Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Buderus erhält für seine Präsentation und die Kampagne auf der Weltleitmesse ISH 2025 den German Brand Award
    • Bauliche Veränderungen nur nach WEG-Beschluss
    • Das Immobilienmanagement der Zukunft ist smart und digital
    • Logistikimmobilien – die Gewinner der kürzeren Lieferketten
    • LBBW bündelt gewerbliche Immobilienfinanzierung unter der Marke Berlin Hyp
    • EXPO REAL 2025 – Guter Zuspruch in schwierigen Zeiten
    • Investitionen trotz schwieriger Bedingungen – Fördermittel schaffen Anreize
    • Gesunde Luft, niedrige Heizkosten: Der unterschätzte Baustein im modernen Neubau
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»pellets»Heizkosten rechtssicher abrechnen

    Heizkosten rechtssicher abrechnen

    15. März 2024 pellets

    Die Heizkostenabrechnung für Miet- und Eigentumswohnungen muss gemäß Heizkostenverordnung nach dem tatsächlichen Brennstoffverbrauch erfolgen. Die Nutzung der Verbrauchsanzeige am Pelletkessel ist bei älteren Modellen fehleranfälliger als andere Methoden und daher für Abrechnungszwecke nicht geeignet. Für die rechtssichere Abrechnung der Heizkosten müssen Anfangs- und Endbestand an Pellets und alle in den Abrechnungszeitraum fallenden Lieferungen mit Datum, Menge, Einzel- und Gesamtpreis für Mieter nachvollziehbar aufgelistet werden. 

    Ermittlung des Pelletbestands 

    Dafür stehen drei Methoden zur Wahl: Die einfachste und genaueste Ermittlung des Pelletbestands ist die Gewichtsmessung. Das erfordert jedoch aufgeständerte Silos und fest installierte Wiegezellen oder eine im Pelletkessel integrierte Wiegeeinrichtung. Alternativ kann der Endbestand an Pellets aus der Füllhöhe im Lager ermittelt werden. Diese Methode eignet sich prinzipiell für alle Lager und Behälter, ist aber weniger präzise als eine Gewichtsmessung. Für Flach- und Schrägbodenlager gibt es spezielle Berechnungsformeln. Als dritte Option kann die Füllstandsmessung mit Hilfe von Sensoren erfolgen.

    „First in – First out“ 

    Wenn der Endbestand geringer als die letzte Liefermenge ist, wird der Wert des Endbestands mit dem Pelletpreis der letzten Lieferung berechnet. Wenn der Endbestand die letzte Liefermenge übersteigt, ist die darüberhinausgehende Menge mit dem Preis der Vorlieferungen anzusetzen. 

    Mit einem kostenlosen Excel-basierten Berechnungstools kann die „Heizkostenabrechnung für Pelletheizungen“ gemäß Heizkostenverordnung rechtssicher durchgeführt werden: 

    www.depv.de > Heizungsbetrieb > Heizkostenabrechnung 

    Vorhergehender ArtikelHolzpellets richtig und sicher lagern
    Nächster Artikel Wie viele CO2-Emissionen verursacht das Wohnen?

    Verwandte Artikel

    Buderus erhält für seine Präsentation und die Kampagne auf der Weltleitmesse ISH 2025 den German Brand Award

    Bauliche Veränderungen nur nach WEG-Beschluss

    Das Immobilienmanagement der Zukunft ist smart und digital

    Comments are closed.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.