Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Deutscher Büroinvestmentmarkt vor Bewährungsprobe: Mehr Angebot trifft auf zurückhaltendes Kapital
    • Glastrends 2026: Wie moderne Verglasungen Gebäude effizienter machen
    • DBV-Heft 56 „Betonbauqualität: Praxishinweise zur Vermeidung typischer Schäden“
    • Fenstertausch amortisiert sich in wenigen Jahren – Studie zeigt deutliche Energie- und CO₂-Einsparungen im Gebäudebestand
    • Materas erstes Nebenkosten-Barometer
    • Wärmepumpenbranche dämpft Erwartungen an Marktentwicklung
    • Heizen und Kühlen – so geht’s klimaschonend und effizient
    • Wärmepumpen-Power für die Modernisierung
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Erbbaurecht schafft Sicherheit

    Erbbaurecht schafft Sicherheit

    13. Dezember 2019 News

    In der heutigen Situation ist das Erbbaurecht eine gute Alternative. Der Interessent kauft nur das Haus, nicht aber das Grundstück. Stattdessen zahlt er einen Erbbauzins an den Erbbaurechtsgeber. „Damit wird das Eigenkapital des Erbbaurechtsnehmers geschont und beide Vertragspartner erhalten langfristige Planungssicherheit“, meint Strugalla. Die Verträge laufen im Regelfall über 99 Jahre und können beliebig oft verlängert werden. Das Erbbaurecht ist übertragbar, vererbbar und kann als Pfandsicherheit dienen. Erbbaurechtsnehmer sind in vielen Rechten und Pflichten einem Grundstückseigentümer gleich gestellt. Dafür sorgen die Eintragung im Grundbuch und die Beglaubigung durch einen Notar.

    Foto: ESPS

    Vorhergehender ArtikelVerjüngungskur: Vom Getreidesilo zum Wohnhaus
    Nächster Artikel Dachfenster-Trends im Überblick

    Verwandte Artikel

    Deutscher Büroinvestmentmarkt vor Bewährungsprobe: Mehr Angebot trifft auf zurückhaltendes Kapital

    Glastrends 2026: Wie moderne Verglasungen Gebäude effizienter machen

    DBV-Heft 56 „Betonbauqualität: Praxishinweise zur Vermeidung typischer Schäden“

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.