Energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden müssen nicht immer als umfassendes Einzelprojekt beginnen. Wirtschaftlich sinnvoll kann es sein, Effizienzmaßnahmen mit Investitionen zu verbinden, die ohnehin anstehen. Mieterausbauten, der Ersatz alter Lüftungs- oder Klimaanlagen, eine neue Beleuchtung oder die Modernisierung der Gebäudeautomation schaffen dafür geeignete Zeitfenster.
Besonders bei der technischen Gebäudeausrüstung lohnt der Variantenvergleich. Muss eine Anlage altersbedingt ersetzt werden, fallen Grundkosten unabhängig von der energetischen Qualität an. Für die Entscheidung sollten daher vor allem die Mehrkosten einer effizienteren Lösung, erwartete Energieeinsparungen, Wartungsaufwand, Lebensdauer und mögliche Fördermittel betrachtet werden. Eine neue Anlage ist nicht automatisch eine energetisch gute Lösung; entscheidend sind Auslegung, Regelbarkeit, Betriebsweise und Zusammenspiel mit der übrigen Technik.
Bei Nichtwohngebäuden können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bestimmte Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik und Heizungsoptimierungen förderfähig sein. Die Pressemitteilung nennt für Effizienzmaßnahmen grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss und mögliche Boni. Maßgeblich sind jedoch die Programmbedingungen und technischen Mindestanforderungen zum Zeitpunkt des Antrags. Förderung sollte eine sachlich sinnvolle Investition verbessern, nicht deren alleiniger Zweck sein.
Entscheidend ist das Timing: Fördermöglichkeiten müssen vor förderschädlichen Vertragsabschlüssen oder Auftragsvergaben geprüft werden. Einzelmaßnahmen, Effizienzgebäude und Heizungsförderung folgen unterschiedlichen Regeln. Eigentümer sollten deshalb Investitionskalender und energetische Planung zusammenführen. Welche Anlagen erreichen ihr Lebensende, welche Flächen werden umgebaut und welche Maßnahmen dürfen spätere Schritte nicht verbauen? Aus koordinierten Einzelinvestitionen kann so über mehrere Zyklen ein schlüssiger Sanierungsfahrplan entstehen.
Quelle: ecogreen GmbH & Co. KG

