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    Start»News»Überflutungsnachweis – vom Nice-to-have zur Pflicht
    Foto: were - stock.adobe.com

    Überflutungsnachweis – vom Nice-to-have zur Pflicht

    26. Februar 2026 News

    Wie TÜV SÜD Immobilien vor Wasserschäden schützt 

    Starkregenereignisse nehmen zu. Immer öfter werden Grundstücke und Gebäude dabei überschwemmt – auch fernab von Gewässern. Die Folgen reichen von durchnässten Bauteilen über Schimmel bis zu Betriebsunterbrechungen, nicht selten verbunden mit immensen Kosten. Für Eigentümer und Projektverantwortliche wird damit die Frage zentral: Wie lässt sich der Überflutungsschutz sinnvoll planen und belegen? 

    Noch zu häufig wird der Überflutungsschutz bei Neubauten und Generalsanierungen außer Acht gelassen. Dabei fordert die Norm DIN 1986-100 einen Überflutungsnachweis für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m². Viele Kommunen setzen diese Anforderung in ihren Entwässerungssatzungen um. Der Nachweis belegt rechnerisch und planerisch, dass bei extremem Niederschlag die zusätzliche Wassermenge schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten werden kann, ohne dass sie in Gebäude eindringt. 

    Wo drohen Überflutungen, welche Maßnahmen helfen? 

    Besonders gefährdet sind Kellergeschosse und Bereiche unterhalb der Geländeoberkante. Das Wasser tritt typischerweise durch Lichtschächte, Kellerfenster und Türöffnungen ein. An diesen Stellen lassen sich in der frühen Planung wirksame Maßnahmen effizient integrieren, indem zum Beispiel Gefälle und Außenflächen zur kontrollierten Ableitung genutzt werden. Auch Aufkantungen, Rückhalte- oder Versickerungsflächen, mobile Barrieren oder ein Rückstauschutz aus dem Kanalnetz eignen sich als Überflutungsschutz. Für Bestandsgebäude ohne Nachweis sind Risiko-Checks und gezielte Nachrüstungen möglich. Bleibt der Überflutungsnachweis aus, kann das Genehmigungen erschweren, die Planung von Bauvorhaben verzögern oder die Haftungsfrage im Schadensfall verkomplizieren. 

    Unterstützung durch TÜV SÜD 

    TÜV SÜD begleitet Bauherren, Planer, Investoren und Betreiber entlang des Lebenszyklus einer Immobilie – von Planung und Bau bis über die gesamte Betriebsdauer. So nehmen die Sachverständigen etwa standortbezogene Naturgefahrenanalysen vor, um Gefährdungspotenziale zu identifizieren, Risiken zu quantifizieren und maßgeschneiderte Minderungsstrategien zu entwickeln. Im Bereich Real Estate Services unterstützen sie zudem die technische Konzeption, bewerten Ingenieurleistungen und ordnen normative Anforderungen ein.

    Je früher Risiken analysiert und dokumentiert werden, desto besser lassen sich Immobilien und Investitionsvorhaben schützen. Für Fragen zum Überflutungsnachweis, zur Risikobewertung und zu passenden Schutzmaßnahmen kontaktieren Sie die Experten.

    Autor 

    Dipl.-Ing. Christian Jüngling 

    Fachgruppenleiter Gebäudetechnik 

    Abteilung Bautechnik 

    TÜV SÜD Industrie Service GmbH 

    Kontakt 

    TÜV SÜD Industrie Service GmbH 

    Grugaplatz 2-4, 45131 Essen 

    +49 201 52329-329 

    christian.juengling@tuvsud.com 

    www.tuvsud.com/bautechnik

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