Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Neues Telekommunikationsgesetz: Rückschritt beim digitalen Fortschritt in Wohnquartieren droht
    • LBBW schließt Neuaufstellung in der gewerblichen Immobilienfinanzierung erfolgreich ab
    • Zukunftsfähige Immobilien brauchen zukunftsfähige Lösungen.
    • Feuerschutzabschlüsse im Holzbau
    • Detailwissen für vorgefertigte Fassadenelemente
    • „Bauturbo – jetzt soll er kommen!“
    • Rückgang bei bayerischen Sozialwohnungen
    • Blei im Trinkwasser: Austauschpflicht für alte Leitungen läuft – Vermieter sollten jetzt handeln
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Streit um CO2-Preis: Wer muss zahlen?

    Streit um CO2-Preis: Wer muss zahlen?

    26. Januar 2021 News

    Seit dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit eine CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe, die das Heizen mit Öl und Gas teurer macht. Bereits seit Monaten diskutiert die Politik, wer die Mehrkosten tatsächlich zahlen soll – Mieter, Vermieter oder beide. Nun kommt Bewegung in die Verhandlungen. Eine von der Energieeffizienz der Gebäude abhängige Kostenverteilung scheint möglich.

    Im Rahmen des nationalen Emissionshandels fällt für 2021 ein fester CO2-Preis an von 25 Euro pro Tonne fossile Brennstoffe. Das entspricht 8 Cent pro Liter Heizöl bzw. rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde bei Erdgas. Nach derzeitiger Rechtslage sind die CO2-Kosten Preisbestandteil der Heizkosten – somit können Vermieter sie uneingeschränkt auf die Mieter umlegen.

    Eine aus Sicht der SPD ungerechte Regelung, da Mieter zwar ihren eigenen Energieverbrauch regulieren können, aber nur wenig Einfluss darauf haben, ob ihre Wohnung besser gedämmt oder mit einer moderneren Heizung ausgestattet wird. Läge die CO2-Abgabe auch beim Vermieter, stiege der Anreiz, auf CO2-ärmere Technik umzusteigen. Bundesumwelt-, -justiz- und -finanzministerium – alle SPD-geführt – hatten daher bereits Mitte September 2020 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das für eine gleichmäßige Verteilung der Abgabe auf beide Parteien plädiert – und jüngst forderte die SPD-Bundestagsfraktion gar, dass die Kosten zu 100 Prozent beim Vermieter liegen sollten. Die Union stimmte dem nicht zu, da eine solche Regelung dem Verursacherprinzip widerspreche – Vermieter hätten auf das Verbrauchsverhalten der Mieter schließlich keinen Einfluss und sollten daher auch nicht zahlen. Entsprechend zäh verliefen die Verhandlungen mit dem CDU-geführten Bundeswirtschafts- und -innenministerium.

    Nun scheint eine Lösung für die Kostenverteilung nahe. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfahren haben will, werde über ein differenziertes Modell beraten, bei dem sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz der Gebäude orientiert. So sollen Vermieter bei „schlecht renovierten“ Objekten mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung tragen, bei „gut sanierten“ weniger als die Hälfte. Vermieter, die bereits in die Energieeffizienz ihrer Immobilie investiert haben, würden dadurch belohnt.

    Auch die Deutsche Energie-Agentur (Dena) wirbt für eine angemessene Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern und macht in einem Positionspapier einen konkreten Vorschlag zu einer begrenzten Umlagefähigkeit des CO2-Preises: Für einen ausgewogenen Verteilerschlüssel solle die Effizienzklasse des Energieausweises der Immobilien herangezogen werden.

    Quelle: VDIV
    Bild: pixabay.de

    Vorhergehender ArtikelMesse Frankfurt plant neue Fachmesse für die Raumlufttechnik
    Nächster Artikel Bearbeitungsstau bei BAFA-Förderanträgen

    Verwandte Artikel

    Neues Telekommunikationsgesetz: Rückschritt beim digitalen Fortschritt in Wohnquartieren droht

    LBBW schließt Neuaufstellung in der gewerblichen Immobilienfinanzierung erfolgreich ab

    Zukunftsfähige Immobilien brauchen zukunftsfähige Lösungen.

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.