Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Fenster-Trends 2026: Bauhaus-Charme und smarte Funktionen
    • Tag der Wohnungswirtschaft 2025: GdW-Präsident Axel Gedaschko fordert „Ruck für das Menschenrecht auf Wohnen“
    • Energieberatung im Städtevergleich: Hier gibt es die meisten Angebote in Deutschland
    • Jetzt Heizungsanlagen digitalisieren – schnell und einfach
    • Neue Allianz „Energiewende in Europa für Europa“: Heimische Industrie sollte von Reform der Heizungsförderung profitieren
    • Bauchgefühl statt Daten: Digitale Transformation stellt gewerbliche Gebäudeverwaltung weiterhin vor große Herausforderungen
    • GdW begrüßt Eckpunkte zum Gebäudetyp E: Wichtiger Schritt für mehr Einfachheit beim Bauen – Regelung im Mietvertragsrecht nötig
    • TEN31 Bank AG stärkt Eigenkapitalbasis – Kapitalerhöhung um 6 Millionen Euro beschlossen
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Landgericht Berlin urteilt: Mietpreisbremse verfassungswidrig

    Landgericht Berlin urteilt: Mietpreisbremse verfassungswidrig

    23. September 2017 News

    Das Landgericht Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig (Urteil vom 19.9.2017, Az. 67 O 149/17). In seiner Begründung bestätigt das Gericht die Auffassung des GdW, dass die Mietpreisbremse zu einer ungleichen Behandlung von Vermietern führe, was wiederum dem Artikel 3 des Grundgesetzes widerspreche, nach dem „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“ ist. Die Wohnungswirtschaft hatte auf diese rechtlichen Fallstricke schon seit langem hingewiesen.

    „Statt im Wahlkampf Verschärfungen der Mietpreisbremse zu fordern, sind zunächst die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Man kann es drehen und wenden wie man möchte, die Mietpreisbremse bleibt das falsche Mittel, um die Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen. Mit diesem Instrument wird der Wohnraummangel nur verwaltet, nicht beseitigt. Bezahlbare Mieten entstehen durch Wohnungsneubau in Ballungsregionen, Baukostensenkung und weniger Auflagen durch Bund, Land und Kommunen. Alles andere, wie etwaige Reformversuche, sind Augenwischerei und ein Herumdoktern an Symptomen, ohne jedoch die Ursache wirklich in Angriff zu nehmen.

    Vorhergehender ArtikelBerufszugangsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter nimmt letzte Hürde im Bundesrat
    Nächster Artikel Quartier der kurzen Wege

    Verwandte Artikel

    Fenster-Trends 2026: Bauhaus-Charme und smarte Funktionen

    Tag der Wohnungswirtschaft 2025: GdW-Präsident Axel Gedaschko fordert „Ruck für das Menschenrecht auf Wohnen“

    Energieberatung im Städtevergleich: Hier gibt es die meisten Angebote in Deutschland

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.