Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Kneer-Südfenster stellt Produktneuheiten vor
    • Vorreiter für nachhaltige Systemlösungen am Bau
    • Novoferm-Neuheiten vorgestellt
    • Neue Schnellbau- und Renovierungssysteme
    • Meinung: Weniger Staat, weniger Vollkaskomentalität
    • Neue Generation von Selbstschlussarmaturen
    • Traditionswerkstoff trifft auf Innovation
    • Zeit und Kosten sparen mit dem JumpLift
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
    immoclick24.de
    Start»News»Mietpreisbremse in Berlin verlängert
    Foto: pixabay

    Mietpreisbremse in Berlin verlängert

    3. Juni 2020 News

    Der Berliner Senat hat die seit Juni 2015 bestehende Mietpreisbremse um fünf Jahre bis Mai 2025 verlängert. Die Regelung ergänzt den seit Februar geltenden Mietendeckel. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (DIE LINKE) verwies darauf, dass es Wohnungen gebe, die vom Mietendeckel ausgenommen, aber von der Mietpreisbremse erfasst seien. Dies betreffe beispielsweise seit 2014 errichtete Neubauwohnungen.

    Durch die Verlängerung der Mietpreisbremse gilt Berlin weiterhin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Bei Wiedervermietung von Wohnungen, für die nicht die Obergrenzen des Berliner Mietendeckels gelten, darf nach den Regelungen zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch auch in den kommenden fünf Jahren grundsätzlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Berlin war das erste Bundesland, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat.

    Quelle: vdiv

    Vorhergehender ArtikelTemperaturkoeffizient von Solarmodulen gewinnt an Bedeutung
    Nächster Artikel Förderbeschränkung für Solaranlagen fällt

    Verwandte Artikel

    Kneer-Südfenster stellt Produktneuheiten vor

    Vorreiter für nachhaltige Systemlösungen am Bau

    Novoferm-Neuheiten vorgestellt

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    Jetzt anmelden!
    Kommunaler Beschaffungs-Dienst (KBD)
    Aktuell
    27. Januar 2023

    Meinung: Weniger Staat, weniger Vollkaskomentalität

    16. Januar 2023

    ISH meldet 2.000 Aussteller

    12. Dezember 2022

    Vonovia Innovationspreis für Weber Therm Circle

    30. November 2022

    Meinung: Das Elend mit dem sozialen Wohnungsbau

    21. November 2022

    Nachhaltige Gewerbeimmobilien zunehmend gefragt

    Twitter
    Facebook
    LinkedIn
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.