Für die Planung großer Wärmepumpenanlagen steht seit Mai 2026 die neue Richtlinie VDI 4646 „Anwendung von Großwärmepumpen“ zur Verfügung. Sie behandelt nicht standardisierte Projekte in Gewerbe, Industrie, Nichtwohngebäuden, Quartieren und leitungsgebundener Wärmeversorgung. Im Mittelpunkt stehen Anwendungen mit höheren thermischen Leistungen, insbesondere oberhalb von 100 Kilowatt.
Die Richtlinie ergänzt die VDI 4645, die vor allem Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern beschreibt. VDI 4646 soll bereits in frühen Projektphasen helfen, die technische Eignung und eine mögliche Systemkonfiguration zu beurteilen. Sie unterstützt die Grobdimensionierung und strukturiert den Auswahlprozess, wenn mehrere Wärmequellen oder Wärmesenken miteinander kombiniert werden.
Für die energetische Erstbewertung wird die erforderliche Heiz- oder Kühlleistung mit einer standardisierten Methodik abgeschätzt. Aus dem notwendigen Temperaturhub lässt sich über eine Regressionsfunktion eine Leistungszahl, der COP, bestimmen. Sie beschreibt das Verhältnis zwischen bereitgestellter Wärmeleistung und eingesetzter Antriebsleistung. Der Wert ist eine Planungsgröße; die tatsächliche Effizienz im Betrieb hängt unter anderem von Temperaturverläufen, Teillast, Hydraulik, Regelung und Systemgrenzen ab.
Auch wirtschaftliche und ökologische Aspekte werden einbezogen. Ein Nomogramm auf Grundlage des Kostenparitätsprinzips und der Annuitätenmethode ermöglicht laut Pressemitteilung Aussagen zu interner Verzinsung und statischer Amortisationszeit. Ein weiteres Nomogramm dient der ökologischen Bewertung. Acht realisierte Anlagen veranschaulichen die Methodik.
VDI-Richtlinien sind technische Regeln und keine Gesetze. Verbindlichkeit kann sich jedoch aus Verträgen, Genehmigungen oder anderen Vorschriften ergeben. Für konkrete Projekte bleiben eine detaillierte Lastanalyse, belastbare Betriebsdaten, Netz- und Standortbedingungen sowie eine Fachplanung erforderlich.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

