VDI 3810 Blatt 7 stärkt Dokumentation und Instandhaltung
Die im Juli 2026 veröffentlichte VDI 3810 Blatt 7 beschreibt, wie Grundstücksentwässerungsanlagen betrieben und instand gehalten werden. Für Eigentümer und Betreiber rücken ein vollständiges Anlagenbuch, geklärte Zuständigkeiten und planbare Inspektionen in den Vordergrund.
Abwasserleitungen werden oft erst sichtbar, wenn sie Probleme verursachen: ein Rückstau im Keller, Geruch aus einem Ablauf oder ein Schaden an einer Grundleitung. Wer dann Pläne, frühere Inspektionsberichte und Angaben zu Einbauten suchen muss, verliert Zeit. Die neue VDI 3810 Blatt 7 nimmt deshalb auch die Organisation des laufenden Betriebs in den Blick. Ihr Anwendungsbereich reicht grundsätzlich bis zur Grundstücksgrenze; er umfasst auch private Grundleitungen und Anschlusskanäle im öffentlichen Grund, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Abwasseranlage sind.
Die Richtlinie richtet sich an Betreiber ebenso wie an Errichter und Nutzer. Sie behandelt neben dem laufenden Betrieb auch Voraussetzungen aus Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Übergabe. Damit lässt sich die spätere Instandhaltung nicht erst beginnen, wenn ein Schaden vorliegt: Schon bei der Übernahme der Anlage sollten die nötigen Unterlagen und Zuständigkeiten geklärt sein.
Anlagenbuch als Arbeitsgrundlage
Ein Schwerpunkt ist das Anlagenbuch. Darin werden Unterlagen zu Planung und Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung zusammengeführt und fortgeschrieben. Für eine Bestandsimmobilie heißt das zunächst: Sind Leitungsverlauf, Schächte, Rückstauschutz und weitere relevante Anlagenteile nachvollziehbar dokumentiert? Welche Inspektionen und Wartungen fanden statt, welche Mängel wurden festgestellt und welche Maßnahmen erledigt? Fehlende Informationen sollten als Lücken erfasst werden, damit sie gezielt aufgearbeitet werden können.
Ebenso wichtig ist ein nachvollziehbarer Ablauf für Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Befunde müssen den betreffenden Anlagenteilen zugeordnet und weitere Schritte festgehalten werden. Welche Maßnahme Vorrang hat, hängt vom Zustand der Leitung und den möglichen Folgen eines Ausfalls ab. Bei einem sensibel genutzten Untergeschoss kann ein Rückstaurisiko andere Auswirkungen haben als bei einer weniger kritischen Fläche. Konkrete Prüf- und Wartungsintervalle dürfen dabei nicht pauschal aus der neuen Richtlinie abgeleitet werden; sie sind anhand der einschlägigen Regeln und der jeweiligen Anlage festzulegen.
Bestehende Regeln gelten weiter
VDI 3810 Blatt 7 ergänzt den bestehenden Rahmen. § 60 Wasserhaushaltsgesetz verlangt, Abwasseranlagen so zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. § 61 regelt die Selbstüberwachung durch Betreiber von Abwasseranlagen. Die DIN 1986-3 in der Ausgabe Mai 2024 enthält Regeln für Betrieb, Inspektion und Wartung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. Die VDI-Richtlinie ersetzt weder diese Norm noch geltendes Recht oder behördliche Vorgaben.
Eigentümer können Inspektionen und Wartungsarbeiten an Fachunternehmen vergeben. Dafür sollten Leistungsumfang, Terminüberwachung, Ergebnisdokumentation und Umgang mit festgestellten Mängeln eindeutig vereinbart sein. Die Beauftragung allein sorgt noch nicht dafür, dass der Anlagenzustand im eigenen Gebäudebetrieb bekannt und Maßnahmen nachverfolgt werden. Als Dienstleistungsangebot nennt rohrgroup in der vorliegenden Mitteilung einen Betreiber-Check für Entwässerungsanlagen; Umfang und Eignung eines solchen Angebots sind objektspezifisch zu prüfen.
Für Verwaltungen und technische Verantwortliche bietet sich ein erster Schritt an: vorhandene Bestandsunterlagen und Prüfberichte zusammenstellen, offene Punkte markieren und Verantwortliche für die Fortschreibung des Anlagenbuchs benennen. So wird aus einzelnen Einsätzen ein überprüfbarer Instandhaltungsprozess.

