Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Bundesverband Micro-Living zu Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
    • Innenraumluftqualität beim Gebäudetyp E: Verbände fordern klare Standards
    • Light + Building 2026 zeigt Innovationsdynamik der Branche
    • Kombinierte Steildachlösungen aus PU-Hartschaum und einer Zwischensparrendämmung
    • Salzhaltiges Wasser und Sauerstoff schaden dem Werkstoff!
    • Holzenergie ersetzt fossile Brennstoffe: Neues FVH-Infopapier zeigt hohe CO₂-Minderung
    • Glasfaser und Digitalisierung: Neues Gremium für die Immobilienbranche
    • Wohnungseigentümer dürfen Hausgelder nicht zurückhalten
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Corona-Überbrückungshilfe gestartet

    Corona-Überbrückungshilfe gestartet

    28. August 2020 News

    Kleine und mittelständische Unternehmen, deren Umsatz aufgrund der Corona-Pandemie in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist, können Überbrückungshilfe beantragen. Dafür wurde am 8. Juli eine gemeinsame bundesweit geltende » Antragsplattform gestartet. Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren. 

    Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Ihre Höhe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs. Die Überbrückungshilfe ist Teil des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Sie soll dabei helfen, das wirtschaftliche Überleben von Firmen, Solo-Selbständigen, Freiberuflern, gemeinnützigen Unternehmen und Einrichtungen aller Branchen zu sichern, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifiziert haben. Anträge müssen bis spätestens 31. August 2020 online gestellt werden.

    Quelle: VDIV
    Bild: pixabay.de

    Vorhergehender Artikel„Aareon Live“ – Pioneering Spirit am 17.9.2020 digital erleben – Jetzt kostenlos anmelden!
    Nächster Artikel Gerät das Highspeednetz ins Stocken

    Verwandte Artikel

    Bundesverband Micro-Living zu Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums

    Innenraumluftqualität beim Gebäudetyp E: Verbände fordern klare Standards

    Light + Building 2026 zeigt Innovationsdynamik der Branche

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.