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    Bild: stockpics - stock.adobe.com

    Klimaziele im Gebäudesektor erneut verfehlt – ZVEI und BWP drängen auf weitere Elektrifizierung

    21. Mai 2025 Energie, News

    ZVEI und BWP fordern die neue Bundesregierung nach der Veröffentlichung des Prüfberichts des Expertenrats auf, weiterhin auf die Elektrifizierung im Gebäudesektor zu setzen, damit die Klimaziele in Reichweite bleiben. Der Prüfbericht kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland seine CO2-Ziele im Jahr 2024 zwar grundsätzlich erreicht hat. Die Sektoren Gebäude und Verkehr haben ihre Ziele jedoch verfehlt. Mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz, die BEG-Heizungsförderung, Entlastungen des Strompreises und weitere Politikinstrumente erwarten die beiden Verbände deshalb, dass Anreize für den Umstieg von Gas und Öl zu erneuerbaren Alternativen verstärkt werden.

    „Der Koalitionsvertrag bekräftigt die Klimaziele im Gebäudebereich und darüber hinaus. Die Pläne der Koalition beinhaltet Maßnahmen, die für diese Ziele grundsätzlich geeignet sind, etwa die deutliche Senkung der Strompreise durch Entlastungen bei Stromsteuer und Netzentgelten und den europäischen Emissionshandel (ETS 2) fristgerecht zu 2027 einzuführen. Allerdings ist die konkrete Umsetzung entscheidend. Hier sind Bundesregierung und Bundestag jetzt gefragt, die Pläne mit Leben zu füllen“, so Wolfgang Weber, Geschäftsführer des ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie).

    BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel betont, dass die neue Koalition, die Klimaziele für den Gebäudebereich mit entsprechenden Anstrengungen erreichen kann. Dafür gelte es auf Entscheidungen der letzten Legislaturperiode aufzubauen. „Tatsächlich entfalten GEG und Förderung zunehmend Wirkung. Im ersten Quartal 2025 machten Wärmepumpen einen Anteil von über 40 Prozent am Heizungsabsatz aus. Der Expertenrat erklärt eindeutig, dass das Erreichen der Klimaziele das Festhalten an ambitionierten Vorgaben für neu installierte Heizungen im Gebäudeenergiegesetz bedingt. Und dass diese Regeln durch eine ausreichende Heizungsförderung flankiert werden müssen.”

    Laut Prüfbericht des Expertenrats trage das GEG inklusive 65 %-Regel mit einer kumulierten THG-Minderung von 37,6 Mt CO2-Äq. bis zum Jahr 2030 den größten Anteil zur Emissionsminderungswirkung im Gebäudesektor bei.

    Bei den erheblichen Effizienz-Vorteilen von Wärmepumpen und Elektromobilität gegenüber anderen Klimaschutz-Technologien und einem Anteil von inzwischen mehr als 60 Prozent erneuerbaren Energien am Strommix stehen die Zeichen auf einen großflächigen Ausbau von erneuerbarer Stromerzeugung sowie digitalisierter Netze und steuerbarer Infrastrukturen. „Die weitere Elektrifizierung von Nachfragesektoren zahlt nicht nur auf den Klimaschutz ein. Die verstärkte Verwendung des Energieträger Strom steigert grundsätzlich die Effizienz im Energiesystem und ist damit gesamtwirtschaftlich sinnvoll“, bekräftigt ZVEI-Geschäftsführer Weber.

    Angesichts der verfehlten Klimaziele im Gebäudebereich unterstreichen ZVEI und BWP, dass die neue Bundesregierung zusätzliche Impulse für die Elektrifizierung setzen sollte, und formulieren Forderungen für ein Sofortprogramm der Bundesregierung.

    1. Strompreis effektiv entlasten: Absenkung der Stromsteuer auf das unionsrechtliche Minimum, zusätzliche Reduktion weiterer Abgaben und Umlagen wie z.B. der KWK-Umlage auf den Strompreis sowie der Netzentgelte. Entscheidend ist, dass diese Entlastungen auch bei Haushaltskunden ankommen. Zugleich Beginn einer Reformdebatte, um eine langfristig tragfähige Finanzierung des Netzausbaus zu gewährleisten, welche einen stabilen Strompreis sicherstellt.

    1. Ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz: Grundsätzliches Festhalten an ambitionierten Mindestanteilen Erneuerbarer Energien in neuen Heizungen, wo nötig Anpassungen im Sinne einfacher und praxisgerechter Regeln. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), wobei eine Vereinfachung durch die angekündigte Neuausrichtung der Anforderungsgrößen erreicht werden muss.

    2. BEG-Heizungsförderung verlässlich fortführen: Die steigenden Antragszahlen zeigen, wie wichtig es ist, das Programm auf dem aktuellen Förderniveau fortzusetzen. Gezielte Anpassungen auf einem planbaren Zeitpfad sind sinnvoll, abrupte Eingriffe würden hingegen das Erreichen der Klimaziele gefährden.

    3. BEG-Förderung für elektrotechnische Modernisierung explizit benennen: Die Förderfähigkeit der Ertüchtigung der elektrischen Infrastruktur ist als Umfeldmaßnahmen im Rahmen der BEG zurzeit nur verklausuliert genannt. Diese Maßnahmen ermöglichen aber eine aufwandsarme Nachrüstung von Klimaschutztechnologien. Daher ist es sinnvoll diese im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um aufwendige Arbeiten in Zukunft zu vermeiden.

    4. Ausweitung der Informationspflichten zur Wärmeplanung: Weil viele Kommunen fälschlicherweise glauben, die Veröffentlichung des Wärmeplans löse vorzeitig Ordnungsrecht für den Erneuerbaren-Einsatz beim Heizungstausch aus, bleiben die Pläne für Investoren häufig intransparent. Gebiete, in denen keine Wärmenetze geplant sind, sollten durch die Kommunen frühzeitig als solche ausgewiesen werden, damit Gebäudeeigentümer ihren Heizungstausch sicher planen können.

    5. Gebäudetyp-E – An den Normen zur Elektroinstallation im Gebäudebereich festhalten: Neu errichtete Gebäude müssen eine zukunftsfähige elektrische Infrastruktur haben. Hier auf Ausstattungsmerkmale zu verzichten, wäre kontraproduktiv. Die Kosten für das Nachrüsten von Energiewendetechnologien stehen in keinem Verhältnis zu den geringen Einsparpotenzialen, die durch die Abweichung von den vorgenannten Normen erzielt wird. Die Elektroinstallation ist im Wohnungsneubau für nur drei Prozent der Gesamtkosten verantwortlich.

    ZVEI und BWP erwarten, dass die zuständigen Ministerien zügig Verantwortung übernehmen und die Empfehlungen in ein schlagkräftiges Sofortprogramm überführen.

    www.waermepumpe.de

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