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    Bild: RioPatuca Images - stock.adobe.com

    DIN 18040 vor der Neufassung – Was sich beim barrierefreien Bauen abzeichnet

    23. September 2026 Namen und Nachrichten, News

    Wer einen Gebäudeeingang, eine Wohnung oder den Weg dorthin plant, muss Barrierefreiheit als zusammenhängende Aufgabe betrachten. Ein gut nutzbarer Innenraum hilft wenig, wenn bereits eine Tür, eine Schwelle oder die Erschließung zum Hindernis wird. Die Normenreihe DIN 18040 liefert dafür Planungsgrundlagen: Teil 1 behandelt öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 Wohnungen und Teil 3 den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum.

    Anlass der Überarbeitung ist die europäische DIN EN 17210. Sie beschreibt funktionale Anforderungen an die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt. Die deutschen Norm-Entwürfe wurden daraufhin auf mögliche Widersprüche geprüft und angepasst. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) stellt ausdrücklich klar, dass die Reihe dabei nicht grundsätzlich neu gefasst wurde. Die Aussage, alle drei Teile würden vollständig verändert, wäre deshalb zu weitgehend.

    Wo Planende genauer hinsehen sollten

    Die 2023 veröffentlichten Entwürfe für öffentlich zugängliche Gebäude und Wohnungen nennen unter anderem überarbeitete Begriffsdefinitionen, Anpassungen an die DIN EN 17210 sowie Änderungen an einer Tabelle zu Drückerhöhen und Bedienkräften. Für Projekte können damit gerade Details an Türen und Bedienelementen relevant werden. Welche Formulierungen und Maße in der endgültigen Ausgabe stehen, lässt sich aus den Entwürfen allein noch nicht verbindlich ableiten.

    Für Architekturbüros, Wohnungsunternehmen und öffentliche Bauherren ist jetzt vor allem der Planungsstand entscheidend. Bei neuen Vorhaben sollten Erschließung, Eingänge, Türen und nutzbare Räume früh gemeinsam betrachtet werden. Bei Umbauten empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme: Wo bestehen Barrieren, welche Lösungen sind vorgesehen und an welchen Stellen könnte eine geänderte Anforderung eine Umplanung auslösen?

    Auch die rechtliche Einordnung gehört zur Prüfung. Die Veröffentlichung einer DIN-Ausgabe bedeutet nicht automatisch, dass jede neue Anforderung unmittelbar bauordnungsrechtlich gilt. Maßgeblich ist unter anderem, welche technischen Baubestimmungen das jeweilige Bundesland eingeführt hat. Projektteams sollten deshalb nach Erscheinen der Neufassung sowohl den endgültigen Normtext als auch die für ihr Vorhaben geltenden landesrechtlichen Vorgaben abgleichen.

    Die angekündigte Neufassung ist somit ein guter Anlass, bestehende Planungslösungen zu überprüfen. Sie ersetzt aber bis zu ihrer Veröffentlichung keine Prüfung anhand der geltenden Anforderungen. Ein verbindlicher Veröffentlichungstermin für alle drei Teile war bei der Recherche nicht belegbar.

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