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    Bild: Crowded Studio - stock.adobe.com

    100 Jahre VOB: Das Grundgesetz der Baubranche feiert Jubiläum

    13. Mai 2026 Namen und Nachrichten, News

    Das Regelwerk Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) feiert am 6. Mai dieses Jahres sein 100-jähriges Bestehen. Für die Bauwirtschaft ist dieses Jubiläum Anlass, an die immense Relevanz des Regelwerks für die Branche zu erinnern.

    Ein Regelwerk als Gemeinschaftsaufgabe

    Seit 1926 ist die VOB das zentrale Regelwerk für das Bauen in Deutschland. Sie liefert einheitliche Regelungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Ihre Besonderheit ist, dass sie im Gegensatz zu anderen Vorschriften nicht verordnet, sondern gemeinsam erarbeitet wird. Bund, Länder und Kommunen ringen mit den Bauunternehmen zusammen um faire, praxisnahe Lösungen. „Die VOB ist das einzige Regelwerk, das Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam erarbeiten. Dieses Prinzip des freiwilligen Ausgleichs ist ihre eigentliche Stärke – und der Grund, warum sie seit 100 Jahren funktioniert“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Die VOB ist das Grundgesetz unserer Baubranche.“

    Bollwerk gegen Korruption

    Das Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeit sind einheitliche Rahmenbedingungen auf allen staatlichen Ebenen. Für die Bauwirtschaft bedeutet das faire und transparente Vergabeverfahren und gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen für alle Unternehmen. Das Regelwerk ist damit ein Bollwerk gegen Korruption. „Gerade für unsere mittelständischen Betriebe, die vor Ort Arbeitsplätze schaffen und die Infrastruktur dieses Landes instandhalten, sind verlässliche und einheitliche Regeln essentiell. Die VOB garantiert ihnen eine faire Chance im Wettbewerb um öffentliche Aufträge – ein Wert, den wir nicht hoch genug einschätzen können“, betont Pakleppa.

    Mehr als ein juristisches Dokument

    Die VOB zeigt, was alles möglich ist, wenn Staat und Wirtschaft konstruktiv zusammenarbeiten. „Die VOB ist ein juristischer Meilenstein für die Baubranche, aber auch für den Staat. Mein Wunsch zum Jubiläum ist, dass die politisch Verantwortlichen die Besonderheit dieses Regelwerks nicht vergessen und wir es gemeinsam auch in Zukunft mit der gleichen Sorgfalt weiterentwickeln“, so Pakleppa abschließend.

    www.zdb.de

    Abbildung: 1. VOB aus dem Jahr 1926 – Reprint © Beuth Verlag

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