62,1 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen bezeichnen sich als überlastet. Jede fünfte will künftig nur noch Objekte ab einer Mindestgröße annehmen. Für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften verschärft sich damit die Suche nach einer professionellen Verwaltung.
Wer eine neue WEG-Verwaltung sucht, konkurriert um knappe Kapazitäten. Das VDIV-Branchenbarometer 2026 macht die Auswahl der Unternehmen sichtbar: 21,0 Prozent wollen nur noch Objekte ab einer Mindestgröße übernehmen; bei diesen Verwaltungen liegt die Schwelle im Mittel bei rund 16 Wohneinheiten. Weitere 31,0 Prozent planen, kleinere Objekte aus ihrem Bestand abzugeben. Das bedeutet nicht, dass jede kleine Gemeinschaft ohne Verwaltung bleibt. Ihre Auswahl an möglichen Dienstleistern kann jedoch schrumpfen.
Mehr Aufwand pro Einheit
Hinter der Zurückhaltung steht nicht allein die Objektgröße. Eine Jahresabrechnung, Wirtschaftsplanung, Eigentümerversammlung und laufende Kommunikation fallen auch bei wenigen Wohnungen an. Je kleiner die Gemeinschaft, desto weniger Einheiten tragen diesen Grundaufwand. Hinzu kommt, dass sich die Betreuung nicht zuverlässig allein anhand der Wohnungszahl kalkulieren lässt: 64,7 Prozent der Befragten nennen den schwer vorhersehbaren Zeitaufwand je Objekt als Herausforderung.
Die Unternehmen reagieren darauf mit einer genaueren Auswahl ihrer Mandate. Laut VDIV wollen sich 57,1 Prozent von besonders zeitaufwendigen Objekten trennen, 49,5 Prozent von unrentablen. Bei 45,9 Prozent der Befragten wurde mehr als die Hälfte der eingehenden WEG-Anfragen abgelehnt, nicht weiterverfolgt oder mit einem sogenannten Abwehrangebot beantwortet. Diese Angaben beziehen sich jeweils auf die befragten Verwaltungen und sind keine Quote erfolgloser Verwaltersuchen unter Eigentümergemeinschaften.
Was kleine Gemeinschaften tun können
Für Eigentümer und Beiräte empfiehlt sich eine frühzeitige, gezielte Suche. Eine Anfrage sollte die Zahl der Einheiten, den Zustand des Gebäudes, laufende Verträge, anstehende Sanierungen und offene Streitfragen knapp und vollständig benennen. Damit kann eine Verwaltung den tatsächlichen Aufwand besser einschätzen. Auch ein realistischer Blick auf das Honorar hilft: Der Preis pro Einheit bildet bei kleinen Objekten den festen Betreuungsaufwand nur begrenzt ab.
Bei Angeboten lohnt ein Vergleich des Leistungsumfangs: Welche Tätigkeiten deckt die Grundvergütung ab, welche werden gesondert berechnet und wie ist die Betreuung vor Ort organisiert? Eine günstigere Pauschale nützt wenig, wenn regelmäßig benötigte Leistungen zusätzlich anfallen. Der VDIV nennt für 2026 eine von den befragten Unternehmen geplante durchschnittliche WEG-Regelvergütung von 31,77 Euro je Einheit und Monat. Das ist ein Branchenwert, kein verbindlicher Preis für eine einzelne Gemeinschaft.
Das Branchenbarometer beruht auf einer Online-Befragung vom 4. März bis 11. Mai 2026. Insgesamt nahmen 1.078 Unternehmen teil, 476 beantworteten den Fragebogen vollständig. Die Zahlen zeigen Entscheidungen und Planungen der Befragten; wie viele kleine WEG tatsächlich keine Verwaltung finden, lässt sich daraus nicht beziffern.

