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    Start»Modernisierung»Bauen im Bestand»Blei im Trinkwasser: Austauschpflicht für alte Leitungen läuft – Vermieter sollten jetzt handeln
    © BRUNATA-METRONA-Gruppe

    Blei im Trinkwasser: Austauschpflicht für alte Leitungen läuft – Vermieter sollten jetzt handeln

    6. August 2025 Bauen im Bestand, Modernisierung, News

    Die aktuelle Trinkwasserverordnung verpflichtet Immobilien-Eigentümer, bis spätestens zum 12. Januar 2026 alle Bleileitungen und bleihaltigen Leitungsteile aus der Trinkwasserinstallation zu entfernen oder stillzulegen. Die gesetzliche Vorgabe betrifft vorrangig Gebäude, die vor den 1980er-Jahren errichtet wurden. Hier ist das Risiko besonders hoch, dass noch bleihaltige Rohrleitungen vorhanden sind.

    Laut Schätzungen des Umweltbundesamts und der Gesundheitsämter sind bundesweit rund 38.000 Gebäude betroffen. Besonders in Städten wie Hamburg, Berlin und in Teilen Nordrhein-Westfalens besteht weiterhin ein erhöhter Handlungsbedarf.

    Gesundheitsrisiko für Mieterinnen und Mieter

    Blei gilt als hochgiftiges Schwermetall, das sich im Körper anreichert und langfristig zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann – insbesondere bei Kindern und Schwangeren. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Blei als eine der zehn gefährlichsten Chemikalien für die öffentliche Gesundheit ein. Schon geringe Konzentrationen im Trinkwasser reichen aus, um neurologische Entwicklungsstörungen bei Kindern hervorzurufen.

    Pflichten und Chancen für Vermieter

    Vermieter stehen in der Pflicht, die Trinkwasserleitungen in ihren Gebäuden zu überprüfen und bei Bedarf zu sanieren. Eine professionelle Trinkwasseranalyse kann hier Klarheit schaffen. Sie ermöglicht es, bleihaltige Leitungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

    Maximilian Ahrens, Produktmanager Trinkwasseranalyse bei BRUNATA-METRONA, betont: „Mit einer Trinkwasseranalyse auf Blei kommen Vermieter nicht nur den gesetzlichen Anforderungen nach, sondern zeigen auch, dass ihnen die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter am Herzen liegt.“

    Die Analyse kann zudem das Vertrauen von Mietinteressenten stärken – denn ein nachweislich gesundes Wohnumfeld wird für viele Menschen immer wichtiger.

    Handlungsbedarf bis 2026

    Die gesetzliche Übergangsfrist endet im Januar 2026. Bis dahin müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre Gebäude keine bleihaltigen Leitungen mehr enthalten. Ein frühzeitiges Handeln kann unnötige Risiken vermeiden und die Attraktivität der Immobilie langfristig sichern.

    Neben der Untersuchung auf Blei koordiniert BRUNATA-METRONA bereits seit über zehn Jahren erfolgreich die rechtlich geforderte Legionellenbeprobung. Diese ist bei Wohngebäuden im Regelfall alle drei Jahre fällig.

    www.brunata-metrona.de

    Foto: Maximilian Ahrens, Produktmanager Trinkwasseranalyse bei BRUNATA-METRONA © BRUNATA-METRONA-Gruppe)

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