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    Start»Liegenschaften»Nach 30 Jahren ist Schluss

    Nach 30 Jahren ist Schluss

    16. Dezember 2018 Liegenschaften

    Ein Blick auf den Status quo der Wärmewende zeichnet ein deutliches Bild: Noch immer werden rund 40 Prozent der CO2-Emissionen im Gebäudebereich verursacht. „Die Politik reagiert darauf mit Fördermaßnahmen im Neubau und vernachlässigt dabei den Gebäudebestand“, mahnt Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas. Dabei liegt im Bestand der größte Hebel für mehr Klimaschutz. Mehr als sechs von zehn Heizungsanlagen sind veraltet und damit ineffizient. Ohne eine Erhöhung der Sanierungsrate werden die Klimaziele deutlich verfehlt.

    Wichtig ist es für Vermieter und Verwalter, den Sanierungsbedarf der Heizungsanlagen im Blick zu haben. Wenn sie regelmäßig gewartet wird, kann eine Öl- oder Gasheizung zwar jahrelang zuverlässig funktionieren, mit der Zeit entwickelt sich aber nicht nur die Heiztechnik weiter, sondern auch gesetzliche Bestimmungen ändern sich. Im Hinblick auf ihre Energieeffizienz lohnt es sich ohnehin, eine alte Heizung zu modernisieren. Neue Wärmeerzeuger nutzen die Energie der Brennstoffe Öl oder Gas effizienter aus, schonen so die Umwelt und senken zudem die Mietnebenkosten. In vielen Fällen ist die Heizungsmodernisierung aber auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit Mai 2014 gilt, verpflichtet Hauseigentümer, ihren Gas- oder Öl-Wärmeerzeuger auszutauschen, wenn dieser 30 Jahre oder älter ist.

    Die Kesseltauschpflicht gemäß EnEV gilt nicht für alle Heizkesseltypen oder Einbau- und Wohnsituationen. In erster Linie betrifft sie Konstanttemperaturkessel mit einer Leistung zwischen 4 und 400 Kilowatt. Solche Wärmebereiter waren in den 1970ern Stand der Technik und heizen permanent, um die Kesseltemperatur auf einem konstant hohen Niveau zu halten. Grund sind die verbauten Materialien: Kessel aus Gusseisen korrodieren bei Kontakt mit saurem Abgaskondensat, das bei niedrigeren Temperaturen entsteht. Weil Konstanttemperaturkessel unabhängig vom eigentlichen Wärmebedarf heizen, weisen sie hohe Bereitschaftsverluste auf, was sich negativ auf die Energieeffizienz auswirkt. Wird ein solcher Kessel beispielsweise durch einen modernen Brennwertkessel ersetzt, lassen sich damit oft zwischen 20 und 30 Prozent Energie einsparen.

    | Bedarfsgerecht und sparsam heizen

    Niedertemperatur- oder Brennwertkessel müssen nicht ausgetauscht werden. Im Gegensatz zu Konstanttemperaturkesseln eignen sich Niedertemperatur-Wärmeerzeuger auch für niedrige Vorlauftemperaturen, weil Materialien wie Edelstahl verbaut sind, die bei Kontakt mit saurem Kondensat nicht korrodieren. Das bedeutet, dass sie keine hohe Kesseltemperatur brauchen und somit im Vergleich Energie sparen, weil sie nur Wärme erzeugen, die tatsächlich benötigt wird. Stand der Technik ist die Brennwerttechnik, die auch die Kondensationswärme nutzt und so besonders effizient heizt. Brennwertkessel kühlen das bei der Verbrennung entstandene Abgas so weit ab, dass das verdampfte Wasser kondensiert. Dabei wird genau so viel Energie frei, wie für das Verdunsten des Wassers nötig war – diese Energie nutzt das Brennwertgerät. Je nach Kondensationsmenge lassen sich so bis zu 99,5 Prozent der Energie im Brennstoff nutzen. Brennwertkessel heizen bedarfsgerecht und sparsam, indem sie nur dann Wärme zur Verfügung stellen, wenn sie auch gebraucht wird.

    Ein erster Hinweis für Verwalter und Vermieter, ob das eigene Heizsystem von der Austauschpflicht gemäß EnEV betroffen ist, ist das Baujahr des Kessels. Ist es nicht bekannt, kann das Protokoll der Feuerstättenprüfung eine erste Übersicht geben, das Baujahr, Leistung, Energieträger und Fabrikat auflistet. Hauseigentümer können das Dokument beim Bezirksschornsteinfeger einsehen und so besser einschätzen, ob und wann der eigene Kessel ausgetauscht werden muss.

    | Kesseltausch gut vorbereiten

    Weil jede Heizungsmodernisierung beziehungsweise jeder Kesseltausch gut vorbereitet sein will, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Planung anzufangen und mit allen Beteiligten, etwa Mietern, Wohnungseigentümern und SHK-Experten, ins Gespräch zu gehen. SHK-Firma oder Planungsbüro müssen zunächst die technischen Details klären. Gegebenenfalls qualifiziert sich die geplante Heizungssanierung für Fördermittel: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Einzelmaßnahmen in Zusammenhang mit einer Erneuerung der Heizungsanlage mit einem Investitionszuschuss von bis zu 7500 Euro je Wohneinheit. Schon allein deshalb ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig mit der Kesseltauschpflicht auseinanderzusetzen. Auf die Auflage zum Tausch durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu warten oder den alten Kessel gar weiter zu betreiben, ist nicht zu empfehlen.

    Ralph Siegel

    Ralph Siegel ist bei Bosch Thermotechnik, Buderus Deutschland als Key Account Manager für die Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft verantwortlich.

    Foto: Curto/Fotolia.com

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