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    Start»Immobilien-Verwaltung»Novellierte Heizkostenverordnung in der Praxis: technische Umrüstung schreitet voran – nur wenig Fortschritt bei Energieeffizienz
    Bild: PhotographyByMK - stock.adobe.com

    Novellierte Heizkostenverordnung in der Praxis: technische Umrüstung schreitet voran – nur wenig Fortschritt bei Energieeffizienz

    17. März 2025 Immobilien-Verwaltung, News

    Die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Immobilienverwaltungen, bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbare Messgeräte in Wohngebäuden installieren zu lassen und damit unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) für alle Nutzer bereitzustellen. Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des VDIV Deutschland zeigen, während die technische Umrüstung voranschreitet, gibt es bei der Bereitstellung der uVI enorme Hürden.

    Nur 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und 61 Prozent der Mietobjekte sind bereits mit entsprechenden Geräten ausgestattet. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter über 300 Immobilienverwaltungen. Die technische Umsetzung wird aber durch externe Faktoren erschwert: 55 Prozent der Verwaltungen nennen fehlende Dienstleister und Handwerker als größte Herausforderung. Dennoch sind 81 Prozent der teilnehmenden Unternehmen zuversichtlich, ihre verwalteten WEG-Objekte fristgemäß umzurüsten.

    Hoher Zeitaufwand und mangelnde Akzeptanz bei uVI

    Die technische Ausstattung in den Gebäuden verbessert sich. Die Bereitstellung der uVI wird allerdings noch nicht flächendeckend umgesetzt. Technische Probleme, steigende Kosten für die Technik sowie Heiz-/Betriebskostenabrechnung und Personalmangel behindern die Umsetzung. Aktuell erhalten nur 32 Prozent der Wohnungseigentümer und 39 Prozent der Mieter regelmäßig unterjährige Verbrauchsinformationen. Besonders kleinere Verwaltungen haben Schwierigkeiten. Jede vierte Verwaltung stellt die uVI bislang gar nicht bereit, bei Unternehmen mit weniger als 400 verwalteten Einheiten sind es sogar 39 Prozent. Neben technischen Barrieren hindern der hohe kommunikative Zeitaufwand sowie die mangelnde Akzeptanz bei Mietern und Eigentümern ein schnelleres Vorgehen.

    Mehr Transparenz, aber kaum Energieeinsparung

    Die Einführung der uVI soll zu einem verbesserten Verbraucherverhalten führen, doch ein zentraler Effekt bleibt bislang aus: Zwar sehen 43 Prozent der Verwaltungen eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter, doch nur 11 Prozent berichten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Die vollständige Studie sowie weitere Informationen zur Umfrage finden Sie unter www.vdiv.de/verwaltermonitor

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