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    Start»Modernisierung»Meinung»Standpunkt: DGfM-Geschäftsführer Christian Bruch zum Start der neuen Bundesregierung in der Wohnungsbaupolitik
    DGfM-Geschäftsführer RA Christian Bruch. Foto: DGfM / Christoph Große

    Standpunkt: DGfM-Geschäftsführer Christian Bruch zum Start der neuen Bundesregierung in der Wohnungsbaupolitik

    19. Mai 2025 Meinung, News

    Verantwortung für Deutschland heißt auch: Jetzt machen!

    Die neue Bundesregierung steht. Das Bauministerium bleibt bei der SPD. Mit der neuen Ministerin Verena Hubertz, der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann und dem Parlamentarischen Staatssekretär Sören Bartol kann die Hausleitung einen guten Mix aus Unternehmergeist, lokaler, landes- und bundespolitischer Erfahrung vorweisen. Aber auch dem Koalitionsvertrag lässt sich ein neuer Schwung für den Wohnungsbau entnehmen.

    Während das Thema „Bauen und Wohnen“ im Koalitionsvertrag der letzten Legislaturperiode erst ab Seite 69 und damit in der zweiten Hälfte behandelt wurde, steht es im Koalitionsvertrag von Union und SPD bereits auf Seite 22 und damit im ersten Fünftel. Dies zu betrachten, könnte als typische Spitzfindigkeit eines Lobbyverbandes abgetan werden, der im eigenen Interesse das Thema Wohnungsbau betonen will. Das Vorrücken hat aber einen gewichtigen Grund.

    Während die alte Bundesregierung Bauen und Wohnen erst im vierten Kapitel „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“ ansiedelte, steht es nun im ersten Kapitel „Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung“. Damit sieht die Koalition nicht nur den Einfluss des Wohnungsbaus auf den sozialen Zusammenhalt, sondern auch auf das wirtschaftliche Wachstum. Das lässt auf eine breitere Unterstützung des Bauministeriums durch das Wirtschaftsministerium hoffen.

    Richtige Priorisierung im Koalitionsvertrag

    Auch ohne die Nennung konkreter Ziele bei der jährlichen Fertigstellung von neuen Wohnungen wird der Wohnungsbau so zu einem Kernbereich des Koalitionsvertrages. An dessen Umsetzung wird sich die neue Bundesregierung messen lassen müssen. Die Kontinuität des Ressortzuschnitts und die weitere Verantwortung der SPD für dieses Thema verhindert zudem „Anlaufschwierigkeiten“ und sollte garantieren, dass Umsetzungen in den ersten 100 Tagen nicht aus organisatorischen Gründen scheitern.

    Alsbald wird sich herausstellen, ob aus den umfangreichen Vorarbeiten zu einer Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und zur rechtlichen Absicherung des guten und einfachen Bauens nun pragmatische und bessere Gesetzesentwürfe werden als noch unter der Ampelregierung.

    Die im Koalitionsvertrag angesprochenen Themen sind nach unserer Einschätzung jedenfalls die richtigen. Einfacher, schneller und kostengünstiger Planen und Bauen muss rechtssicher möglich sein. Zusätzliche Anforderungen, egal ob aus Europa, dem Bund, den Ländern oder den Kommunen, müssen unterbleiben und es muss eine einfache, verständliche und verlässliche Förderung für bezahlbaren Miet- und Eigentumswohnungsbau geben.

    Empfehlungen aus der Praxis

    In einem Koalitionsvertrag wird das Arbeitsprogramm naturgemäß nur holzschnittartig beschrieben und möglicherweise auch mancher Dissens durch schwammige Formulierungen überdeckt. Daher ist es ganz hilfreich, dass die Veranstalter des Wohnungsbau-Tages, zu denen auch die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau gehört, den Koalitionären schon frühzeitig Empfehlungen an die Hand gegeben haben, wie Konkretisierungen des Programmes aussehen können.

    Dabei stechen vier Empfehlungen heraus:

    • Der Bauüberhang, d.h. die Bauvorhaben, die bereits Grundstück und Genehmigung, aber noch keine Finanzierung haben, muss schnell durch die Wiedereinführung einer Effizienzhaus 55-Förderung aktiviert werden.
    • In allen Bundesländern und auch auf Bundesebene braucht es sehr konkrete Vorstellungen davon, wie ein Regelstandard „Gut & Günstig Bauen“ aussieht.
    • Die Förderkulisse muss weg von der Spitzenförderung, hin zur Breitenförderung ohne Mitnahmeeffekte entwickelt werden.
    • Wohnraumwachstum braucht Fläche. Durch eine BauGB-Novelle muss ermöglicht werden, dass schneller mehr Baulandflächen ausgewiesen werden.

    Für die Umsetzung der ersten Empfehlung könnten die Mittel aus der fehlkonstruierten Förderung des Klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment (KNN) verwendet werden. Die zweite und die vierte Empfehlung sind nicht an Haushaltsmittel gebunden. Und für die Umsetzung der dritten Empfehlung wäre ein erster Schritt, die überzogenen Anforderungen eines QNG-Siegels bei der Förderung aufzugeben. Verantwortung für Deutschland heißt auch: jetzt machen!

    www.dgfm.de

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