Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Büroimmobilen: Es ist ein Ruf nach Erneuerung, ein Appell, flexibler und vielfältiger zu werden
    • „Wir sind die Sonnenbank Deutschlands“ – Für Greifswald ist Klimaschutz kein Projekt, sondern ein Prinzip
    • Emissionshandel im Gebäudesektor: Neue Immobilien-Analyse zeigt Risiko massiver Kostensteigerungen für Mieter und Vermieter
    • Elektroakustische Alarmierung: Merkblatt des ZVEI
    • VdS 6003: Brandschutz für IT-Räume und Rechenzentren
    • Merkblatt: Bestandsschutz bei Brandmelde- und Feuerlöschanlagen
    • Wohnungsbau bricht deutlich ein – Deutschland braucht eine „Fast Lane“ fürs Wohnen, so der GDW
    • Bestandsgebäude begrünen: BuGG-Fachkongress zeigt Potentiale, Chancen und Möglichkeiten
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Landgericht Berlin stellt Bußgeldverfahren gegen Deutsche Wohnen ein

    Landgericht Berlin stellt Bußgeldverfahren gegen Deutsche Wohnen ein

    25. Februar 2021 News
    Die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hatte gegen die Deutsche Wohnen SE am 30. September 2019 einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verhängt. Auf den hiergegen eingelegten Einspruch des Unternehmens hat das Landgericht das Verfahren eingestellt.
    Die Behörde hatte der Deutsche Wohnen SE vorgeworfen, es zwischen Mai 2018 und März 2019 unterlassen zu haben, Maßnahmen zur Ermöglichung einer regelmäßigen Löschung nicht (mehr) benötigter Mieterdaten in ausreichendem Umfang umgesetzt zu haben. Die Strafkammer 26 des Landgerichts Berlin hat das Verfahren eingestellt, weil der Bußgeldbescheid unwirksam war.
    Gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin kann die Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit binnen einer Woche sofortige Beschwerde beim Kammergericht einlegen.
    Quelle: PM Deutsche Wohnen
    Bild: pixabay.de

    Vorhergehender ArtikelDeutsche Wohnen überträgt Teilflächen in Krampnitz an Entwicklungsträger Potsdam
    Nächster Artikel Neues DATEV Branchenpaket minimiert Aufwand im Rechnungswesen

    Verwandte Artikel

    Büroimmobilen: Es ist ein Ruf nach Erneuerung, ein Appell, flexibler und vielfältiger zu werden

    „Wir sind die Sonnenbank Deutschlands“ – Für Greifswald ist Klimaschutz kein Projekt, sondern ein Prinzip

    Emissionshandel im Gebäudesektor: Neue Immobilien-Analyse zeigt Risiko massiver Kostensteigerungen für Mieter und Vermieter

    Comments are closed.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.