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    Start»Immobilien-Verwaltung»Karrierechanchen»Sachkundenachweis: Fachleute begrüßen Professionalisierung der Branche
    82 Prozent der Immobilienprofis befürworten einen Sachkundenachweis für Makler und verpflichtende Voraussetzungen für Verwalter. - Bild: DragonImages / Fotolia

    Sachkundenachweis: Fachleute begrüßen Professionalisierung der Branche

    1. September 2016 Karrierechanchen

    Das Bundeskabinett hat Ende August die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beschlossen. Anders als beim Bestellerprinzip stößt das Gesetzesvorhaben auch in der Immobilienbranche auf breite Zustimmung. Wie der Marktmonitor Immobilien 2016 (MMI) von Immowelt zeigt, befürworten rund 82 Prozent der Makler die Einführung von entsprechenden Zulassungsregeln für ihren Beruf. Laut Gesetzesvorhaben müssen Immobilienmakler in Zukunft einen Sachkundenachweis vorlegen, um eine Gewerbeerlaubnis zu bekommen. Zudem sollen für Wohnungseigentumsverwalter erstmals verpflichtende Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs eingeführt werden.

    Positives Signal für die Immobilienbranche

    Die Mehrheit der befragten Immobilienprofis (76 Prozent) beurteilt die bislang geltenden Regelungen als unzureichend beziehungsweise sogar völlig unzureichend. 81 Prozent sind überzeugt, dass sich die Einführung eines Sachkundenachweises positiv auf das Image der Branche auswirken wird. 85 Prozent glauben, dass es Quereinsteiger in Zukunft schwerer haben werden, 78 Prozent gehen sogar von einer marktbereinigenden Wirkung durch die geplante Zulassungsregelung aus. Nur jeder vierte Makler fürchtet, dass durch die Änderung unnötige Bürokratie entsteht.

    „Alte-Hasen-Regelung“ für erfahrene Fachleute

    Die deutliche Mehrheit (96 Prozent) der befragten Makler ist überzeugt, auch zukünftig die Voraussetzungen für die Berufszulassung zu erfüllen. 46 Prozent sehen sich sowohl aufgrund ihrer Ausbildung als auch ihrer Berufserfahrung gewappnet. 39 Prozent führen ihre langjährige Tätigkeit im Maklerberuf ins Feld. Sie profitieren von der im Gesetz vorgesehene „Alte-Hasen-Regelung“. Diese besagt, dass Makler mit mindestens sechsjähriger Berufserfahrung vom Nachweis der Sachkunde befreit sind. Elf Prozent der Makler sehen sich unabhängig von ihrer Berufserfahrung durch ihre Ausbildung ausreichend qualifiziert.

    www.immowelt.de

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