Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Neue VDI -Richtlinie präzisiert Anforderungen an Entwässerungsanlagen
    • DIN 18040 vor der Neufassung – Was sich beim barrierefreien Bauen abzeichnet
    • VDIV-Branchenbarometer 2026 zeigt Engpässe bei der Verwaltersuche
    • Sammelinkasso und Glasfaserausbau prägen den Breitbandkongress 2026
    • AgNes-Reform: Streit um flexible Netzentgelte und Prosumer-Aufschlag
    • Pelletpreis steigt im September 2026 und bleibt unter Öl und Gas
    • Baugenehmigungen für Wohnungen legen im Juli 2026 leicht zu
    • EBZ Business School beruft Michael Becken auf Professur für Immobilienökonomie
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Erbbaurecht schafft Sicherheit

    Erbbaurecht schafft Sicherheit

    13. Dezember 2019 News

    In der heutigen Situation ist das Erbbaurecht eine gute Alternative. Der Interessent kauft nur das Haus, nicht aber das Grundstück. Stattdessen zahlt er einen Erbbauzins an den Erbbaurechtsgeber. „Damit wird das Eigenkapital des Erbbaurechtsnehmers geschont und beide Vertragspartner erhalten langfristige Planungssicherheit“, meint Strugalla. Die Verträge laufen im Regelfall über 99 Jahre und können beliebig oft verlängert werden. Das Erbbaurecht ist übertragbar, vererbbar und kann als Pfandsicherheit dienen. Erbbaurechtsnehmer sind in vielen Rechten und Pflichten einem Grundstückseigentümer gleich gestellt. Dafür sorgen die Eintragung im Grundbuch und die Beglaubigung durch einen Notar.

    Foto: ESPS

    Vorhergehender ArtikelVerjüngungskur: Vom Getreidesilo zum Wohnhaus
    Nächster Artikel Dachfenster-Trends im Überblick

    Verwandte Artikel

    Neue VDI -Richtlinie präzisiert Anforderungen an Entwässerungsanlagen

    DIN 18040 vor der Neufassung – Was sich beim barrierefreien Bauen abzeichnet

    VDIV-Branchenbarometer 2026 zeigt Engpässe bei der Verwaltersuche

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.