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    Start»Modernisierung»Multimedia»Neuer Rechtsrahmen für die Telekommunikationsbranche
    Fotohinweis/Copyright: Pixabay

    Neuer Rechtsrahmen für die Telekommunikationsbranche

    6. Dezember 2021 Multimedia

    Anfang Dezember ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Aus Sicht des Breitbandverbands ANGA bietet der neue Rechtsrahmen Chancen, den flächendeckenden Gigabit-Ausbau weiter voranzutreiben. An erster Stelle stehen dabei die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Normierung alternativer Verlegemethoden, zu denen sich auch die kommende Ampelkoalition bekennt. „Wir setzen auf politische Unterstützung bei diesen praxisrelevanten Themen, damit wir unsere Netze schnell und effizient weiter ausbauen können,“ sagt ANGA-Präsident Thomas Braun.

    Mit dem neuen TKG tritt auch das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen in Kraft, das im Zusammenhang mit dem Wegfall der mietrechtlichen Umlagefähigkeit für Bestandsnetze aufgenommen wurde. Der Verband sieht diese aus seiner Sicht ungerechte und enteignungsgleiche Neuregelung sehr kritisch: „Das Kündigungsrecht ist überflüssig, weil das Zivilrecht schon heute eine faire Anpassung bestehender Verträge ermöglicht. Dass die Kündigungen ohne Entschädigung für vom Netzbetreiber getätigte Investitionen erfolgen können, ist völlig unverhältnismäßig. Diese Regelung darf keinen Bestand haben,“ verdeutlicht Thomas Braun.

    Darüber hinaus gibt es für Verbraucher viele Neuerungen. Dazu gehören Änderungen bei Vertragslaufzeiten und Kündigungen, Entschädigungsregelungen bei Versorgungsunterbrechungen und ein Minderungsrecht bei Schlechtleistung. „Die neuen Vorgaben zum Kundenschutz sind weitreichend und sollten erst einmal ihre Wirkung entfalten können. Das TKG-Paket direkt wieder aufzuschnüren, wie es der Koalitionsvertrag vorschlägt, ist nicht zielführend,“ stellt Thomas Braun klar.  

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