das Abstellen auf fremdem Grund beliebt: „Bin gleich wieder da“, lauten die Zettelhinweise, wenn es noch ein „ordentlicher“ Absteller ist, oder man findet eine Handy-Nummer vor, die man anrufen soll (beliebter Handwerkertrick). Der Ärger ist jedes Mal vorprogrammiert, denn selbst wenn man ein Handy zur Hand hat, gibt es in der Tiefgarage nicht unbedingt Funkkontakt noch muss der Falschparker den Anruf auch nur hören. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon geklärt, dass nicht erst ein „Parken“ im Sinn der Straßenverkehrsordnung (das heißt länger als 3 Minuten…

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Die Immobilienbranche ist, wie keine andere, von Veränderungen gekennzeichnet. Mehr Service, mehr Management, qualifizierte Beratung und die Entwicklung zu effizienteren internen und externen Prozessen bestimmen die Zukunft. Wenn sich die Arbeitswelt immer rasanter entwickelt und verändert, Anforderungen und Aufgaben wachsen oder miteinander verschmelzen, dann ist berufliche Weiterbildung wichtiger denn je. Die BCW Weiterbildung hat sich innerhalb der BCW-Gruppe auf praxisnahe Lehrgänge und Seminare für Berufstätige im kaufmännischen und technischen Bereich sowie in den Bereichen IT, Gesundheit und Soziales und Immobilien spezialisiert. Im Bereich der Immobilienwirtschaft ist das Programm abgestimmt auf die Bedürfnisse von Haus- und Wohnungseigentumsverwaltern, Immobilienmaklern und -beratern sowie…

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Die aktuelle juristische Diskussion um Legionellen im Trinkwasser wird durch folgende Urteile bestimmt: Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. Mai 2015 (VIII ZR 161/14), besprochen in » Der ImmobilienVerwalter 4/2015, Seite 12, zur Haftung des Vermieters beim Tod des Mieters durch eine Legionelleninfektion für Schadensersatz und Schmerzensgeld und Urteil des Landgerichts (LG) Mannheim vom 23. Oktober 2014 (3 O 17/14), besprochen in » Der Immobilien-Verwalter 2/2015, Seite 13, zur Unzulässigkeit einer Rohrinnensanierung durch Epoxidharz wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahr (Berufung beim Oberlandesgericht – OLG – Karlsruhe). Darüber beschäftigen sich die Gerichte mit weiteren Detailfragen zu Legionellen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Bedeutung…

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Was war passiert? In der Kleinwohnanlage gibt es nur drei Wohnungseigentumseinheiten. Kosten und Lasten der Gemeinschaft werden zunächst nach Miteigentumsanteilen verteilt, was den späteren Kläger insofern begünstigt, als ihm „nur“ 233/1000stel Miteigentumsanteile gehören. Die beiden anderen Einheiten gehören den beiden Beklagten, in deren Interesse es liegt, wenn die Kosten nach Wohneinheiten verteilt werden. Auf der Tagesordnung zur Versammlung von April 2013 stand nun unter anderem die Beschlussfassung zur geänderten Umlegung der Kostenpositionen Treppenhausreinigung, Müllabfuhr und „Wasser allgemein“. Während der Kläger persönlich anwesend war, ließen sich die Beklagten – zulässigerweise – vom Verwalter vertreten. In beiden Hamburger Vorinstanzen war die Beschlussanfechtungsklage…

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Was war passiert? Im Ausgangsfall, der vor dem Amtsgericht (AG) Pforzheim spielt, will die Mehrheit der Wohnungseigentümer eine aufwändige Fassadensanierung mit einer förderfähigen Wärmedämmung stemmen. Da es sich um eine Großwohnanlage mit gut 200 Wohnungseigentümern handelt, sind Kosten von zirka 2 Millionen Euro veranschlagt: Gut 1,3 Millionen Euro sollen über ein KfW-Darlehen, der Rest von zirka 900.000 Euro soll aus der Instandhaltungsrücklage finanziert werden. In erster Instanz wird die Beschlussmängelklage abgewiesen, vor dem Landgericht (LG) Karlsruhe hat sie Erfolg. Die Meinung des Gerichts Auch der BGH teilt die Sicht der LG-Richter. Zwar scheitere die Beschlussfassung nicht zwingend an der Frage,…

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Was war passiert? Im aktuellen Fall des Landgerichts (LG) Frankfurt a. M. wollte die Mehrheit der Wohnungseigentümer die bestehende Hausordnung abändern. Folglich wurde ein Beschluss gefasst, wonach „im allgemeinen Interesse die Haustür in der Zeit von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens verschlossen zu halten (ist)“. Die später erhobene Beschlussanfechtungsklage wies das Amtsgericht (AG) Kassel ab! Die Meinung des Gerichts Nicht so das LG Frankfurt a. M. Es sieht im genannten Beschluss einen Verstoß gegen das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung. Offen bleibt deshalb, ob ein derartiger Beschluss schon gegen einschlägige Regelungen in der Hessischen Bauordnung verstößt und damit nach §…

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Was war passiert? Die mietrechtliche Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gibt Vermietern das Recht, Wohnraummietverträge zu kündigen, wenn „der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“. In der Praxis ist die Eigenbedarfskündigung „en vogue“, zumal sich die gesetzlich vorgesehenen – eingeschränkten – anderen Kündigungsgründe für Vermieter in der Praxis oft als stumpfes Schwert erweisen, gerade wenn man eine mietergeneigte Rechtsprechung vor Ort zu gewärtigen hat oder auch nur just der zuständige Richter eher mit dem Mieter fühlt. Zwei Themen waren schon lange umstritten: 1. Muss der Vermieter bei der…

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Wer die Verwalterbranche nur oberflächlich kennt, könnte der Meinung sein, dass der Durchschnittsverwalter ein ähnliches Einkommen hat wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Immerhin gibt es nicht nur das Pflichtenheft nach WEG, Rechtsprechung und anderes mehr. Der Status des Immobilienverwalters als Hilfsorgan des Staats kommt immer häufiger ins Spiel. Stichwörter sind hier Zensus, Trinkwasserverordnung und Rauchwarnmelder. Ein Ende ist nicht absehbar. Die Arbeitszeiten sind familienfeindlich, und der tägliche Stress ist immens. Allein schon das Thema Eigentümerversammlung bringt so manchen dazu, die Verwaltertätigkeit in der Beliebtheitsskala der Berufe im unteren Bereich anzusiedeln. Deswegen zu jammern ist jedoch kein Grund. Andere anspruchsvolle Jobs…

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