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    Start»News»Weiterbildungspflicht für Verwalter bleibt bestehen
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    Weiterbildungspflicht für Verwalter bleibt bestehen

    15. Juni 2026 News

    Der Deutsche Bundestag hat das Bürokratierückbaugesetz beschlossen und dabei die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter beibehalten. Während die ursprünglich vorgesehene Fortbildungspflicht für Immobilienmakler entfällt, müssen Wohnimmobilienverwalter auch künftig regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen.

    Die Entscheidung folgt auf intensive Diskussionen im parlamentarischen Verfahren. Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung war vorgesehen, die Weiterbildungspflicht für beide Berufsgruppen aufzuheben. Dies wurde mit dem Ziel des Bürokratieabbaus und einer Entlastung der Branche begründet.

    Im weiteren Gesetzgebungsverfahren setzte sich jedoch die Auffassung durch, dass Wohnimmobilienverwalter aufgrund ihrer besonderen Verantwortung weiterhin über aktuelle fachliche Kenntnisse verfügen müssen. Sie verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften, betreuen erhebliche Vermögenswerte und sind mit komplexen rechtlichen, technischen und kaufmännischen Fragestellungen befasst. Zudem müssen sie regelmäßig gesetzliche Änderungen und neue Anforderungen in ihre tägliche Arbeit integrieren.

    Mit der nun beschlossenen Regelung bleibt der fachliche Qualifikationsstandard für Wohnimmobilienverwalter erhalten. Gleichzeitig werden bürokratische Vorgaben reduziert. So soll insbesondere das bisherige formalisierte Erklärungsverfahren vereinfacht und die Aufbewahrungspflicht für Weiterbildungsnachweise verkürzt werden. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Verwaltungsaufwand abzubauen, ohne die fachliche Qualität der Dienstleistungen zu beeinträchtigen.

    Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer bedeutet die Entscheidung zusätzliche Sicherheit. Die regelmäßige Weiterbildung soll dazu beitragen, dass Verwalter rechtliche Entwicklungen, technische Anforderungen und neue regulatorische Vorgaben kontinuierlich in ihre Arbeit einbeziehen können. Die Beibehaltung der Fortbildungspflicht wird daher von zahlreichen Akteuren aus Immobilienwirtschaft und Verbraucherschutz als wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in der Immobilienverwaltung bewertet.

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