Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Büroimmobilen: Es ist ein Ruf nach Erneuerung, ein Appell, flexibler und vielfältiger zu werden
    • „Wir sind die Sonnenbank Deutschlands“ – Für Greifswald ist Klimaschutz kein Projekt, sondern ein Prinzip
    • Emissionshandel im Gebäudesektor: Neue Immobilien-Analyse zeigt Risiko massiver Kostensteigerungen für Mieter und Vermieter
    • Elektroakustische Alarmierung: Merkblatt des ZVEI
    • VdS 6003: Brandschutz für IT-Räume und Rechenzentren
    • Merkblatt: Bestandsschutz bei Brandmelde- und Feuerlöschanlagen
    • Wohnungsbau bricht deutlich ein – Deutschland braucht eine „Fast Lane“ fürs Wohnen, so der GDW
    • Bestandsgebäude begrünen: BuGG-Fachkongress zeigt Potentiale, Chancen und Möglichkeiten
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Noch keine Einigung bei CO2-Kostenverteilung

    Noch keine Einigung bei CO2-Kostenverteilung

    16. März 2021 News

    Nachdem die CO2-Abgaben für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas in Deutschland beschlossen wurden, herrscht weiterhin Unklarheit, wer in der Praxis die Kosten der Kohlenstoffsteuer zu tragen hat (» der VDIV berichtete). Aus Sicht der Grünen sollten Vermieter hierfür aufkommen, der Bauausschuss lehnte den Antrag (19/24432) aber ab.

    Momentan besagt die Rechtslage, dass die CO2-Kosten Bestandteil der Heizkosten sind und der Vermieter sie daher mit der Heizkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen kann. Die Grünen argumentierten, dass bei den Entscheidungsträgern, also den Vermietern, angesetzt werden sollte. So sollen die Steuern höhere Wirksamkeit erreichen. Für Kleinvermieter forderten die Grünen eine Sonderregelung. Die Forderung fand bei den Linken Unterstützung, durch die Gegenstimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP wurde der Antrag jedoch abgelehnt.

    Auch die Linke würde eine Kostenverteilung zu Gunsten der Mieter begrüßen. Sie forderten, dass die Vermieter sämtliche Kosten der Steuer tragen sollen. Schließlich liege die Lenkwirkung nicht beim Mieter, da dieser keinerlei Einfluss auf die baulichen Eigenschaften wie Gebäudehülle und damit Isolation oder auch die Heiztechnik hätte. Entscheidend sei eine schnelle gesetzliche Regelung sowie eine Anpassung der Heizkostenverordnung und der Betriebskostenverordnung.

    Die CDU/CSU sah unterdessen die Lenkkraft nicht ausschließlich beim Vermieter. Der Mieter habe durch sein Heizverhalten direkten Einfluss auf den Verbrauch. Somit sei die CO2-Steuer nicht nur Vermietersache. Eine mögliche Drittelung der Kosten zwischen Vermieter, Mieter und Staat steht nun im Raum.

    Die SPD unterstütze diesen Ansatz prinzipiell, äußerte jedoch die Frage „Ein Drittel wovon?“ und stellte beispielhaft den in Schweden praktizierten Warmkosten-Ansatz vor. Schweden reduzierte seinen CO2-Ausstoß im Gebäudesektor seit 2000 um 95 Prozent. Hier zeigt sich der positive Effekt der Warmmiete auf die Klimabilanz.

    Die AfD warf den Grünen unterdessen inkonsequentes Handeln vor, indem sie zunächst die CO2-Preise forderten und nun Mieter wieder davon befreien wollen.

    Die FDP kritisierte die Einführung einer Steuer ohne vorherige Klärung wer diese tragen solle. Auch sie sprachen von einer Lenkungswirkung des Mieters. Ebenfalls wies die FDP auf das schwedische Modell, mit seinen positiven Bilanzen, hin.

    Die Linken wollen nun mit einem ähnlichen Vorstoß wie die Grünen weiter nachlegen und legten Anfang März einen entsprechenden Antrag vor (19/27191).

    Quelle: PM VDIV
    Bild: pixabay.de

    Vorhergehender ArtikelKlimaroadmap 2030+
    Nächster Artikel DSGVO: Rechtsstreit geht in die nächste Runde

    Verwandte Artikel

    Büroimmobilen: Es ist ein Ruf nach Erneuerung, ein Appell, flexibler und vielfältiger zu werden

    „Wir sind die Sonnenbank Deutschlands“ – Für Greifswald ist Klimaschutz kein Projekt, sondern ein Prinzip

    Emissionshandel im Gebäudesektor: Neue Immobilien-Analyse zeigt Risiko massiver Kostensteigerungen für Mieter und Vermieter

    Comments are closed.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.