Glasfaser scheitert in Mehrfamilienhäusern selten an der Technik, sondern am fehlenden Beschluss. Mit früher Anmeldung, Vor-Ort-Besichtigung und einem Vorratsbeschluss verhindern Verwalter, dass eine kostenlose Anschlusschance ungenutzt vorüberzieht.
Der Bagger ist da, der Beschluss fehlt: In der Straße wird Glasfaser verlegt, der Bautrupp könnte das Haus gleich mitanschließen. Doch der Verwaltung fehlt die Vollmacht, die nächste Eigentümerversammlung (WEV) liegt Monate entfernt. Also zieht der Bagger weiter.
Kein Einzelfall: Netzbetreiber planen Ausbaugebiete – Wohneigentümergemeinschaften im Jahresrhythmus ihrer Versamm- lung. Glasfaser scheitert in Mehrparteienhäusern deshalb seltener an Ablehnung als daran, dass niemand rechtzeitig entscheiden darf – und die Dimension ist erheblich: Nach Branchenschätzungen sind mehr als 80 % der Bewohner von Mehrparteienhäusern nicht am Netz – eine digitale Spaltung droht.
Anschluss im öffentlichen Interesse
Das Gesetz sagt: WEG müssen den Anschluss auch ohne Auftrag dulden. Netzbetreiber setzen dieses Recht jedoch selten durch – sie wollen bauen, nicht prozessieren. Fehlt die Zustimmung, wird zunächst das nächste Haus angeschlossen. Und das kostet: Innerhalb des laufenden Ausbauprojekts ist der Hausanschluss oft kostenlos, ein nachträglicher Auftrag kann teurer werden. Die vorsichtig wirkende Entscheidung, gar nichts zu entscheiden, wird so zur teuren Variante.
Auch die politische Richtung ist eindeutig: Der Ausbau liegt laut Bundesregierung im „überragenden öffentlichen Interesse“, eine Gesetzesverschärfung soll ihn bis in jede Wohnung erleichtern. Glasfaser gilt als Standard der digitalen Grundversorgung – eine WEG beschließt nicht den Tarif eines Bewohners, sondern den technischen Standard des Gebäudes für Jahrzehnte.
Auch die Anbieterneutralität ist gesetzlich abgesichert: Wer beim bisherigen DSL- oder Kabelanschluss bleiben will, muss nicht wechseln – niemand wird gezwungen. Wer wechseln will, kann das frei entscheiden: Auf dem offenen Netz der Telekom bieten derzeit rund 45 nationale und regionale Anbieter eigene Tarife an. Die WEG beschließt Infrastruktur, keine Kundenbindung.
Erst schauen, dann bohren
Viele Vorbehalte speisen sich aus diffuser Sorge vor Staub und Bohrlöchern. Dagegen hilft die Besichtigung: Netzbetreiber und Verwaltung prüfen vor dem Anschluss vor Ort gemeinsam vorhandene Leitungswege
– Schächte, stillgelegte Kaminzüge, Treppenhaus oder Fassade – und klären Faseranzahl, Brandschutz und Zuständigkeiten. Das macht aus dem Reizthema ein planbares Vorhaben statt vager Baustellenangst.
Vier Fasern sichern Unabhängigkeit
Wenn schon gebaut wird, dann vorausschauend: Beim Premium-Vollausbau erhält jede Wohnung vier Fasern. Das schafft Reserven für künftige Dienste und weitere Anbieter, ohne erneute Bauarbeiten. Alle Einheiten werden in einem Zug erschlossen: einmal planen, einmal koordinieren. Finanziert wird das Hausnetz über das Glasfaserbereitstellungsentgelt, gedeckelt auf 60 Euro je Wohnung und Jahr und insgesamt 540 Euro. Bei vermieteten Wohnungen lässt es sich als Betriebskosten umlegen.
Zum Augenrollen: Die drei Killer-Sätze jeder WEV
Besichtigung erledigt, Zahlen auf dem Tisch – und dann reicht eine einzige erregte Wortmeldung aus der letzten Reihe, und eine mühsam vorbereitete Versammlung kippt. Jeder Verwalter kennt die drei Klassiker.
„Das brauchen wir nicht!“ Gerne wird der Verwalter so mitten im Vortrag unterbrochen. Die Antwort bleibt ruhig: Beschlossen wird Infrastruktur, nicht der Tarif von Frau Müller aus dem dritten Stock. Wer sie nicht nutzen will, muss nicht – ein Anschluss verpflichtet zu nichts, aber sein Fehlen schließt spätere Optionen aus.
„Was das wieder kostet!“ Meist mit hörbarer Empörung vorgetragen. Der Kontrast: Innerhalb des laufenden Ausbauprojekts ist der Hausanschluss kostenlos, ein späterer Einzelauftrag nicht. Wer jetzt zögert, riskiert also genau die Kosten, vor denen er sich fürchtet.
Und dann der eigentliche Endgegner jeder Tagesordnung: „Muss das denn sein?“ Selten eine echte Frage, meist ein Erschöpfungsseufzer. Die Antwort: Ja – und eine sorgfältige Vorbereitung sichert die WEG ab. Wer vertagt, entscheidet sich für die teurere, langsamere Variante – nur eben stillschweigend.
Da hilft keine Grundsatzdebatte, sondern ein einziger klarer Beschluss, der das Thema für immer von der Tagesordnung nimmt – der Vorratsbeschluss.
Der Vorratsbeschluss sichert Handlungsfähigkeit
Er ermächtigt den Verwalter, den Anschluss zu organisieren, sobald das Haus in ein Ausbauprojekt aufgenommen wird – innerhalb vorab definierter technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Leitplanken. Ein garantiert anbieteroffenes Netz wie das das der Telekom sichert Verwalter und WEG ab. Verbände wie der VDIV stellen Muster-Präsentationen und Vorlagen bereit. Auch das eigene Honorar darf offen angesprochen werden: Besichtigung, Vertragsprüfung und Baubegleitung sind Projektsteuerung, für die Muster-Verwalterverträge Sonderhonorare vorsehen. Entscheidend: das Thema früh auf die Tagesordnung setzen.
Der erste Schritt kostet nichts: beim Verband informieren und das Objekt unverbindlich bei der Telekom anmelden. So liegen die Kontaktdaten vor, sobald gebaut wird – und es bleibt Zeit für den Vorratsbeschluss.
Nicht Glasfaser verkaufen, sondern Vorsorge organisieren
Der professionelle Verwalter ist weder Tarifverkäufer noch Erfüllungsgehilfe eines Netzbetreibers. Seine Aufgabe: die Gemeinschaft entscheidungsfähig machen, bevor die drei Klassiker fallen können. Die Eröffnung sollte nicht lauten „Wer braucht mehr Bandbreite?“, sondern: „Heute entscheiden wir, ob unser Gebäude die kostenlose Anschlusschance nutzen kann.“ In vielen WEGs dürfte dafür eine Mehrheit erreichbar sein – sie muss nur rechtzeitig entscheiden können. Der Bautrupp kommt nicht nach Sitzungskalender. Und der Bagger wartet nicht.
Autor: Stefan Susbauer
(Bild: Telekom, KI-generiert)


