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    Start»News»DIBt erteilt Zulassung für modulares Bausystem

    DIBt erteilt Zulassung für modulares Bausystem

    5. Mai 2021 News

    Nach intensiven Prüfungen und Versuchen hat das DIBt (Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin) KLEUSBERG die allgemeine Bauartgenehmigung erteilt. Damit ist das Unternehmen der erste Modulbau-Anbieter mit dieser Zulassung. Die aBG vereinfacht den Baugenehmigungsprozess erheblich.

    Bekanntermaßen sind Neubauten in Deutschland immer genehmigungspflichtig. Die Landesbauordnung unterscheidet zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten und Bauarten. Bei der Modulbauweise handelt es sich grundsätzlich zunächst einmal um eine nicht geregelte Bauart. Die Genehmigungsfähigkeit ist trotzdem nicht einschränkt. Lediglich der Weg zum Ziel ist ein anderer. Während für geregelte Bauprodukte und Bauarten sogenannte Technische Baubestimmungen bestehen, gibt es für Modulgebäude Ver- und Anwendbarkeitsnachweise, die für eine Genehmigung zu erbringen sind. Dazu zählen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) sowie die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beziehungsweise vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG). Die beiden letztgenannten Nachweise gelten jedoch nur projektbezogen für ein Bauvorhaben. Um den Genehmigungsprozess zu vereinfachen und eine standardisierte Vorgehensweise zu etablieren, hat KLEUSBERG vor einiger Zeit die allgemeine Bauartgenehmigung beim DIBt beantragt. Die aBG stellt einen Anwendbarkeitsnachweis für den Modulbau als Bauart dar. Es handelt sich dabei um ein aufwändiges Verfahren, bei dem u. a. auch zahlreiche Brandversuche und -prüfungen durchgeführt werden. Diese dienen dazu die Grundanforderungen an Bauwerke, welche in der Musterbauordnung (MBO) festgeschrieben sind, für eine Bauart nachzuweisen. So ist gewährleistet, dass sie sicher angewendet werden kann.

    Beim Begriff Modulbau gilt zu beachten, dass es sich dabei nicht um Containerbauten handelt, sondern um Gebäude, die ohne baurechtliche Einschränkungen zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Die Unterscheidung zwischen Container- und Modulbau ist bei der Betrachtung der Genehmigungsfähigkeit entscheidend. So kann beispielsweise der Nachweis für den konstruktiven Brandschutz mit einer Containerkonstruktion nicht gemäß den gültigen Normen erbracht werden. Der Praxisleitfaden, den das Center Building and Infrastructure Engineering (CBI) (dazu zählen führende Raumzellen-Hersteller sowie Experten der RWTH Aachen) zusammen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW erarbeitet hat, gibt Aufschluss darüber. Die Brandschutztechnische Nachweisführung im Modulbau stellte das erste Konsortialprojekt dar. Der Praxisleitfaden soll Bauherrn, Planern und Behörden Hilfestellung geben und sie bei der Wahl des passendenden Bausystems unterstützen.

    Das Dokument zur Allgemeinen Bauartgenehmigung mit allen Inhalten können Sie online einsehen.

    Fotos: KLEUSBERG GmbH & Co. KG

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