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    Start»News»Sanierungsquote im Wohnungsbestand steigt

    Sanierungsquote im Wohnungsbestand steigt

    18. Februar 2021 News

    Die Zahl der Anträge für die verschiedenen Gebäudeeffizienzprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist 2020 auf 600.000 gestiegen und hat sich damit im Vergleich zu 2019 mit 326.000 Anträgen nahezu verdoppelt. Möglich machen dies die massive Aufstockung der Fördermittel und verbesserte Förderbedingungen.

    Standen 2019 für die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden insgesamt noch 1,85 Milliarden Euro zur Verfügung, stieg das Volumen 2020 auf 8,6 Milliarden Euro. Das wirkt sich auf das Emissionsaufkommen aus: Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier steigen die förderbedingten CO2-Einsparungen bis 2030 nun auf 14 Millionen Tonnen – eine Verdopplung im Vergleich zu früheren Untersuchungen.

    Ein deutliches Nachfrageplus verzeichneten Fördermitteln für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien: Hier stieg die Zahl der Anträge dem für die Bewilligung der Mittel zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zufolge von 76.000 im Jahr 2019 auf über 280.000.

    Im Bereich erneuerbare Wärme wurden knapp zwei Drittel der Anträge im Rahmen einer Sanierung gestellt, so das Wirtschaftsministerium. Dabei zeigt die Austauschprämie (» der VDIV berichtete) Wirkung: Es gingen 110.000 Anträge zum Austausch von Ölheizungen durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien ein.

    In der Anfang 2021 gestarteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich (» der VDIV berichtete). Die BEG enthält laut Bundeswirtschaftsministerium eine Reihe von Verbesserungen, mit denen die erfolgreiche Entwicklung des vergangenen Jahres fortgesetzt und verstärkt wird: Förderanträge und Abwicklung werden einfacher, Anreize weiter geschärft und noch stärker auf die energie- und klimapolitischen Ziele ausgerichtet. Zum 1. Januar 2021 ist mit den Einzelmaßnahmen der erste Teil der BEG in Kraft getreten. Der zweite Teil folgt im Juli 2021 (» der VDIV berichtete). Für die BEG konnte Ende 2020 die Bestätigung der EU-Kommission erlangt werden, dass die Förderung beihilfefrei erfolgen kann. Auch dies soll die Praxis weiter erleichtern.

    Die neue gemeinsame Förderung von KfW und BAFA wirkt sich auch auf Immobilienverwaltungen aus. Dr. Burkhard Touché, Abteilungsdirektor und Leiter der KfW-Akademie, wird daher am » 24. Februar und am » 27. April in Online-Seminaren die BEG aus Verwaltersicht erläutern und zudem wichtige weitere Förderprodukte der KfW diskutieren, z. B. für Ladeinfrastruktur und altersgerechten Umbau.

    Quelle: VDIV
    Bild: pixabay.de

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