Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Deutscher Bauherrenpreis 2026: Die Nominierten stehen fest
    • 100 Jahre VOB: Das Grundgesetz der Baubranche feiert Jubiläum
    • ZVSHK und Stiebel Eltron einig: Modernisierungsmarkt stabilisieren
    • gefma veröffentlicht aktualisiertes White Paper zu Künstlicher Intelligenz im Immobilien- und Facility Management
    • Effizientes Schadenmanagement setzt beim ERP-System an
    • Zunehmende Komplexität im Bau: Die ISH 2027 setzt auf Lösungen im System
    • Erste Bilanz der Heizsaison 2025/2026: Heizenergieverbrauch insgesamt stabil – Kostenentwicklung regional unterschiedlich
    • Planungssicherheit für Verbraucher und Fachleute
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Mietpreisbremse in Berlin verlängert
    Foto: pixabay

    Mietpreisbremse in Berlin verlängert

    3. Juni 2020 News

    Der Berliner Senat hat die seit Juni 2015 bestehende Mietpreisbremse um fünf Jahre bis Mai 2025 verlängert. Die Regelung ergänzt den seit Februar geltenden Mietendeckel. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (DIE LINKE) verwies darauf, dass es Wohnungen gebe, die vom Mietendeckel ausgenommen, aber von der Mietpreisbremse erfasst seien. Dies betreffe beispielsweise seit 2014 errichtete Neubauwohnungen.

    Durch die Verlängerung der Mietpreisbremse gilt Berlin weiterhin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Bei Wiedervermietung von Wohnungen, für die nicht die Obergrenzen des Berliner Mietendeckels gelten, darf nach den Regelungen zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch auch in den kommenden fünf Jahren grundsätzlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Berlin war das erste Bundesland, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat.

    Quelle: vdiv

    Vorhergehender ArtikelTemperaturkoeffizient von Solarmodulen gewinnt an Bedeutung
    Nächster Artikel Förderbeschränkung für Solaranlagen fällt

    Verwandte Artikel

    Deutscher Bauherrenpreis 2026: Die Nominierten stehen fest

    100 Jahre VOB: Das Grundgesetz der Baubranche feiert Jubiläum

    ZVSHK und Stiebel Eltron einig: Modernisierungsmarkt stabilisieren

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.