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    Start»Namen und Nachrichten»DIvB stellt Vermutung zu technischen Normen infrage
    Bild: DIvB-Geschäftsführer Axel Haas, Quelle DIvB

    DIvB stellt Vermutung zu technischen Normen infrage

    3. August 2026 Namen und Nachrichten, News

    Sind technische Normen automatisch allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)? Diese Frage hat erhebliche Auswirkungen auf Planung, Genehmigung und Haftung im Bauwesen. Eine Umfrage des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB) kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche pauschale Annahme aus Sicht der Fachwelt nicht haltbar ist.

    Hintergrund ist die in der Rechtsprechung vertretene Vermutung, wonach technische Normen grundsätzlich den Status allgemein anerkannter Regeln der Technik besitzen. Nach Auffassung des DIvB führt dies häufig dazu, dass Planer sämtliche Anforderungen unterschiedlicher Regelwerke erfüllen, obwohl dies im Einzelfall weder technisch notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Dadurch entstünden höhere Baukosten und längere Genehmigungsverfahren.

    Für die Umfrage befragte das DIvB mehr als 150 Praktiker, darunter Brandschutzfachplaner, Architekten, Prüfingenieure, Prüfsachverständige und TGA-Fachplaner. Bewertet wurden zehn Normen und technische Regelwerke.

    Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Keine der abgefragten Normen erreichte nach Einschätzung der Teilnehmer die breite fachliche Zustimmung, die Voraussetzung für den Status einer allgemein anerkannten Regel der Technik wäre. Insgesamt lehnten 79 Prozent der Befragten die Vermutung ab. Selbst Vertreter von Bauaufsichtsbehörden und Brandschutzdienststellen sprachen sich mehrheitlich dagegen aus.

    Zusätzliche Unterstützung erhält diese Auffassung durch einen Fachaufsatz der Vorsitzenden Richter des V. und VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Darin wird klargestellt, dass die im Wohnungseigentumsrecht entwickelte Vermutung nicht ohne Weiteres auf das Bauvertragsrecht übertragen werden kann. Nach Ansicht des DIvB muss künftig nachgewiesen werden, ob eine technische Regel tatsächlich den Status einer allgemein anerkannten Regel der Technik besitzt.

    Auch die Politik greift das Thema auf. Das DIvB arbeitet in der Arbeitsgruppe „Normen und einfacher Standard“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit. Ziel sind praxistaugliche Regelungen, die Sicherheit gewährleisten und Planungs- und Bauprozesse vereinfachen und unnötige Kosten vermeiden hilft.

    Quelle: Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB), Berlin

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