Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat Mitte Juni eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mündlich verhandelt. Im Mittelpunkt standen die Abschaffung der Umlagefähigkeit von Kosten für Inhouse-Kabelnetze (Netzebene 4) über die Betriebskosten sowie das damit verbundene Sonderkündigungsrecht bestehender Verträge.
Die Beschwerdeführer sehen darin einen erheblichen Eingriff in bestehende Geschäftsmodelle und befürchten negative Auswirkungen auf Investitionen in den Ausbau digitaler Infrastrukturen innerhalb von Gebäuden. Nach ihrer Auffassung könnten insbesondere Investitionen in den Glasfaserausbau erschwert werden, da langfristige Vertragsmodelle bislang eine wichtige Grundlage für die Refinanzierung entsprechender Maßnahmen darstellten.
Zudem wurde diskutiert, ob die Umstellung von Mehrnutzer- auf Einzelverträge für Verbraucher mit höheren Kosten verbunden sein könnte. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt bislang nicht vor. Die Entscheidung dürfte jedoch Signalwirkung für die weitere Entwicklung des Telekommunikationsmarktes sowie für die derzeit diskutierte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes haben.

