Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Wohnungsbau braucht „Fast Lane“: GdW fordert auf Jahrespressekonferenz überragendes öffentliches Interesse für neuen bezahlbaren Wohnraum
    • KI in der Berliner Wohnungswirtschaft: Gewobag implementiert Chatbot “GewobagGPT”
    • Neuer Wohnraum braucht neue Flächen – InWIS-Studie stellt 30-Hektar-Ziel auf den Prüfstand
    • Ökologisches Bauen mit Gips
    • Erste Hausverwaltung stärkt Präsenz deutschlandweit und übernimmt mehrere Immobilienverwaltungen
    • Digitale Mietverträge in der Praxis: Trotz rechtlicher Unklarheiten ein wichtiger Schritt zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit
    • Großwärmepumpen boomen: Markt nimmt Fahrt auf
    • Büroimmobilen: Es ist ein Ruf nach Erneuerung, ein Appell, flexibler und vielfältiger zu werden
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»Modernisierung»Bundesweite digitale Auskunftsstelle für Baubehörden

    Bundesweite digitale Auskunftsstelle für Baubehörden

    30. Juni 2021 Modernisierung

    Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Architekten und Ingenieuren dazu an die Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen. Um diese schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben 29 Architekten- und Ingenieurkammern nun eine Verwaltungsvereinbarung für eine gemeinsame Datenbank unterzeichnet – die digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure, kurz di.BAStAI.

    Mit dieser kostenfreien, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtert. Denn die Behörden erhalten ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Außerdem führt di.BAStAI in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen.

    Da Bauvorlagen für die Genehmigungen nur von geeigneten Entwurfsverfassern erstellt sein dürfen, müssen die Behörden auch im digitalen Verfahren zuverlässig erkennen können, ob die eingereichten Pläne von eingetragenen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen oder Ingenieurinnen und Ingenieuren erstellt worden sind und verantwortet werden. Die beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern laden die relevanten Informationen über ihre Mitglieder, also Mitgliedsnummer, Fachrichtung und ggfls. weitere Qualifikationen tagesaktuell in die sicherheitsgeschützte Datenbank hoch.

    Über eine sichere Schnittstellenkommunikation können diese Daten von den Behörden aus dem jeweiligen Fachverfahren nach den Spezifikationen des sogenannten, bundesweit anzuwendenden Datenübermittlungsstandards X-Bau abgefragt werden. So erhalten die zuständigen Behörden valide Auskünfte über die Qualifikation der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers. Dadurch ist sichergestellt, dass eine wichtige staatsentlastende Funktion der beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern gewahrt bleibt: die Führung der berufsaufsichtsrechtlich entscheidenden Listen und Verzeichnisse als den einzig zulässigen Referenzdatenquellen für Berufsqualifikation.

    Die Verknüpfung von Titelschutz beziehungsweise Eintragung und Bauvorlageberechtigung bleibt so garantierter Bestandteil des digitalen Bauantragsverfahrens. Damit wird zugleich dem bauordnungsrechtlichen Ziel, der Gefahrenabwehr in einem wohlgeordneten Baugenehmigungsverfahren und dem umfassenden Verbraucherschutz Rechnung getragen. Missbrauch von digitalen Bauportalen, auf denen sich nicht ausreichend qualifizierte Personen als Architekt/Architektin oder Ingenieur/Ingenieurin zum Nachteil gutgläubiger Bauherren registrieren wollen, obwohl ihnen der Kammereintrag oder die erforderliche Bestellung fehlt, wird verhindert.

    www.bingk.de.

    Vorhergehender ArtikelDeutsche Gebäudemanager nennen gesunde Gebäude als Top-Priorität
    Nächster Artikel Stagnationsvermeidung versus thermische Trennung

    Verwandte Artikel

    Smarte Duschköpfe

    Bausteine für nachhaltige Zukunft

    Patentierte Flachdachabdichtung

    Comments are closed.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.