Die Bundesregierung passt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 an. Die grundlegende Struktur des Förderprogramms bleibt erhalten. Förderanträge können weiterhin über die bekannten Verfahren gestellt werden, die Zuständigkeiten des BAFA bleiben unverändert.
Von den Änderungen nicht betroffen sind bereits bewilligte oder eingereichte Anträge. Diese werden nach den bisherigen Förderbedingungen bearbeitet und bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend gefördert.
Für Antragsteller, die bereits eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erhalten haben, gelten Übergangsregelungen: TPBs, die bis einschließlich 8. Juli 2026 erstellt wurden, können noch bis zum 20. Juli 2026 für Förderanträge nach den bisherigen Konditionen genutzt werden. Danach verlieren nicht verwendete TPBs ihre Gültigkeit.
Im Zeitraum vom 9. bis 20. Juli 2026 erfolgt eine technische Umstellung der Förderverfahren. Während dieser Phase können keine neuen Technischen Projektbeschreibungen erstellt werden. Ab dem 21. Juli 2026 steht das System wieder zur Verfügung.
Die Bundesregierung führt die BEG auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort. Die angepassten Förderbedingungen gelten für alle neuen Anträge, die ab dem 21. Juli 2026 gestellt werden.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

