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Die DIN 18015-1 beschreibt Anforderungen für die Elektroinstallation in Wohngebäuden. Doch nicht jede Normvorgabe ist gelebte Baupraxis. Das verunsichert bei Planung, Ausschreibung, Abnahme und Gutachten. TÜV SÜD ordnet ein, was sicherheitsrelevante Anforderung, Komfortniveau und anerkannte Regel der Technik ist. So stellen Planer, Fachbetriebe und Bauherren ihre Elektroplanung rechtssicher auf.
Seit der Neufassung 2020 enthält die DIN 18015-1 präzisere Vorgaben. Dazu zählen der Überspannungsschutz, die Trennung von Starkstrom- und Kommunikationsleitungen sowie der Schutz von Leitungen auf Rohdecken. Auswertungen aus TÜV-SÜD-eigenen Qualitätsbegehungen und Abnahmen zeigen: Viele Anforderungen sind längst Standard, andere bleiben auf dem Bau die Ausnahme.
Herdanschluss: 20 Ampere bleiben Theorie
Für Herde und Kochfelder schreibt die Norm eine Absicherung mit 20 Ampere vor. In der Praxis werden Küchenanschlüsse jedoch fast immer mit 16 Ampere abgesichert. Sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sind TÜV SÜD dabei nicht bekannt. Für die verbreitete Anschlusslösung gibt es praktische Gründe: Viele Power-Split-Boxen für Einzelgeräte sind für 16 Ampere ausgelegt. Zudem dürfen Küchenmonteure mit branchenüblicher Qualifikation oft nur Stromkreise mit dieser Stromstärke anschließen. Eine konsequente Umstellung auf 20 Ampere beträfe daher nicht nur die Planung, sondern auch Montageabläufe, Geräteanschluss und Verantwortlichkeiten.
Zwei Verteiler? Selten verbaut
Auch beim Wohnungsverteiler zeigt sich die Lücke zwischen Norm und Realität. Für Einfamilienhäuser und mehrgeschossige Wohnungen fordert die DIN 18015-1 mindestens zwei Wohnungsverteiler. Eine TÜV-SÜD-Auswertung von 2025 zeigt jedoch: Nur rund zwei Prozent der untersuchten Bauprojekte setzen das um.
Damit stellt sich die Frage: Ist eine kaum umgesetzte Vorgabe noch anerkannte Regel der Technik? Anerkannte Regeln der Technik entstehen nicht durch Normtexte allein, sondern durch fachliche Anerkennung und Bewährung am Markt, also auf der Baustelle. Dementsprechend kann die zwingende Verpflichtung von mindestens zwei Wohnungsverteilern nach Ansicht von TÜV SÜD nicht als anerkannte Regel der Technik angesehen werden.
Mangel oder nur Abweichung?
Für Planer, Fachbetriebe, Bauträger und Sachverständige ist die klare Zuordnung entscheidend. Eine Abweichung von der DIN ist nicht zwangsläufig ein Baumangel. Maßgeblich ist, ob Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit betroffen sind oder die Norm nur ein Komfort- oder Ausstattungsniveau beschreibt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 U 227/21 vom 09.02.2023) hat diese Linie in einem Urteil zur DIN 18015-2 bestätigt: Der Normtext allein begründet keinen Mangel. Entscheidend ist, ob die Anforderung anerkannte Regel der Technik ist oder vertraglich vereinbart wurde.
Klare Verträge, weniger Streit
In der Praxis beginnt Rechtssicherheit deshalb beim Leistungsverzeichnis bzw. der Baubeschreibung. Pauschale Normverweise helfen wenig, wenn einzelne Anforderungen kaum umgesetzt werden. Besser ist eine klare Einordnung: Was ist sicherheitsrelevant? Was Komfort? Wo wird bewusst von der Norm abgewichen?
TÜV SÜD begleitet Bauvorhaben mit Qualitätscontrolling, prüft darüber Baubeschreibungen und Pläne und bewertet fertige Gewerke oder ganze Gebäude gutachterlich. Auch über die Planungs- und Bauphase hinaus prüfen die Sachverständigen die elektrischen Anlagen und unterstützen Betreiber bei Prüfpflichten.
Autoren
Dr.-Ing. Markus Weißenberger
Fachgruppenleiter Gebäudetechnik
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
M.Eng. Stefan Wenz
Sachverständiger Elektrotechnik
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
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